Die BRAU UNION Österreich Aktiengesellschaft und BRAU UNION AG (zusammen „Brau Union“) haben neue Verträge mit ausgewählten Getränkehändlerinnen und Händlern (genannt Logistikpartnerinnen und Logistikpartner) abgeschlossen. Diese Verträge sollen die Kritikpunkte der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) klären und lösen. Mit den neuen Bedingungen wird erreicht, dass die Logistikpartnerinnen und -partner nicht daran gehindert werden, Produkte anderer Brauereien zu verkaufen oder zu vertreiben. Trotzdem bleibt der Antrag der BWB auf eine Geldbuße weiterhin bestehen.
„Ein erstes wichtiges Ziel des Verfahrens ist damit durch die BWB rasch erreicht worden, nämlich die Sicherstellung von Fairness für die Zukunft. Das ist besonders wichtig für alle Markteilnehmerinnen und Marktteilnehmer, vor allem die kleineren und mittelgroßen Unternehmen,“ sagt Natalie Harsdorf, Generaldirektorin der BWB.
Der neue Logistikrahmenvertrag regelt, wie die logistischen Dienste – zum Beispiel die Bierlieferung – von unabhängigen Logistikpartnerinnen und Logistikpartnern für Brau-Union-Kundinnen und Kunden erbracht werden. Dabei wird sichergestellt, dass das eigene Geschäft der Logistikpartnerinnen und -partner sowie der Wettbewerb mit Brau Union nicht eingeschränkt werden. Der Vertrag ersetzt alle bisherigen mündlichen und schriftlichen Absprachen zwischen Brau Union und den Partnerinnen und Partnern.
Wichtige Punkte aus dem neuen Vertrag sind:
1. Unabhängigkeit des eigenen Geschäfts
Logistikpartnerinnen und -partner dürfen selbst entscheiden, welche Produkte sie verkaufen, in welchen Gebieten sie tätig sind und welche Kundinnen und Kunden sie beliefern.
2. Keine Informationspflichten gegenüber Brau Union
Im eigenen Geschäft müssen Logistikpartnerinnen und -partner Brau Union keine Informationen geben, zum Beispiel über neue Kundinnen und Kunden, Preise oder andere Details.
- Sie müssen Brau Union nicht informieren, wenn sie neue Kundinnen oder Kunden gewinnen.
- Sie dürfen Brau-Union-Kundinnen und -Kunden auch im eigenen Geschäft beliefern.
- Es besteht keine Pflicht, Kundinnen und Kunden an Brau Union zu übergeben.
- Auch andere Informationen zum eigenen Geschäft müssen nicht geteilt werden.
3. Keine Exklusivität
Logistikpartnerinnen und -partner dürfen frei entscheiden, von wem sie Getränke kaufen und welche Produkte sie verkaufen.
4. Keine Beschränkungen bezüglich Gebiet oder Kundengruppen im eigenen Geschäft
Sie können überall tätig sein und alle Kundengruppen bedienen.
5. Kein Abwerbeverbot
Logistikpartner können Kundinnen und Kunden von Brau Union auch abwerben oder selbst neue Kundinnen und Kunden gewinnen.
6. Keine unangemessene Kontrolle der Geschäftsräume
Brau Union darf die Geschäftsräume der Logistikpartnerinnen und -partner nicht unangemessen kontrollieren.
7. Kein Austausch vertraulicher, wettbewerbsrelevanter Informationen
Brau Union verlangt keine sensiblen Unternehmensdaten, wenn sie nicht unbedingt zum Vertrag nötig sind.
8. Dienstleistungsfreiheit für Konkurrenzunternehmen
Logistikpartnerinnen und -partner dürfen auch für Brau-Unions-Wettbewerber arbeiten.
9. Keine unzulässigen Sanktionen
Brau Union wird keine illegale Sanktionen gegenüber Logistikpartnerinnen und -partnern anwenden oder androhen.
Diese Erklärung hat Brau Union freiwillig abgegeben und stellt kein Schuldeingeständnis dar.
Compliance-Maßnahmen bei Brau Union
Brau Union hat ihr internes Compliance-System verbessert. Besonders wurde der Umgang mit Logistikpartnerschaften geregelt, damit alle Aktivitäten den Kartellgesetzen entsprechen.
Änderungen bei den Anträgen der BWB vor dem Kartellgericht
Die BWB bewertet die Maßnahmen von Brau Union als ausreichend, um die Beschwerden zu klären. Deshalb hat die BWB den Antrag auf Abstellung der Verstöße zurückgezogen. Ihre Forderung nach einer angemessenen Geldbuße wegen Marktmissbrauch und Kartellverstoß gilt jedoch weiter, zeitlich begrenzt auf den Zeitraum vom 01.07.2002 bis 31.07.2025.
Weitere Informationen zum ursprünglichen Antrag der BWB finden Sie in der Pressemitteilung vom 18.06.2024.
Rückfragen
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Publikationen | Pressesprecherin
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