In Österreich setzen sich jeden Tag rund 90.000 Personen, die die Beschäftigten vertreten, für faire Arbeitsbedingungen, eine gerechte Bezahlung und ein gutes Klima am Arbeitsplatz ein. Wolfgang Katzian, der Präsident des Österreichischen Gewerkschaftsbunds (ÖGB), sagt dazu: „Jedes Mitglied eines Betriebsrates ist eine tragende Säule der Arbeitswelt. Studien zeigen eindeutig: Wo es einen Betriebsrat gibt, sind die Jobs sicherer, die Einkommen höher und die Beschäftigten zufriedener.“ Betriebsräte sorgen also dafür, dass Menschen besser und sicherer arbeiten können.

7. April: Tag der betrieblichen Mitbestimmung

Um die wichtige Arbeit der Betriebsräte sichtbar zu machen, hat der ÖGB den 7. April zum „Tag der betrieblichen Mitbestimmung“ erklärt. Dieser Tag wird jetzt schon zum fünften Mal gefeiert. Im Mittelpunkt stehen dabei die Betriebsratsmitglieder, Personalvertreter:innen und Vertrauenspersonen für Jugendliche oder Menschen mit Behinderungen. Sie übernehmen Verantwortung für ihre Kolleginnen und Kollegen und machen ihre Arbeitswelt besser.

Mitbestimmung ist wichtig und wird manchmal angegriffen

„Betriebliche Mitbestimmung ist gelebte Demokratie im Betrieb“, erklärt Katzian. Das heißt, alle Beschäftigten können mitbestimmen, wie es im Betrieb läuft. Viele Firmen arbeiten gut mit dem Betriebsrat zusammen. Allerdings gibt es auch Firmen, die das anders sehen und versuchen, die Bildung von Betriebsräten zu verhindern. Sie setzen dann Menschen unter Druck oder kündigen ihnen sogar, damit kein Betriebsrat gegründet wird.

Katzian nennt das „Union Busting“ – eine gezielte Aktion gegen die Rechte der Beschäftigten. Er sagt deutlich: „Wer engagierte Arbeitnehmer:innen unter Druck setzt, weil sie sich für ihre Kolleg:innen einsetzen, überschreitet eine rote Linie.“ Das ist ein ernstes Problem, weil die Mitbestimmung geschützt werden muss.

Das Recht auf einen Betriebsrat muss geschützt werden

Nach dem Arbeitsverfassungsgesetz dürfen Beschäftigte in Betrieben mit mindestens fünf Mitarbeitern einen Betriebsrat gründen. Dabei bekommen sie Unterstützung von den Gewerkschaften. Das ist kein Angebot der Arbeitgeber – es ist ein Recht der Beschäftigten, wie Katzian betont.

In der Praxis hat Österreich aber oft Probleme damit, Verstöße zu bestrafen. In Ländern wie Deutschland gibt es Strafen, wenn Firmen verhindern, dass ein Betriebsrat gewählt wird. In Österreich hingegen bleiben solche Probleme häufig ohne Folgen.

Katzian erklärt: „Im Gegensatz zu Deutschland passiert bei uns nichts, wenn verhindert wird, dass ein Betriebsrat zustande kommt. Für den Arbeitgeber droht als Konsequenz nur, dass er Gekündigte wieder einstellen muss.“ Das reicht nicht aus, um solche Praktiken zu stoppen.

Deshalb fordert der ÖGB, dass Arbeitnehmer:innen besser vor ungerechtfertigten Kündigungen geschützt werden und Arbeitgeber, die eine Betriebsratsgründung verhindern, streng bestraft werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass alle ihr Recht auf Mitbestimmung frei ausüben können.

Strafen sollen abschreckend wirken

Katzian sagt: „Es müsse den Menschen klar sein, dass ihr Verhalten Sanktionen nach sich zieht. Wir wollen niemanden ins Gefängnis schicken, aber allein die Strafdrohung könnte schon abschrecken. Unser Ziel ist es, dass Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ungehindert ihr Recht ausüben können, einen Betriebsrat zu gründen. Genau hier muss der Gesetzgeber tätig werden und für echte Strafen sorgen.“ So soll verhindert werden, dass Mitbestimmung unterdrückt wird.

Mehr Informationen gibt es auf der Webseite des ÖGB: www.oegb.at

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