Michael G. hat seit seinem 15. Lebensjahr keine rechte Hand mehr. Er hatte zwar bisher eine Prothese, diese konnte aber keine Funktionen ausführen – er nannte sie eine „Schmuckhand“. Um besser arbeiten zu können und seinen Job bis zur Pension zu behalten, hat er vor ungefähr zwei Jahren eine moderne myoelektrische Unterarmprothese mit Greiffunktion beantragt. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ließ ihn die Prothese zwei Wochen lang in einem Reha-Zentrum testen. Danach sagte die PVA jedoch, dass Michael G. die Prothese nicht brauche – sein Antrag wurde abgelehnt! Der Volksanwalt Bernhard Achitz fand das unverständlich: „Michael G. braucht die Prothese für seinen Beruf, deswegen muss sie die PVA bewilligen. Immer wird gefordert, dass die Menschen länger erwerbstätig bleiben, aber wenn es darauf ankommt, legt die Sozialversicherung Hürden in den Weg.“
„Da wird man wieder zum vollwertigen Menschen“
Nachdem die Volksanwaltschaft den Fall übernommen hatte, änderte die PVA ihre Entscheidung und genehmigte die Prothese schließlich doch. Michael G. ist sehr zufrieden damit. In der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ am 14. März zeigte er sogar, wie gut die Prothese funktioniert. „Da wird man wieder zum vollwertigen Menschen“, sagte er. Auch Volksanwalt Achitz freut sich über die Entscheidung der PVA, meint aber: „Das hätte aber schneller gehen müssen, denn rechtlich war immer schon klar, dass die Sozialversicherung die Prothese zahlen muss.“ Michael G. braucht die Prothese, um länger im Beruf bleiben zu können und anspruchsvollere Aufgaben auszuüben. Nach der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist es allerdings egal, ob jemand eine Prothese beruflich oder privat braucht. „Die UN-BRK verlangt, dass Menschen mit Behinderung die volle Teilhabe am Alltag und am gesellschaftlichen Leben ermöglicht wird.“
Interessenskonflikt bei den Wirtschaftsvertretern in der Sozialversicherung?
Achitz fordert, dass die PVA und andere Sozialversicherungsträger wieder mehr im Interesse der Versicherten handeln. „Die Selbstverwaltung der Sozialversicherung soll genau das sicherstellen. Doch seit die Wirtschaftsvertreter dort mehr Einfluss haben als die Versicherten, vor allem Arbeitnehmer*innen, gibt es möglicherweise Interessenskonflikte: Es könnte sein, dass sie lieber Geld sparen wollen, um Forderungen nach niedrigeren Lohnnebenkosten zu unterstützen.“ Im Fall von Michael G. hätte die PVA sogar Geld sparen können, wenn sie die Prothese gleich bewilligt hätte. Denn 2024 würde ein passendes Modell etwa 18.000 Euro weniger kosten als das aktuell verwendete.
Mehr Informationen zur ursprünglichen Ablehnung finden Sie hier: PVA verweigert Handprothese – Volksanwalt Achitz: „Paradebeispiel für schlechte Verwaltung“ – https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250518_OTS0004
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