Gewaltschutzzentren: Electronic Monitoring nur unter klaren Bedingungen
Die Gewaltschutzzentren haben sich zum Thema Electronic Monitoring – also der elektronischen Überwachung von Personen zum Schutz vor Gewalt – geäußert. Für Politikerinnen und Politiker sowie Gesetzgeber haben sie ein ausführliches Positionspapier erstellt.
Sie bewerten Electronic Monitoring grundsätzlich positiv, weisen aber darauf hin, dass man sich sorgfältig und genau mit den vielen komplizierten Fragen dieses Instruments beschäftigen muss.
„Electronic Monitoring kann nur als Teil eines umfassenden Schutzsystems wirken. Entscheidend ist die enge Zusammenarbeit von allen beteiligten Stellen – von Polizei und Justiz bis hin zu Opferschutz- und Tätereinrichtungen. Vor der Einführung eines elektronischen Überwachungssystems braucht es einen ausführlichen interdisziplinären Diskurs über Möglichkeiten und Grenzen dieser Schutzmaßnahme. “, so Karin Gölly, Bundesverbandsvorsitzende der Gewaltschutzzentren.
Wichtige Fragen müssen noch geklärt werden:
Electronic Monitoring soll aus Sicht von Fachleuten nur in besonders gefährlichen Situationen eingesetzt werden, wenn also eine hohe Gewaltrisiko besteht. Es ist nicht automatisch sinnvoll, nach Betretungs- oder Annäherungsverboten diese elektronische Kontrolle anzuordnen. Dabei sollte das System nicht nur bei häuslicher Gewalt genutzt werden, sondern auch bei Fällen von Stalking.
Eine Anordnung für Electronic Monitoring darf nur durch ein Gericht mit richterlichem Beschluss erfolgen. Wichtig ist auch, dass Electronic Monitoring nicht die Untersuchungshaft ersetzen darf, da die Haft weiterhin das stärkste Mittel zum Schutz der Betroffenen bleibt.
Der Einsatz von Electronic Monitoring kann nur mit der Zustimmung der gefährdeten Person erfolgen. Diese muss zudem gut informiert und von einer Opferschutzeinrichtung begleitet werden, damit sie die Entscheidung selbst bewusst trifft und jederzeit widerrufen kann.
Es gibt noch viele offene Fragen, zum Beispiel wie das Monitoring genau umgesetzt werden soll, wie der Datenschutz gewährleistet werden kann, wie man Fehlalarme vermeidet und wie lange diese Maßnahme gelten darf. Außerdem besteht die Gefahr, dass Opfer sich durch das elektronische Kontrollsystem in falscher Sicherheit wiegen.
Wichtige Voraussetzungen für den Einsatz von Electronic Monitoring:
- Gerichte mit besonderer Zuständigkeit und Fachwissen zur Einschätzung der Gefährdung
- Genügend Personal und technische Ausstattung, zum Beispiel eine 24-Stunden-Überwachung
- Verpflichtende Täterarbeit, die auf den Schutz der Opfer abzielt
- Umfassende Schulungen für alle Beteiligten, etwa Polizei, Justiz und Opferschutzeinrichtungen
Weil noch viele wichtige Fragen offen sind, empfehlen die Gewaltschutzzentren einen offenen, interdisziplinären Austausch, um rechtliche Regeln zu entwickeln. Auch eine Testphase („Pilotphase“) wird als sinnvoll angesehen, um zu prüfen, wie gut das System in der Praxis funktioniert.
Das komplette Positionspapier können Sie HIER herunterladen.
Rückfragen
Koordination
Gabriele Payerl-Gerstmann
Telefon: 0676/4116735
E-Mail: gabriele.payerl@gewaltschutzzentrum.at
Website: https://www.gewaltschutzzentrum.at
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