ÖIF-Integrationsbarometer 2025: VfGH-Rüge, keine Zuständigkeit und Interpellationsrecht

Letzte Woche gab es eine Pressekonferenz im Grünen Klub, die wieder Aufmerksamkeit auf den Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) und das Integrationsbarometer 2025 lenkte. Das Thema sorgt aktuell für viel Diskussion, weil es Probleme mit der Kontrolle dieser Organisation gibt. Es gibt mehrere Beschwerden, von rechtlichen Bedenken bis zu parlamentarischen Anträgen, und manche Entscheidungen wurden sogar vertagt.

Die politische Debatte über den ÖIF ist wieder im Fokus

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) kritisierte den ÖIF, und die Volksanwaltschaft sagt, sie sei nicht zuständig. Früher forderten SPÖ und NEOS, als sie noch in der Opposition waren, eine bessere Kontrolle des ÖIF. Jetzt, wo sie in der Regierung sind, wird diese Kontrolle aber weiterhin vertagt – auch von der aktuellen Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS. Die Grünen fordern zudem das Recht auf parlamentarische Anfragen über den ÖIF, doch auch ihr Antrag wurde verschoben.

Die Türkische Kulturgemeinde in Österreich (TKG) beobachtet und dokumentiert diese Entwicklungen seit längerer Zeit, besonders seit dem 18. Dezember 2025. Bei der Pressekonferenz wurden diese Punkte auch vor einem internationalen Publikum deutlich gemacht.

Zivilgesellschaft und Medien als wichtige Kontrollinstanzen

Die TKG, eine Organisation aus der Zivilgesellschaft, sieht sich jetzt sogar mit rechtlichen Schritten des ÖIF konfrontiert. Grund ist ein Link zum Integrationsbarometer 2025, der auf der TKG-Webseite verwendet wird. Das Barometer wurde vom ÖIF veröffentlicht und ist öffentlich zugänglich.

Diese juristischen Schritte stehen im Zusammenhang mit der öffentlichen Debatte und werfen Fragen zu sogenannten SLAPP-Verfahren auf – das sind Klagen, die kritische Stimmen zum Schweigen bringen sollen („chilling effect“). Die Diskussion zeigt, wie wichtig es ist, dass gerade Zivilgesellschaft und Journalist:innen – als „public watchdogs“ – weiter unabhängig arbeiten können, um die Demokratie zu schützen.

Kritik am Integrationsbarometer 2025 wird ignoriert

Wichtig ist auch der Umgang des ÖIF mit Kritik am Integrationsbarometer 2025. Verschiedene Gruppen aus Politik, Wissenschaft und Zivilgesellschaft werfen dem ÖIF vor, durch das Barometer Minderheiten zu stigmatisieren und kulturellen Rassismus zu fördern. Trotzdem hat der ÖIF bisher nicht klar darauf reagiert, sondern teilweise rechtliche Schritte gegen Kritiker:innen eingeleitet.

Bereits 2012 gab es Kritik vom Verfassungsgerichtshof

Schon im Jahr 2012 stellte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) fest, dass der ÖIF in einem wichtigen Bereich staatlich handelt, aber das Gesetz nicht richtig angepasst war. Es fehlte die nötige Weisungsbindung, also eine klare Kontrolle durch die Regierung. Die demokratische Kontrolle blieb damit unklar.
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Parlamentarische Anträge der Opposition

SPÖ und NEOS brachten später mehrere Anträge ins Parlament:

  • Mai 2022: Antrag der SPÖ (2509/A) mit der Forderung einer Verfassungsänderung für die Kontrolle des ÖIF
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  • Dezember 2023: Anfrage der SPÖ (17419/J) mit Fragen zu Weisungen, Budget und Struktur des ÖIF
    Weitere Informationen

Die Regierung sieht keine Kontrolle als Aufgabe für sich

Im September 2023 erklärte die zuständige Ministerin, dass Organisationen wie der ÖIF nicht unter die politische Kontrolle nach Art. 52 B-VG fallen. Das bedeutet, die Regierung sieht keine formelle Kontrollpflicht.
Offizielle Antwort der Regierung

Wechsel in der Regierung verändert wenig an der Situation

Im März 2025 kam eine neue Regierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS an die Macht. Trotzdem blieb das Thema Kontrolle des ÖIF virulent.

Grüne fordern Interpellationsrecht – Antrag wird verschoben

Im Dezember 2025 beantragten die Grünen, dass das Parlament das Recht bekommen soll, den ÖIF per Interpellation direkt zu befragen (Antrag 648/A).
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Am 6. März 2026 bestätigte die Grüne Abgeordnete Sigi Maurer schriftlich, dass dieser Antrag von der ÖVP-SPÖ-NEOS-Mehrheit vertagt wurde.

Volksanwaltschaft bestätigt fehlende Zuständigkeit

Die Volksanwaltschaft bestätigte am 23. Februar 2026, dass sie für den ÖIF keine Kontrollbefugnis hat.
Bericht der Türkischen Kulturgemeinde

Eine Kontrolllücke im System bleibt bestehen

Somit gibt es bisher keine wirksame politische oder rechtliche Kontrolle über den ÖIF. Weder die Volksanwaltschaft noch das Parlament können aktuell umfassend eingreifen.

Wichtige Frage der Debatte

Wie kann eine Organisation, die Geld vom Staat bekommt und öffentlich arbeitet, richtig kontrolliert werden, wenn sie außerhalb der üblichen Kontrollmechanismen steht?

Wer mehr erfahren möchte, findet eine ausführliche Darstellung bei der Türkischen Allgemeinen Zeitung:
https://www.tuerkische-allgemeine.de/2026/03/15/bestaetigt-staatsgeld-und-staatsname-aber-keine-demokratische-kontrolle-ueber-den-oeif-und-sein-integrationsbarometer-2025-moeglich/

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