Die Pensionsversicherung (PV) arbeitet gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz daran, den Service bei medizinischen Begutachtungen für die Versicherten zu verbessern.

Ein respektvoller und wertschätzender Umgang mit den Versicherten ist die Grundlage jeder Begutachtung. Die Pensionsversicherung versucht ständig, ihre Angebote für die Versicherten besser zu machen. Deshalb hat sie die Kritik der letzten Tage genutzt, um zusammen mit dem Bundesministerium die Abläufe bei Begutachtungen noch stärker zu verbessern.

Folgende Schritte wurden gemeinsam beschlossen:

Neuer Verhaltenskodex

Ein Verhaltenskodex wird erstellt, der klare Regeln für die Kommunikation aller Gutachter*innen der Pensionsversicherung mit den Versicherten aufstellt. Dabei geht es vor allem darum, einen respektvollen, einfühlsamen und wertschätzenden Umgang sicherzustellen. Die Pensionsversicherung überprüft regelmäßig, ob sich alle daran halten, und das Bundesministerium kontrolliert dies zusätzlich im Rahmen seiner Aufsicht.

Mehr Schulungen für Gutachter*innen

Die Gutachter*innen der PV sind speziell ausgebildet und müssen sich über die ÖBAK zertifizieren sowie regelmäßig weiterbilden. So bleiben sie immer auf dem neuesten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse. Es wird zudem verstärkt Schulungen zu einfühlsamer Kommunikation, aktivem Zuhören und dem Umgang mit schwierigen Gesprächssituationen geben. So können sie noch besser auf die Bedürfnisse der Versicherten eingehen.
Die Regeln aus dem Verhaltenskodex werden verpflichtend Teil der Ausbildung bei der ÖBAK sein.

Mitnahme von Vertrauenspersonen ermöglichen

Bei Pflegegeldbegutachtungen ist es ausdrücklich erlaubt, dass eine Vertrauensperson zum Termin mitkommt. Das ist wichtig, weil diese oft wertvolle Informationen geben kann. Auf dem Antragsformular wird sogar gefragt, ob weitere Personen über den Hausbesuch informiert werden sollen.
Auch bei Begutachtungen für Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen ist die Anwesenheit einer Vertrauensperson grundsätzlich möglich, wenn der Ablauf dadurch nicht gestört wird. Die Antragsteller*innen werden zukünftig aktiv darüber informiert.

Begutachtungen weiterentwickeln

Die Pensionsversicherung arbeitet laufend daran, die Begutachtungen wissenschaftlich fundiert zu verbessern. Dabei soll besonders die offene und verständliche Kommunikation mit den Versicherten gestärkt werden.

Jede Begutachtung wird individuell und sorgfältig durchgeführt. Je nach Bedarf können Ärzt*innen aus verschiedenen Fachrichtungen hinzugezogen werden. Die Dauer der Begutachtung richtet sich nach den Bedürfnissen der Versicherten. Dieses Vorgehen wird weiterhin konsequent umgesetzt und ausgebaut.

Besseres Beschwerdemanagement

Das Beschwerdemanagement der Pensionsversicherung wird ausgebaut und mit weiteren Qualitätssicherungsmaßnahmen verbessert. So sollen mögliche Probleme schneller erkannt und behoben werden.

Das Ziel ist, Begutachtungen fachlich gut, einheitlich, nachvollziehbar und gleichzeitig respektvoll gegenüber den Versicherten durchzuführen.

Obmann Peter Schleinbach und Obmann Andreas Herz, MSc, der Pensionsversicherung sagen: „Ein respektvoller und empathischer Umgang mit allen Versicherten ist Voraussetzung jeder Begutachtung. Die Antragsteller*innen haben gesundheitliche Einschränkungen und machen sich Sorgen um ihre Zukunft. Wir nehmen diese Sorgen sehr ernst und agieren im Sinne unserer Versicherten, um ihre Absicherung zu gewährleisten.“

Zusätzlich ist wichtig zu wissen, dass die Pensionsversicherung jährlich tausende Begutachtungen durchführt. Die hier beschriebenen Maßnahmen tragen dazu bei, die Abläufe und die Betreuung bestmöglich auf die oft unterschiedlichen Lebenssituationen der Versicherten anzupassen.

Rückfragen

Pensionsversicherung
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