Die Europäische Kommission hat heute einen neuen Vorschlag vorgestellt, das sogenannte „28. EU-Regime“. Damit soll neben den Gesetzen der einzelnen EU-Länder ein zusätzliches europäisches Unternehmensrecht geschaffen werden. Dieses richtet sich an den niedrigsten Standards aus. Wolfgang Katzian, Präsident vom ÖGB und EGB, warnt: „Was als Innovationsschub verkauft wird, ist in Wahrheit ein Angriff auf Mitbestimmung und Gefährdung unserer Arbeitsrechte und bestehender Sozialstandards.“ Er meint, dass durch dieses neue System wichtige Schutzregeln fehlen könnten.
Bis jetzt entscheiden die einzelnen Länder selbst über ihre Unternehmensgesetze. In Österreich beispielsweise haften Unternehmer persönlich, bis eine GmbH mit einer genauen notariellen Prüfung gegründet wird. Es muss außerdem ein Stammkapital von 10.000 Euro eingezahlt werden – das schützt Gläubiger und sorgt für eine solide Grundlage bei Geschäftsvorhaben. Dieses System ist also an nationale Traditionen und Sicherheitsstandards gebunden.
Die EU möchte nun ein alternatives Modell einführen, das „EU Inc“ genannt wird und sich am US-Bundesstaat Delaware orientiert. Dort sind die Regeln sehr locker: Keine Pflicht für Stammkapital, Unternehmen können komplett online gegründet werden und der Unternehmenssitz kann frei gewählt werden. Das hat den Vorteil von schneller Gründung, birgt aber auch viele Risiken.
Ein großes Problem ist, dass in Österreich Arbeitnehmer:innen in großen Firmen Mitbestimmungsrechte in Aufsichtsräten haben. Beim „EU Inc“-Modell zählt nur der Eintrag im Firmenbuch. Wenn eine Firma also etwa in Estland online gegründet wird, wo es kaum Mitbestimmung gibt, kann sie trotzdem vollständig in Österreich arbeiten. Dann haben die Mitarbeiter:innen aber keine Mitbestimmung mehr, auch wenn das Unternehmen groß wird.
Außerdem besteht die Gefahr, dass „EU Inc“ als Möglichkeit für Briefkastenfirmen, Steuertricks oder Scheinselbständigkeit genutzt wird. Katzian betont: „Wir werden jeden Unterbietungswettlauf bei Sozial- und Arbeitsstandards entschieden bekämpfen – insbesondere wenn er Mitbestimmung oder Steuervorschriften untergräbt.“
Für die europäischen Gewerkschaften ist klar: Lösungen zur Förderung von Innovation und Wettbewerbsfähigkeit sind wichtig, solange sie Arbeitsplätze sichern und soziale Regeln einhalten. „Wettbewerbsfähigkeit darf nicht auf Kosten der Beschäftigten erzielt werden“, sagt Katzian. Er erinnert daran, dass die Stärke Europas in guten Arbeitsbedingungen, hoher Qualifikation und sozialen Standards liegt. Nur durch eine „Aufwärtskonvergenz“, also Angleichung nach oben, kann ein nachhaltiger Wettbewerb erreicht werden, nicht durch einen „Wettlauf nach unten“ bei den Standards.
Zusätzliche Information: Das geplante „28. EU-Regime“ stösst auch bei vielen Experten auf Kritik, weil es die nationalen Unterschiede zusammenschmelzen und Mindeststandards absenken könnte. In der Praxis ist bislang unklar, wie der Schutz von Arbeitnehmerrechten bei grenzüberschreitenden Online-Gründungen gewährleistet werden soll. Die Kommission argumentiert, dass das neue System die Gründung von Unternehmen in der EU erleichtern und den Binnenmarkt stärken soll. Gewerkschaften und Sozialpartner fordern dagegen klare Regeln, die Mitbestimmung und Sozialstandards bewahren.
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