Fürlinger: Höhere Altersgrenze sichert Qualität im Notariat

Die Altersgrenze für Personen, die Notar werden möchten, wird in Österreich von 35 auf 50 Jahre erhöht. Das hat der Justizausschuss heute mit einer Initiative von fünf Parteien beschlossen. ÖVP-Justizsprecher Klaus Fürlinger sagt dazu: „Die Erhöhung der Altersgrenze für Notariatskandidatinnen und -kandidaten auf 50 Jahre sichert auch weiterhin ein hochwertiges österreichischen Notariat und zielt auf eine ausgewogene Altersstruktur bei den Notarinnen und Notaren und somit einen leichteren Generationenwechsel ab.“

Die Änderung betrifft zuerst die Anmeldung neuer Notarskandidaten. Früher durften nur Personen unter 35 Jahren erstmalig in das Verzeichnis der Notariatskandidaten eingetragen werden. Nun gilt das Höchstalter von 50 Jahren. Außerdem gilt diese Regel auch, wenn jemand sich erneut einträgt, der aber noch nicht mindestens ein Jahr als Kandidat eingetragen war.

Fürlinger erklärt weiter: „Damit wird auch sichergestellt, dass es zu keiner unsachgemäßen Benachteiligung von bereits langjährig tätigen Notariatskandidatinnen und -kandidaten kommt. Das bedeutet gleichzeitig, dass wir so Einbußen bei der Qualität der Rechtsdienstleistungen und der Sicherstellung der unabhängigen Rechtspflege durch das Notariat wirkungsvoll vorbeugen.“

Diese Anpassung soll helfen, die Altersstruktur im Notariat ausgewogen zu halten und einen guten Übergang zwischen älteren und jüngeren Notaren zu ermöglichen. Damit wird das österreichische Notariat zukunftsfähig gemacht und die Qualität bei rechtlichen Beratungen weiterhin hochgehalten.

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