Nach der aktuellen Kritik an Gutachten der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) hat Arbeits- und Sozialministerin Korinna Schumann Gespräche mit der PVA geführt. Gemeinsam wurde beschlossen, das Begutachtungssystem zu verbessern. „Österreich ist ein Sozialstaat. Wer Unterstützung braucht, muss sie bekommen – und zwar auf Basis transparenter und nachvollziehbarer Entscheidungen. Niemand soll sich als Bittsteller fühlen“, so Schumann. Es ist wichtig, dass die Leistungen genau jenen zugutekommen, die wirklich Anspruch darauf haben.

Besonders wichtig ist ein respektvoller Umgang: „Menschen in Begutachtungsverfahren befinden sich in schwierigen Situationen und haben Anspruch auf eine wertschätzende Behandlung.“ Gleichzeitig muss auch den Gutachterinnen und Gutachtern mit Respekt begegnet werden.

Zur Verbesserung der Qualität werden erste konkrete Schritte umgesetzt:

Erstens: Verhaltenskodex für Gutachter:innen
Ein verbindlicher Verhaltenskodex wird schnell erstellt und von allen Gutachter:innen, ob intern oder extern, eingehalten. Er gibt klare Regeln für den Umgang mit Versicherten vor und sorgt für einen respektvollen, einfühlsamen Umgang. Die Einhaltung wird regelmäßig überprüft.

Zweitens: Stärkung der Kommunikation in Ausbildung und Zertifizierung (ÖBAK)
Die Standards aus dem Verhaltenskodex werden Teil der Ausbildung und Zertifizierung bei der Österreichischen Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung (ÖBAK). Dabei liegt ein Schwerpunkt auf Schulungen zur empathischen Gesprächsführung, aktivem Zuhören und dem professionellen Umgang mit schwierigen Situationen. So sollen die Gutachter:innen besser auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Versicherten eingehen können.

Drittens: Vertrauensperson bei Begutachtungen zulassen
Bisher war es üblich, bei Pflegegeldanträgen eine Vertrauensperson mitzubringen. Künftig soll dies auch bei Begutachtungen für Berufsunfähigkeits- und Invaliditätspensionen möglich sein. Antragsteller:innen werden rechtzeitig und aktiv über diese Möglichkeit informiert. Eine Vertrauensperson ist meist eine nahe Angehörige oder ein naher Angehöriger und kann emotionalen Halt geben.

Viertens: Mehr Transparenz und bessere Rahmenbedingungen
Begutachtungen sollen so gestaltet werden, dass sie der Komplexität des Falls gerecht werden. Die Dauer der Begutachtung wird entsprechend angepasst. Zudem müssen Entscheidungen, besonders Ablehnungen, klar und nachvollziehbar begründet werden, damit die Betroffenen verstehen, wie die Entscheidung zustande kam.

Fünftens: Ausbau von Beschwerdemanagement und Qualitätssicherung
Das Beschwerdemanagement wird stetig verbessert, um Rückmeldungen der Betroffenen besser aufzunehmen. Außerdem werden neue Maßnahmen zur Qualitätssicherung eingeführt, damit die Entscheidungsprozesse gerechter und verständlicher werden. „Es ist unabdingbar, dass Entscheidungen fair, verständlich, mit Empathie und Wertschätzung sowie auf hoher Qualität basieren. Kritik muss ernst genommen werden“, betont Schumann. Die Umsetzung und Einhaltung dieser Maßnahmen wird durch interne PVA-Regeln sichergestellt.

Sechstens: Verbesserungen im Sozialministeriumservice (SMS)
Auch im Sozialministeriumservice, der ebenfalls Begutachtungen durchführt, gibt es Änderungen. Dort wird ein strukturiertes Beschwerdemanagement eingeführt, das in allen Landesstellen gilt. Damit können Rückmeldungen systematisch gesammelt, Ursachen für Probleme gesucht und Verbesserungen umgesetzt werden.

Außerdem wird für Gutachter:innen ein praktischer Leitfaden erstellt. Darin steht genau, wie Begutachtungen ablaufen sollen, welche Standards zu erfüllen sind und wie bei Konflikten professionell reagiert wird. Ein besonderer Fokus liegt auf einem sensiblen Umgang mit den Betroffenen und auf transparenter Kommunikation. Zum Beispiel erhalten die Versicherten ein klares Infoschreiben, das den Ablauf erläutert, sie über das Mitbringen einer Vertrauensperson informiert und erklärt, wie Atteste eingereicht werden können, damit diese in die Beurteilung einfließen.

Mit diesen Maßnahmen soll das Begutachtungssystem insgesamt gerechter, verständlicher und menschenfreundlicher werden.

Rückfragen

Pressesprecher Kabinett Sozialministerin Korinna Schumann
Martin Mandl
Telefon: 066488777542
E-Mail: martin.mandl@sozialministerium.gv.at

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