Die Wirtschaftskammer Österreich unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe, wenn sie gegen ungerechtfertigte ORF-Beiträge vorgehen wollen. Es geht dabei vor allem um Unternehmen, die im Jahr 2024 an mehreren Standorten in verschiedenen Gemeinden tätig sind und deshalb mehrfach Beiträge bezahlen sollen. Ein aktuelles Gutachten von Experten zeigt, dass diese Mehrfachbelastungen mit dem Grundgesetz schwer vereinbar sein könnten.
Das Problem entstand, weil ab Anfang 2024 ein neues ORF-Beitragsgesetz gilt (BGBl. I Nr. 112/2023). Dieses Gesetz berechnet die ORF-Beiträge basierend auf der Kommunalsteuer in jeder Gemeinde. Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten müssen somit mehrfach bezahlen, obwohl das für sie sehr belastend und ungerecht ist. Diese Regelung wurde zwar ab 1.1.2025 geändert (BGBl. I Nr. 59/2025): Dann wird die Lohnsumme aller Mitarbeiter:innen zusammen am Hauptstandort angerechnet. Doch diese Änderung gilt nur für die Jahre 2025 bis 2027 und leider nicht für 2024.
„Wir konnten durch intensive Verhandlungen eine Neuregelung des ORF-Beitrag-Gesetzes erreichen. Damit wurde diese unverhältnismäßige und verfassungsrechtlich bedenkliche Mehrfachbelastung entschärft, was rund 18.000 heimische Unternehmen spürbar entlastet“, so Manfred Denk, Obmann der Bundessparte Gewerbe und Handwerk bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). „Allerdings wurde diese Neuregelung leider nur für 2025, 2026 und 2027 berücksichtigt – und nicht rückwirkend für das Jahr 2024.“
Das bedeutet, viele Firmen – besonders Bauunternehmen, Arbeitskräfteverleiher, Sicherheitsdienste, Reinigungsfirmen und Forstbetriebe – haben ab November 2025 für das Jahr 2024 mehrere ORF-Beiträge zahlen sollen. Ab 2028 könnte das Problem wieder auftreten.
Sachlich ungerechtfertigte Mehrfachbeiträge
Unternehmen, die gegen diese Beitragsbescheide für 2024 Einspruch einlegen möchten, können ein vom Steuerrechtsexperten Univ.-Prof. Dr. Claus Staringer erstelltes Gutachten nutzen. Dieses Gutachten wurde von der Bundessparte Gewerbe und Handwerk zusammen mit drei Fachverbänden (Bundesinnung Bau, Bundesinnung Chemische Gewerbe und Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereiniger, Fachverband Gewerbliche Dienstleister) in Auftrag gegeben.
Dr. Staringer kommt zu dem Schluss, dass die Berechnung der ORF-Beiträge je Gemeinde verfassungsrechtlich problematisch ist. Unternehmen mit gleicher Lohnsumme werden unterschiedlich belastet, je nachdem, wo ihre Betriebsstätten sind. Die Änderung für 2025 bis 2027 mildert das Problem zwar etwas, aber für 2024 und alle Jahre ab 2028 bleibt die Regelung verfassungsrechtlich bedenklich.
„Unternehmen, die bei der ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) Einspruch erheben wollen, brauchen eine gute Begründung. Das Gutachten bietet dafür eine sichere rechtliche Grundlage“, erklärt Spartenobmann Manfred Denk. „Wir raten den betroffenen Unternehmen, sich an ihre Bundesinnung oder ihren Fachverband zu wenden und dort weitere Informationen zu holen.“
Denk appelliert auch an die Politik: „Rechtssicherheit ist für Unternehmen sehr wichtig. Die Neuregelung ist nur bis Ende 2027 gültig. Ab 2028 könnte die aktuelle ungerechte Situation wieder auftauchen. Deshalb sollte jetzt eine dauerhafte, rechtlich sichere Lösung gefunden werden, die auch die Fälle aus der Vergangenheit behebt.“
So können betroffene Unternehmen vorgehen
Die Wirtschaftskammer Österreich empfiehlt den Mitgliedsunternehmen, die durch den ORF-Beitrag 2024 mehrfach belastet wurden, folgende Schritte zu prüfen:
- Jedes Unternehmen sollte selbst entscheiden, ob es sich lohnt, gegen die Beitragsvorschreibung 2024 vorzugehen.
- Wer eine Vorschreibung bekommt, sollte möglichst bald bei der OBS einen offiziellen Bescheid über den ORF-Beitrag anfordern (§ 12 Abs 2 Z 2 ORF-Beitrag-Gesetz). Es gibt Musterbriefe, die dabei helfen können.
- Mit dem Bescheid kann man ein Rechtsmittel einlegen – eine sogenannte „Bescheidbeschwerde“ beim Bundesverwaltungsgericht.
- Die Beschwerde sollte sich auf das Experten-Gutachten stützen, das die verfassungsrechtlichen Probleme bestätigt.
- Es muss überlegt werden, ob die Beiträge bezahlt werden, um mögliche zusätzliche Kosten zu vermeiden, oder ob man bewusst nicht zahlt.
- Bei Bedarf können die Fachorganisationen der WKÖ auch Anwälte empfehlen, die auf dieses Thema spezialisiert sind.
- Weitere Informationen gibt es auf der Webseite www.wko.at/orf-beitragspflicht (PWK096/HSP).
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