PVA-Begutachtungen: Vorbefunde werden laut AK-Studie kaum beachtet

Unsere Studie zur Begutachtungspraxis der Pensionsversicherungsanstalt hat aufgezeigt, dass es rasch Änderungen im Sinne der Betroffenen braucht und zu ersten Ankündigungen von entsprechenden Maßnahmen geführt. Ein weiteres brisantes Detail dieser Studie ist, dass die Vorbefunde der zu begutachtenden Personen viel zu wenig berücksichtigt werden. Auch hier braucht es rasch ein Umdenken der Begutachter:innen. Den Ankündigungen müssen nun Taten folgen“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

Fast alle Menschen, die einen Antrag bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) stellen, bringen bereits vorhandene ärztliche Befunde oder Gutachten mit. Das gilt für 96 % der Personen, die eine Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension beantragen, und für 89 % der Menschen, die Pflegegeld beantragen. Trotzdem werden diese wichtigen medizinischen Unterlagen oft nicht richtig beachtet. Bei Anträgen auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension werden die eigenen Befunde nur in 8 % der Fälle vollständig berücksichtigt. In etwa 29 % der Fälle wird zumindest ein Teil der Unterlagen beachtet, aber in 42 % der Fälle werden sie komplett ignoriert.

Bei Pflegegeldanträgen sieht das etwas besser aus: Hier werden die Vorbefunde in 52 % der Fälle einbezogen, davon aber nur in 18 % der Fälle vollständig. Dennoch werden bei fast 30 % der Pflegegeldanträge die vorhandenen medizinischen Unterlagen nicht berücksichtigt.

Hinzu kommt, dass den Betroffenen unklar ist, welche Kriterien für die Entscheidung relevant waren, erklärt Stangl. Nur 36 % der Pflegegeld-Antragsteller:innen verstehen die Kriterien der Gutachten gut oder ziemlich gut, bei den Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspensionen sind es sogar nur 20 %. Das führt dazu, dass viele Menschen den Diagnosen in den Gutachten nicht vertrauen. Nur etwa ein Drittel (33 %) der Pflegegeld-Antragsteller:innen finden die Diagnosen im Gutachten passend. Bei den Anträgen auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension sind es sogar nur 12 %.

Ein Betroffener, der eine schwere körperliche Erkrankung hat, die auch psychische Probleme verursacht hat, beschreibt der Arbeiterkammer Oberösterreich (AK OÖ) sein Erlebnis mit einer PVA-Gutachterin so: „Was ich mich besonders frage, ist, wenn man Gutachten vorlegt, wo das drinsteht, von anerkannten Ärzten, und dort eine Allgemeinmedizinerin sagt, nein, das gibt es nicht. […] Sie [PVA-Gutachterin] hat abgetastet und diktiert, gibt leichte Schmerzen an, ja. Und ich habe gesagt, es tut total weh. Und sie hat daraus leichte Schmerzen gemacht. Und so ist die ganze Begutachtung. Also wenn man das liest, bin ich immer so ein bisschen in eine Richtung gedrängt worden, von meinem Gefühl her. […] Und so ein bisschen ist mir vorgekommen, dass das gleich in diesem ersten Schritt, bei der Gesamtbegutachterin, dafür verwendet wird, um die Gutachten zu schwächen, die man mitbringt.“

Fälle wie dieser zeigen deutlich, dass es nicht bei Ankündigungen bleiben darf. Es muss zu einer spürbaren Verbesserung bei der PVA-Begutachterpraxis kommen. Außerdem ist es wichtig, dass jenen Menschen, die sich in einem PVA-Begutachtungsprozess befinden, künftig mit mehr Wertschätzung begegnet wird. Auch die fachliche Qualität der Begutachtungen muss deutlich verbessert werden, damit diese nicht regelmäßig vor Gericht korrigiert werden müssen. Dazu kann auch die Berücksichtigung der Vorbefunde einen Beitrag leisten, so AK-Präsident Andreas Stangl.

Was fordert die AK Oberösterreich?

  • Die Menschen, die einen Antrag stellen, sollen respektvoll behandelt werden.
  • Bei den Begutachtungen sollen alle vorhandenen Gutachten und Befunde verpflichtend und umfassend einbezogen werden.
  • Ärztliche Entscheidungen müssen klar und nachvollziehbar erklärt werden. Das bedeutet auch, dass alle wichtigen Gutachten automatisch zugestellt werden und Betroffene eine Möglichkeit haben, Einspruch zu erheben.

Diese Forderungen sind wichtig, damit die Entscheidungen fairer sind und Betroffene mehr Vertrauen in das System haben. Die Pensionsversicherungsanstalt ist dafür zuständig, Menschen bei ihren Anliegen zu unterstützen. Wenn vorhandene medizinische Erkenntnisse ignoriert oder schlecht bewertet werden, führt das oft zu unnötigen Rechtsstreitigkeiten und belastet die Betroffenen zusätzlich.

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