Gleichbehandlungsanwaltschaft kritisiert Umsetzung der „Women on Boards“-Richtlinie als verpasste Chance

Die gesetzliche Umsetzung der „Women on Boards“ EU-Richtlinie wird gerade im Justizausschuss behandelt. Aus Sicht der Gleichbehandlungsanwaltschaft braucht es auch Frauenquoten in den Vorständen großer Unternehmen.

Die „Women on Boards“-Richtlinie will mehr Frauen in den wichtigen Führungspositionen großer Firmen sehen. Diese Regeln betreffen Börsenfirmen und Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeiter*innen. In Österreich soll das Gesetz vor allem für Aufsichtsräte gelten, wo die Frauenquote auf 40% steigen soll. Das ist aber nur die kleinste Version der Richtlinie. Die Vorstände und Geschäftsleitungen der größten Firmen bleiben im Entwurf außen vor. Sandra Konstatzky, die Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft, sagt dazu: „Das Gesetz sollte die Unternehmen zumindest zu internen Zielvorgaben für Vorstände und Geschäftsführungen verpflichten. So sieht es auch die Richtlinie vor.“

Die Arbeiterkammer (AK) zeigt, dass Quoten in Österreich etwas bringen: Seit 2018, als die 30%-Quote für Aufsichtsräte großer Firmen eingeführt wurde, stieg der Frauenanteil von 22% auf fast 36%. Bei Firmen ohne Quote liegt der Anteil weiter bei etwa 24%. Für Vorstände und Geschäftsleitungen gibt es bisher keine Pflichtquoten. Deshalb sind dort meist nur wenige Frauen – 2025 lag ihr Anteil bei nur 13,8%.

Quoten helfen, Ungleichheiten zu verringern und sorgen dafür, dass Unternehmen Verantwortung übernehmen müssen. Sandra Konstatzky erklärt aus ihrer Beratungserfahrung: „Es gibt einen klaren Geschlechterbias, wem Kompetenz zugeschrieben wird und wem nicht; männlich dominierte Führungsgremien reproduzieren diesen Bias oftmals bei Postenbesetzungen.“ Aber nur Quoten reichen nicht aus. „Zentral ist außerdem die Unternehmenskultur“, sagt sie. Alte Rollenbilder und Klischees machen es Frauen schwer, Karriere zu machen. Diese Hindernisse müssen aktiv abgebaut werden. Dafür braucht es neben einer besseren Umsetzung der Richtlinie auch viele Unterstützungsmaßnahmen, sagt die Gleichbehandlungsanwaltschaft.

Zusätzlich zu den Quoten sind zum Beispiel Mentoring-Programme, flexible Arbeitszeiten und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie wichtige Schritte, um mehr Gleichberechtigung zu erreichen. Außerdem kann eine offene Kommunikation über Diversity in Unternehmen helfen, Vorurteile abzubauen und eine positive Arbeitsumgebung für alle zu schaffen.

Rückfragen

Gleichbehandlungsanwaltschaft Österreich
Leopold-Moses-Gasse 4/1/2, 1020 Wien
Sandra Konstatzky (Leiterin der Gleichbehandlungsanwaltschaft)
+43 1 532 02 44
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