Ein 3-jähriger Junge, den wir Lukas nennen, wurde heute früh vom Kindesvater und zwei Mitarbeiterinnen der Kinder- und Jugendhilfe (KJH) aus seinem Kindergarten geholt – und zwar ohne dass die Mutter davon wusste. Weder die Mutter noch der Kindergarten wurden über einen gerichtlichen Beschluss informiert. Dieser Fall ist sehr besonders und schockierend, denn obwohl es mehrere Warnungen und Hinweise auf Gefahren gab, wird Lukas nicht vor seinem gewalttätigen Vater geschützt und ist nun in großer Gefahr. Lukas hat noch nie alleine bei seinem Vater geschlafen, er hat keine eigenen Spielsachen oder Kuscheltiere dort und konnte sich vor der Abholung nicht von seiner Mutter verabschieden.
Hintergrund:
Die Mutter hat die alleinige Betreuung von Lukas und er lebt seit seiner Geburt bei ihr. Fachleute, Gutachter und der Kindergarten bestätigen alle, dass Lukas bei seiner Mutter sicher und geschützt aufwächst. Trotzdem gibt es eine belastete Vorgeschichte mit dem gewalttätigen Vater, die mehrfach dokumentiert ist. Es gab viele Gefährdungsmeldungen und fachliche Warnzeichen.
Im Bericht der Landesklinik Klagenfurt vom 23. Januar 2026 steht, dass Lukas nach einem Treffen mit dem Vater sehr heftig reagierte: Er weinte stark, atmete beschleunigt (hyperventilierte) und nässte ein. Die behandelnde Kinder- und Jugendpsychiaterin hatte bereits mehrfach Gefährdungsmeldungen an das Jugendamt geschickt und hat am 21. Januar 2026 empfohlen, den Kontakt zum Vater auszusetzen. Auch aus der Kinderchirurgie gab es eine weitere Gefährdungsmeldung. Die Kinder- und Jugendhilfe in Kärnten sowie das Kinderschutzzentrum wurden informiert. Außerdem kümmert sich „Delfi“ (https://www.kisz-ktn.at/) um Lukas‘ Behandlung und Begleitung. Mindestens drei Gefährdungsmeldungen liegen der Kinder- und Jugendhilfe vor — von der Kinderchirurgie, der Kinderpsychiatrie und von der behandelnden Kinderpsychiaterin.
Die Mutter fragte beim Gericht ausdrücklich nach, ob trotz dieser Gefährdungsmeldungen keine Gefährdung für das Kindeswohl erkannt wurde.
Wir sprechen hier nicht über einen normalen Elternstreit oder mediale Übertreibungen. Es geht um einen Fall, bei dem ein kleines Kind, bei dem Warnungen aus der Kinderpsychiatrie und der Klinik vorliegen, gleichzeitig vorübergehende und unbegleitete Kontakte zum Vater gerichtlich erlaubt wurden.
StoP stellt deshalb öffentlich folgende Fragen:
- Wie kann es sein, dass ein kleines Kind trotz klarer Warnhinweise aus der Kinder- und Jugendpsychiatrie und dem Kliniksystem einfach aus seinem gewohnten Umfeld herausgenommen wird?
- Wie kann es möglich sein, dass Mütter in Österreich erleben müssen, dass ihre Kinder trotz Gefährdungsmeldungen nicht geschützt werden?
- Und wie kann es sein, dass in einem Land mit neun Bundesländern, vielen zuständigen Stellen und einem dichten Netz an Institutionen scheinbar niemand früh genug sagt: Stopp! So nicht. Nicht mit diesem Kind.
Wir fordern deshalb eine sofortige und vollständige Klärung des Falles, die Offenlegung aller Entscheidungen und eine gründliche Prüfung der Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen – also des Gerichts, der Kinder- und Jugendhilfe, der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie des klinischen Bereichs.
Ein Kind ist keine Nummer in einer Akte!
Und Gefährdungsmeldungen dürfen nicht einfach zu Papier werden, ohne dass jemand das Kind schützt!
Rückfragen
Verein StoP-Stadtteile ohne Partnergewalt
Mag.a Maria Rösslhumer
Telefon: +43 6608026388
E-Mail: maria.roesslhumer@verein-stop-partnergewalt.at
Website: https://www.verein-stop-partnergewalt.at
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