Erste Maßnahmen bei Begutachtungen, weitere Reformen entscheidend

Der KOBV Österreich – Der Behindertenverband freut sich über die neuen Vorschläge von Sozialministerin Korinna Schumann. Diese sollen die Begutachtungen bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) und dem Sozialministeriumservice (SMS) verbessern. Trotzdem sagt der Verband, dass noch mehr Änderungen notwendig sind. Franz Groschan, der Präsident des KOBV, erklärt: „Bei der Ausarbeitung bieten wir gerne unsere Mitarbeit an. Durch die langjährigen Beratungs- und Vertretungstätigkeiten der Sozialrechtsabteilungen der KOBV-Landesverbände verfügen wir über eine umfassende Expertise und wissen, welche Herausforderungen es in der Praxis gibt.“ Das bedeutet, der Verband kennt die Probleme sehr gut, weil er viele Menschen mit Behinderungen berät und unterstützt.

Zu den neuen Ideen gehört ein verbindlicher Verhaltenskodex für die Gutachter:innen. Außerdem sollen die Kommunikation besser werden und Schulungen angeboten werden, damit schwierige Situationen professionell gehandhabt werden. Regina Baumgartl, Generalsekretärin des KOBV, sagt dazu: „Nachdem eine ärztliche Verpflichtung zur Ausbildung alleine zu wenig ist, drängen wir schon seit Längerem auf Fortbildungen im Bereich der sozialen Kompetenz. Allerdings darf auch die medizinisch-fachliche Weiterbildung, etwa in Hinblick auf ME/CFS, nicht zu kurz kommen.“ ME/CFS ist eine Krankheit, die oft schwer zu erkennen und zu verstehen ist, deshalb ist hier Fachwissen besonders wichtig.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Menschen bei Begutachtungen eine Vertrauensperson dabei haben dürfen sollen. Bisher ist dies nur bei Pflegegeldverfahren gesetzlich erlaubt. Baumgartl sagt dazu: „Der Rechtsanspruch auf die Mitnahme einer Vertrauensperson ist bislang jedoch nur im Bundespflegegeldgesetz vorgesehen und muss in allen Bereichen der Sozialversicherung, wie bei Berufsunfähigkeits-, Invaliditätspensions- und Rehabilitationsgeldbegutachtungen, aber auch bei Begutachtungen in Behindertenpass- und Feststellungsverfahren, gesetzlich verankert werden.“ Außerdem verlangt der KOBV, dass Entscheidungen von Ärzt:innen klar und verständlich erklärt werden, sodass alle Betroffenen nachvollziehen können, wie die Bewertung zustande kommt.

Eine unabhängige Begutachtungsstelle fehlt

Der KOBV sieht trotz aller neuen Maßnahmen noch große Mängel. Ein Beschwerdemanagement bei PVA und SMS ist zwar hilfreich, um Probleme zu erkennen, aber es reicht nicht aus. Viel wichtiger ist, eine gute Begutachtung von Anfang an sicherzustellen. Dafür braucht es gut geschultes Personal und genügend Zeit für jede Begutachtung, damit Betroffene keine Beschwerden einreichen müssen.

Langfristig schlägt der Verband vor, eine unabhängige Begutachtungsstelle einzurichten. Diese soll von den Behörden getrennt sein. Baumgartl erklärt: „In der Hoffnung, dass Gutachter:innen unvoreingenommen in eine Begutachtung gehen, sich Zeit nehmen können und alle medizinischen Unterlagen sowie Befunde berücksichtigen, erachten wir eine eigenständige, von den Entscheidungsträgern losgelöste Begutachtungsstelle als zweckmäßig.“ Dies würde helfen, mehr Vertrauen und Gerechtigkeit zu schaffen.

Hausbesuche müssen verbessert werden

Es ist außerdem wichtig, dass Begutachtungen für alle Menschen barrierefrei gestaltet werden. Das betrifft nicht nur Menschen mit körperlichen Behinderungen, sondern auch Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen. Dazu gehören Angebote wie Gebärdensprachdolmetscher:innen, Schriftdolmetscher:innen, Braille-Schrift und taktile Leitsysteme.

Der KOBV fordert auch, dass Begutachtungen öfter als Hausbesuche möglich sein sollten. Bis jetzt werden Hausbesuche außerhalb von Pflegegeldverfahren kaum angeboten. Regina Baumgartl sagt: „Es müssen klare, einheitliche Richtlinien ausgearbeitet werden, wann Hausbesuche durchzuführen sind.“ Der Verband bietet an, bei der Festlegung dieser Regeln mitzuwirken.

Besonders begrüßt wird, dass auch im Sozialministeriumservice (SMS) mehr getan werden soll. Das SMS hatte bisher keine eigene Ombudsstelle. Nun ist auch hier ein Beschwerdemanagement geplant. Baumgartl weist darauf hin, dass es technische Probleme gibt, zum Beispiel können manchmal wichtige medizinische Bilder wie MRT oder CT nicht eingesehen werden. Sie sagt: „Es ist also höchste Zeit, technische Möglichkeiten zu schaffen, um dies zu ändern.“

Über den KOBV:

Der KOBV Österreich – Der Behindertenverband arbeitet seit 1945 dafür, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt teilnehmen können. Ziel ist eine Gesellschaft ohne Barrieren, in der alle Menschen fair behandelt werden.

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