Neue Frühstücksrichtlinien: Marmelade darf wieder Marmelade heißen

Die EU hat neue Regeln für Frühstücksprodukte festgelegt, die jetzt in Österreich umgesetzt werden. Diese Regeln betreffen Honig, Fruchtsäfte, Konfitüren und Trockenmilch. Ziel ist es, Verbraucher besser zu informieren, die Qualität der Lebensmittel zu verbessern und klare Standards im europäischen Markt zu schaffen.

Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig sagt: „Ich freue mich sehr, dass wir diese wichtigen Verbesserungen jetzt umsetzen. Wir sorgen dafür, dass im Regal wieder klar gilt: Drin ist, was draufsteht. Das stärkt die Transparenz und erleichtert den Menschen eine bewusste Kaufentscheidung im Alltag.“

Bundesminister Norbert Totschnig meint: „Mit der neuen Richtlinie wissen Konsumentinnen und Konsumenten künftig genau, woher ihr Honig stammt. Eine klare Herkunftskennzeichnung schafft Transparenz und ist entscheidend, denn immer mehr importierter Honig drängt zu Dumpingpreisen auf den österreichischen Markt und setzt hochwertige Qualitätsprodukte unter Druck. Heimische Qualität muss sich klar vom anonymen Importprodukt unterscheiden können. Mit der Novelle der Honigverordnung wird das nun möglich.“

Diese sogenannten Frühstücksrichtlinien sind wichtige EU-Regeln, die genau festlegen, wie bestimmte Frühstücksprodukte zusammengesetzt und gekennzeichnet sein müssen. In Österreich werden sie durch vier Verordnungen umgesetzt:

  • Honigverordnung
  • Fruchtsaftverordnung
  • Konfitürenverordnung
  • Trockenmilchverordnung

Wichtige Neuerungen: Klare Herkunft, weniger Zucker, mehr Auswahl

Die neuen Regeln bringen folgende Vorteile für Verbraucherinnen und Verbraucher:

  • Honig – transparente Herkunft:
    Bei Honigmischungen muss jetzt jedes Ursprungsland mit Angabe des Gewichtsanteils in Prozent aufgeführt werden – sortiert vom größten zum kleinsten Anteil. Österreich nutzt dabei keine Ausnahmeregel. Dies stärkt das Vertrauen und unterstützt regionale Imker, so Königsberger-Ludwig.
  • Fruchtsäfte – besserer Überblick beim Zuckergehalt:
    Es gibt jetzt eine neue Kategorie für zuckerreduzierte Säfte. Diese müssen mindestens 30 % weniger natürlichen Zucker enthalten. Außerdem kann der Hinweis „enthält nur von Natur aus vorkommende Zucker“ genutzt werden, was den Unterschied zu süßeren Fruchtnektaren klarer macht.
  • Konfitüren – mehr Frucht, weniger Zucker:
    Der Mindest-Fruchtanteil wird erhöht: Von bisher 350 auf 450 Gramm pro Kilogramm, bei „extra“-Konfitüren sogar auf 500 Gramm. Das bedeutet weniger Zucker und eine gesündere Rezeptur.
    Zusätzlich darf „Marmelade“ wieder als Bezeichnung verwendet werden.

Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig erklärt: „Marmelade darf wieder Marmelade heißen. Hinter dieser kleinen Pointe steht ein ganz grundlegendes Anliegen: Menschen wollen verstehen, was sie kaufen. Sie wollen sich auf Bezeichnungen verlassen können und nicht rätseln müssen, was sich hinter einem Produkt verbirgt. Genau diese Transparenz schaffen wir jetzt – mit klaren Regeln und verständlicher Kennzeichnung im Alltag.“

Bundesminister Totschnig fügt hinzu: „Marmelade ist ein traditioneller Begriff, der tief in unserem Sprachgebrauch verwurzelt ist. Die meisten Österreicherinnen und Österreicher haben niemals aufgehört, ihn zu verwenden. Nun ist er auch offiziell wieder zulässig. Damit wird ein Stück kulinarische Kultur gestärkt und unnötige bürokratische Einschränkungen werden beseitigt.“

  • Trockenmilch – laktosefreie Varianten leichter erhältlich:
    Es ist jetzt erlaubt, Trockenmilch durch Enzyme laktosefrei herzustellen und entsprechend zu kennzeichnen. Das hilft Menschen mit Laktoseintoleranz, mehr passende Produkte zu finden.

Die neuen Regeln gelten ab der Veröffentlichung und müssen ab dem 14. Juni 2026 angewendet werden. Produkte, die es schon gibt, dürfen unter bestimmten Übergangsregeln noch verkauft werden.

Abschließend sagt Königsberger-Ludwig: „Wir bringen europäische Standards dorthin, wo sie ankommen müssen – zu den Menschen. Mit klaren Regeln, verständlicher Kennzeichnung und einem echten Mehrwert im Alltag. Denn auch beim Frühstück muss gelten: Drin ist, was draufsteht.“

Zusatzinfo: Die EU-Frühstücksrichtlinien wurden eingeführt, um gleiche Wettbewerbsbedingungen in allen Mitgliedsstaaten zu schaffen und gleichzeitig das Vertrauen der Verbraucher in die Produkte zu stärken. Besonders im Bereich Honig und Konfitüren gab es bisher große Unterschiede bei der Kennzeichnung, was oft zu Verwirrung führte.

Rückfragen

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz (BMASGPK)
E-Mail: pressesprecher@sozialministerium.gv.at
Website: https://sozialministerium.gv.at

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