Etwa 22.000 Haustierbesitzer:innen setzen sich mit der Petition „Haustierabschuss stoppen — JETZT!“ für ein Umdenken in den Jagdgesetzen ein. Tierschutz Austria hat heute die wichtigste Forderung der Petition groß an das Bundeskanzleramt projeziert. Die Botschaft der 22.000 Haustierbesitzer:innen war deutlich auf der Fassade des Gebäudes zu sehen und sollte daran erinnern, wie viele Haustiere in Österreich durch Jäger:innen getötet wurden.
Diese Aktion zeigt, dass es bei Haustierabschüssen nicht nur um einzelne Fälle geht, sondern dass es ein großes, wiederkehrendes Problem ist.
„Unsere Haustiere sind keine Zielscheiben. 15 Fälle von verletzten oder getöteten Hunden und Katzen gingen heuer bei uns ein
“, erklärt Martin Aschauer, der Sprecher von Tierschutz Austria. „Das Bundeskanzleramt wurde ausgewählt, um zu verdeutlichen, dass es ein einheitliches Verbot von Haustierabschüssen braucht
.“
Unterschiedliche Gesetze fördern Abschüsse
In Österreich ist die Gesetzgebung zu Jagd unterschiedlich, weil jedes Bundesland eigene Regeln macht. In allen Bundesländern ist es erlaubt, Hunde und Katzen zu schießen. Zum Teil dürfen Tiere schon dann erschossen werden, wenn sie unbeaufsichtigt in einem Jagdgebiet sind oder wenn sie in einer Falle gefangen wurden.
Es gibt keine klaren, einheitlichen Schutzregeln für Haustiere in ganz Österreich. Auch wie Vorfälle gemeldet werden müssen, ist unterschiedlich geregelt. Außerdem bekommen Haustierbesitzer:innen oft keinen Ersatz, wenn ihr Haustier durch eine Jägerin oder einen Jäger getötet wird.
Warnwesten schützen Tiere oft nicht
Die aktuelle Diskussion entstand, nachdem mehrere tote Haustiere bekannt wurden. Ende Dezember wurde der Bordercollie Cooper in Oberösterreich bei Tageslicht erschossen – nur wenige Meter entfernt von seinem Besitzer, obwohl er ein neonfarbenes Brustgeschirr trug. Kurz danach wurde in der Steiermark der Australian-Shepherd-Husky-Mix Bailey getötet, der ebenfalls eine Warnweste trug. Beide Vorfälle passierten sehr nah am Hochstand, etwa 17 Meter entfernt. Die Jäger:innen sagten, sie hätten die Hunde für Füchse gehalten.
„Wenn Hunde mit Warnwesten oder neonfarbenem Geschirr für Wildtiere gehalten werden, dann läuft in diesem System etwas grundlegend falsch
“, sagt Martin Aschauer. „Das geltende Jagdrecht schützt Haustiere nicht ausreichend – und genau diese Lücke führt immer wieder zu vermeidbaren Todesfällen.
“
Ein besonders trauriges Beispiel ist die Katze Peach. Sie wurde in einer Lebendfalle gefangen und dann per Kopfschuss getötet. Obwohl Tierschutz Austria Anzeige erstattete, wurden die Täter:innen freigesprochen.
Experten sehen verfassungsrechtliche Probleme
Ein aktuelles Rechtsgutachten von Univ.-Prof.in Dr.in Erika Wagner (2025) kommt zu dem Ergebnis, dass das Töten von Haustieren durch Jäger:innen verfassungswidrig, unangemessen und moralisch nicht akzeptabel ist. Viele Regeln stammen aus einer Zeit, als Haustiere rechtlich kaum geschützt waren und passen nicht mehr zur heutigen Sichtweise, wie Menschen Tiere behandeln sollten.
Haustiere sind oft wichtige Familienmitglieder – sie verdienen besseren Schutz und ein Ende dieser tödlichen Vorfälle.
Mehr Infos und die Möglichkeit, die Petition zu unterstützen, gibt es hier: Petition: Haustierabschuss stoppen – JETZT!
Fotos (kostenfrei nutzbar): https://flic.kr/s/aHBqjCNspU
Rückfragen
Tierschutz Austria
Mag. Martin Aschauer
Telefon: 069916604075
E-Mail: martin.aschauer@tierschutz-austria.at
Website: https://www.tierschutz-austria.at/
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