Der unabhängige Beirat der Ermittlungs- und Beschwerdestelle Misshandlungsvorwürfe (EBM-Beirat) hat sich am Freitag, den 13. März 2026, getroffen und seine vierte Empfehlung verabschiedet. Dabei schlägt das Gremium vor, die Erkenntnisse aus den bisherigen Untersuchungen der EBM stärker zur Vorbeugung von Misshandlungen zu nutzen.
Seit zwei Jahren arbeitet die EBM und hat in dieser Zeit viel Erfahrung gesammelt, indem sie Misshandlungsvorwürfe im Zusammenhang mit der Polizei untersucht hat. Durch die Analyse dieser Fälle kann man herausfinden, wie solche Probleme in Zukunft verhindert werden können. Außerdem helfen die Erkenntnisse, die Abläufe und Strukturen in der Polizei zu verbessern. Der Beirat empfiehlt deshalb, diese Erkenntnisse besser auszuwerten und in Schulungen sowie bei wichtigen Entscheidungen mit einzubeziehen.
„Die EBM und der EBM-Beirat sind Einrichtungen zur Prävention von Misshandlungen. Das geschieht zunächst durch die gerichtliche und disziplinarrechtliche Verfolgung von individuellem Fehlverhalten. Ihr volles Potential wird die Misshandlungsprävention entfalten, wenn das Bundesministerium für Inneres die Erkenntnisse und Analysen der Ermittlungstätigkeit systematisch in die strukturellen Verbesserungsprozesse des Ressorts einspeist“, sagt der Vorsitzende des Beirats, Meinrad Handstanger.
Konkret soll man die Auswertung der Fälle ausweiten und die gewonnenen Erkenntnisse in Trainings, Regeln und strategischen Planungen im Innenministerium nutzen. Dabei geht es zum Beispiel um wichtige Hinweise zu kritischen Einsatzmethoden, den Umgang mit besonders schutzbedürftigen Personen oder auch um Erfahrungen mit den Arbeitsbedingungen in besonders belasteten Einheiten der Polizei.
Als Beispiel führt Handstanger die aktuelle Arbeit im Bundesministerium für Inneres an, die den Einsatz und die Aussagekraft von Körperkameras verbessern will. Erst vergangene Woche wurde ein Polizist am Landesgericht Klagenfurt wegen unangemessener Gewalt verurteilt. Wichtige Belege waren dabei Videoaufnahmen und eine fehlerhafte Dokumentation des Vorfalls. Bereits in seiner zweiten Empfehlung vom 6. Juni 2025 hatte sich der EBM-Beirat mit der Weiterentwicklung von Körperkameras befasst.
Handstanger betont abschließend: „Wenn die Erfahrungen aus konkreten Fällen systematisch ausgewertet werden, können sie dazu beitragen, Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu entwickeln. Prävention beginnt damit, aus Erfahrungen zu lernen.“
Weitere Informationen und die gesamte Empfehlung des EBM-Beirats finden Sie online unter: https://www.bmi.gv.at/418/start.aspx.
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Unabhängiger Beirat Ermittlungs- und Beschwerdestelle
Misshandlungsvorwürfe beim BMI
Vorsitz: Hon.-Prof. Dr. Meinrad Handstanger
Tel.: +43 (0) 1-53 126 – 909 129
E-Mail: bmi-ebm-beirat@bmi.gv.at
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