Blinde am Flughafen Graz wegen Blindenführhund von Taxis abgewiesen

Diskriminierung am Flughafen Graz

Ein ernster Fall von Diskriminierung am Flughafen Graz hat viele Menschen schockiert: Am 13. März 2026 gegen 22:15 Uhr wurden ein blindes Ehepaar und ihr Blindenführhund an der Taxistation vor dem Terminal von allen anwesenden Taxi-Fahrer:innen abgewiesen. Der Grund war allein, dass sie einen zertifizierten Blindenführhund dabei hatten. Die Halter:innen hatten alle nötigen Papiere und eine Decke für den Hund vorgelegt.

Obwohl das Gesetz klar ist und Assistenzhunde mitgenommen werden müssen, weigerten sich alle Fahrer:innen, das Ehepaar zu fahren. Auch ein Anruf bei der Taxizentrale brachte nichts: Dort sagte man, Assistenzhunde müssten vorher angemeldet werden – als „Tiertransport“.

Als der Vorfall gefilmt wurde, reagierte ein Fahrer zusätzlich mit aggressiven Beleidigungen und Vorwürfen zum Datenschutz, die nicht begründet waren. Gegen diesen Fahrer wurde Anzeige erstattet bei der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung durch die Fachgruppe für Beförderungsgewerbe mit PKW der Wirtschaftskammer Steiermark. Dabei wurden Verstöße gegen mehrere Gesetze gemeldet, darunter das Gelegenheitsverkehrsgesetz, die Steiermärkische Personenbeförderungs-Betriebsordnung und das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz.

Mag.a Christine Steger, Anwältin für Gleichbehandlungsfragen, erklärt: “Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz sagt eindeutig: Dienstleistungen wie Taxifahrten müssen barrierefrei angeboten werden, ansonsten liegt eine Diskriminierung vor. Assistenzhunde müssen daher von Taxilenker:innen mitbefördert werden.“ Das heißt, es ist rechtlich verboten, Menschen mit Assistenzhunden abzulehnen.

Prof. Dr. Elmar Fürst, Vorsitzender der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs, ergänzt: „Dieser Vorfall ist umso erschütternder, als zur Diskriminierung noch die verbalen Attacken hinzukamen. Das Problem scheint aber nicht allein der Hund zu sein, denn wir hören Ähnliches auch von Rollstuhlnutzern.“ Das zeigt, dass es ein größeres Problem mit der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen bei der Beförderung gibt.

Ein strukturelles Problem

Solche Vorfälle kommen leider in Österreich öfter vor: Menschen mit Assistenzhunden werden teilweise illegal von Fahrdiensten und beim Zutritt zu Orten abgewiesen, obwohl die Gesetze das nicht erlauben.

Die beteiligten Organisationen sehen hier einen großen Mangel an Schulungen, Sensibilisierung und Kontrolle bei den Taxiunternehmen: „Dass solche Vorfälle trotz eindeutiger Rechtslage weiterhin passieren, zeigt ein massives Defizit in Ausbildung, Sensibilisierung und Kontrolle“, so ihr gemeinsames Fazit.

Schlichtungsverfahren und gemeinsame Aktionen

Mag.a Christine Steger begleitet bereits ein Schlichtungsverfahren zu diesem Fall, an dem auch Prof. Dr. Elmar Fürst und die Hilfsgemeinschaft beteiligt sind.

Steger macht deutlich: “Wer Menschen mit Behinderungen diskriminiert, muss mit rechtlichen Folgen rechnen. Bei der Durchsetzung der verletzten Rechte unterstütze und berate ich mit meinem Büro.“

Zusammen mit anderen Organisationen starten sie eine Medienkampagne und eine Initiative, um die Aufmerksamkeit auf diese systematische Diskriminierung zu lenken und dauerhafte Verbesserungen zu erreichen.

Konkrete Forderungen

  • Pflicht-Schulungen für Taxi-Fahrer:innen und Disponent:innen im Umgang mit Assistenzhunden
  • Klare und kontrollierte Durchsetzung der gesetzlichen Beförderungspflicht
  • Strenge Strafen bei Verstößen, bis hin zum Verlust der Konzession
  • Verbindliche Maßnahmen am Flughafen Graz, um diskriminierungsfreie Beförderung sicherzustellen

Wichtig ist dabei eine enge Zusammenarbeit zwischen der Hilfsgemeinschaft und der Wirtschaftskammer mit ihren Fachgruppen, damit die Taxiunternehmen besser geschult und sensibilisiert werden.

„Assistenzhunde sind keine Haustiere“

Assistenzhunde sind ein sehr wichtiger Teil der Mobilität und der Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderungen. Das Gesetz garantiert, dass sie immer mitgenommen werden dürfen, und das darf nie verweigert werden.

Wie es heißt: „Wer Menschen mit Blindenführhund die Beförderung verweigert, verweigert ihnen de facto die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.“ Das bedeutet, dass solche Diskriminierungen Menschen grundlegende Rechte nehmen.

Zusatzinfo: In anderen Ländern gibt es ähnliche Probleme, aber auch gute Beispiele, wie durch verpflichtende Sensibilisierungskurse und klare Kontrollen die Situation verbessert werden kann. Österreich plant nun, durch solche Maßnahmen mehr Barrierefreiheit im Transportwesen zu erreichen.

Rückfragen

Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs
Mag. Viktoria Antrey
Telefon: +4313303545-82
E-Mail: viktoria.antrey@hilfsgemeinschaft.at
Website: https://www.hilfsgemeinschaft.at/

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