AK 2: Grundpreisauszeichnung muss nachgebessert werden!

Die Arbeiterkammer (AK) fordert Verbesserungen bei der Grundpreisauszeichnungs-Verordnung. Das neue Gesetz zur Grundpreisauszeichnung hat zwar einige Fortschritte gebracht, zum Beispiel bei der Schriftgröße und den Bezugsgrößen, doch viele wichtige Produktgruppen müssen immer noch keinen Grundpreis auf der Verpackung angeben. Das zeigt eine aktuelle Überprüfung der AK, bei der die Grund- und Produktpreise von Lebensmitteln und Drogerieartikeln untersucht wurden.

Genau nimmt die AK folgende Punkte vor:

+ Einheitliche Bezugsgrößen – ohne Auswahlmöglichkeit: Bei der Menge, auf die sich der Grundpreis bezieht, darf es keine Auswahl geben. Es soll nur noch eine Bezugsgröße vorgeschrieben werden.

Bis jetzt kann zum Beispiel bei Flüssigseife der Grundpreis entweder pro Liter oder pro 100 Milliliter angegeben werden. Gesetzlich ist nur festgelegt, dass innerhalb eines Geschäfts die Bezugsgrößen bei verschiedenen Produkten gleich sein müssen. Das Problem daran: Die Preise zwischen verschiedenen Supermarktketten sind dadurch schwer vergleichbar.

+ Speiseeis soll pro Kilogramm ausgezeichnet werden: Der Grundpreis für Speiseeis (außer bei Einzelpackungen) sollte pro Kilo angegeben werden und nicht pro Liter. Denn Eis isst man, es wird nicht getrunken!

+ Grundpreise auch für noch mehr Alltagsprodukte: In Zukunft sollen Grundpreise für mehr Produkte gelten, die wir täglich benutzen. Zum Beispiel sollen Alu- und Frischhaltefolie sowie Butterbrotpapier pro Meter ausgezeichnet werden. Kaffee-Kapseln oder Portionspackungen sollen pro Kapsel oder Portion gekennzeichnet werden. Küchenrollen sollten pro 100 Blatt angegeben werden.

Auch Hygieneartikel wie Tampons, Binden und Slipeinlagen sollen pro 10 Stück mit einem Grundpreis versehen werden. Taschentücher werden pro 100 Stück, WC-Papier pro 100 Blatt und Zahnseide in Rollen pro Meter ausgezeichnet. Das macht den Preisvergleich für Konsumentinnen und Konsumenten einfacher und transparenter.

SERVICE: Den AK Monitor zur Grundpreisauszeichnung können Sie unter wien.arbeiterkammer.at/grundpreise finden.

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