Am Flughafen Graz kam es zu einem schlimmen Fall von Diskriminierung, der viele Menschen erschüttert: Ein blindes Ehepaar wurde am 13. März 2026 gegen 22:15 Uhr von allen Taxi-Fahrer:innen am Taxistand vor dem Terminal abgelehnt. Der einzige Grund dafür war, dass sie einen zertifizierten Blindenführhund dabei hatten. Die Hundehalter:innen hatten alle nötigen Papiere und sogar eine Decke für den Hund dabei.
Obwohl es klare Gesetze gibt, die das Mitnehmen von Assistenzhunden erlauben, weigerten sich alle Fahrer:innen, das Ehepaar zu befördern. Auch ein Anruf bei der Taxizentrale half nicht weiter. Dort behauptete man, Assistenzhunde müssten vorher als „Tiertransport“ angemeldet werden – was gesetzlich nicht richtig ist.
Als der Vorfall gefilmt und dokumentiert wurde, reagierte ein Fahrer aggressiv und beleidigte die Ehefrau außerdem mit falschen Anschuldigungen zum Datenschutz. Gegen diesen Fahrer wurde Anzeige erstattet. Die Fachgruppe für Beförderungsgewerbe mit PKW der Wirtschaftskammer Steiermark meldete die Verstöße bei der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung. Dabei geht es um Verletzungen des Gelegenheitsverkehrsgesetzes, der Steiermärkischen Personenbeförderungs-Betriebsordnung und des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes.
Die Anwältin für Gleichbehandlungsfragen, Mag.a Christine Steger, erklärt: „Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz sagt eindeutig: Dienstleistungen wie Taxifahrten müssen barrierefrei angeboten werden, ansonsten liegt eine Diskriminierung vor. Assistenzhunde müssen daher von Taxilenker:innen mitbefördert werden.“
Prof. Dr. Elmar Fürst, Chef der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs, ergänzt: „Dieser Vorfall ist umso erschütternder, als zur Diskriminierung noch die verbalen Attacken hinzukamen. Das Problem scheint aber nicht allein der Hund zu sein, denn wir hören Ähnliches auch von Rollstuhlnutzern.“
Ein strukturelles Problem
Dieser Vorfall zeigt ein häufiges Problem in Österreich: Menschen mit Assistenzhunden werden immer wieder zu Unrecht abgewiesen oder dürfen nicht mitfahren. Das passiert, obwohl die Gesetze eindeutig sind und solche Diskriminierung verbieten.
Die beteiligten Organisationen sagen dazu: „Dass solche Vorfälle trotz eindeutiger Rechtslage weiterhin passieren, zeigt ein großes Defizit bei der Ausbildung, Sensibilisierung und Kontrolle der Taxiunternehmen.“
Schlichtungsverfahren und neue Initiative
Mag.a Christine Steger begleitet bereits ein Schlichtungsverfahren zu dem Fall. Auch Prof. Dr. Elmar Fürst und die Hilfsgemeinschaft sind daran beteiligt.
„Wer Menschen mit Behinderungen diskriminiert, muss mit rechtlichen Folgen rechnen. Bei der Durchsetzung der verletzten Rechte unterstütze und berate ich mit meinem Büro“, erklärt Steger.
Zusammen starten die Organisationen eine Medienkampagne und eine Aufklärungsinitiative. Ziel ist es, auf diese systematische Diskriminierung aufmerksam zu machen und langfristig Verbesserungen zu erreichen.
Konkrete Forderungen
- Pflicht-Schulungen für Taxi-Fahrer:innen und Disponent:innen im Umgang mit Assistenzhunden
- Klare und überprüfbare Einhaltung der gesetzlichen Beförderungspflicht
- Strenge Strafen bei Verstößen, bis hin zum Entzug der Konzession
- Verbindliche Maßnahmen am Flughafen Graz, damit diskriminierungsfreie Beförderung garantiert wird
Wichtig ist hierbei eine enge Zusammenarbeit zwischen der Hilfsgemeinschaft und der Wirtschaftskammer. Nur so können Taxiunternehmen besser sensibilisiert und geschult werden.
„Assistenzhunde sind keine Haustiere“
Assistenzhunde sind für viele Menschen mit Behinderungen sehr wichtig, damit sie mobil und selbstständig leben können. Das Recht, diese Hunde mitzunehmen, ist gesetzlich geschützt und darf niemals verweigert werden.
„Wer Menschen mit Blindenführhund die Beförderung verweigert, verweigert ihnen de facto die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“, heißt es klar und deutlich.
Zusätzlich gibt es immer wieder ähnliche Probleme mit anderen Assistenzsystemen, wie z.B. Rollstühlen, was zeigt, dass Sensibilisierung und Weiterbildung bei den Taxiunternehmen dringend nötig sind. Nur so können diskriminierungsfreie und barrierefreie Mobilität für alle Menschen gewährleistet werden.
Rückfragen
Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs
Mag. Viktoria Antrey
Telefon: +4313303545-82
E-Mail: viktoria.antrey@hilfsgemeinschaft.at
Website: https://www.hilfsgemeinschaft.at/
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