Volksanwalt Achitz erreicht Bewilligung der Handprothese für Michael G. nach zwei Jahren

Michael G. hat seit seinem 15. Lebensjahr keine rechte Hand. Er hatte bisher nur eine einfache Prothese, die keine Funktionen hatte – eine sogenannte „Schmuckhand“, wie er sie selbst genannt hat. Damit er bei der Arbeit besser zurechtkommt und seinen Job bis zur Pension ausüben kann, hat er vor etwa zwei Jahren eine moderne, myoelektrische Unterarmprothese mit Greiffunktion beantragt. Diese Prothese erkennt Muskelbewegungen elektrisch und kann dadurch die Hand bewegen. Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) ließ ihn die Prothese zwei Wochen in einem Rehabilitationszentrum testen. Trotzdem erzählte sie ihm später, dass er die Prothese nicht wirklich brauche, und lehnte den Antrag ab.

Der Volksanwalt Bernhard Achitz fand diese Entscheidung unverständlich: „Michael G. braucht die Prothese für seinen Beruf, deswegen muss sie die PVA bewilligen. Immer wird gefordert, dass die Menschen länger erwerbstätig bleiben, aber wenn es darauf ankommt, legt die Sozialversicherung Hürden in den Weg.“

„Da wird man wieder zum vollwertigen Menschen“

Nachdem sich die Volksanwaltschaft eingeschaltet hatte, änderte die PVA ihre Meinung und bewilligte die Prothese doch noch. Michael G. freut sich sehr darüber. In der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ am 14. März zeigte er, wie gut die Prothese funktioniert. „Da wird man wieder zum vollwertigen Menschen“, sagte er. Auch Volksanwalt Achitz ist grundsätzlich froh über diese Entscheidung. Er meint aber: „Das hätte schneller gehen müssen, denn rechtlich war immer schon klar, dass die Sozialversicherung die Prothese zahlen muss.“ Michael G. braucht die Prothese, um länger arbeiten zu können und auch anspruchsvollere Aufgaben zu übernehmen.

Nach der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), die Österreich unterzeichnet hat, ist es übrigens egal, ob jemand eine Prothese für die Arbeit oder privat braucht. Die UN-BRK fordert, dass Menschen mit Behinderung vollständig am Alltag und am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

Interessenskonflikte bei den Wirtschaftsvertretern in der Sozialversicherung?

Achitz fordert, dass die PVA und andere Sozialversicherungsträger mehr im Sinne ihrer Versicherten handeln. „Die Selbstverwaltung der Sozialversicherung soll genau das sicherstellen. Doch inzwischen haben nicht mehr hauptsächlich die Versicherten, also die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Mehrheit, sondern Wirtschaftsvertreter. Dadurch könnte es Interessenskonflikte geben: Vielleicht wollen diese Vertreter lieber Geld sparen, um ihre Forderung nach niedrigeren Sozialabgaben bei den Arbeitgebern zu untermauern.“

Im Fall von Michael G. hätte die PVA sogar Geld gespart, wenn sie die Prothese sofort genehmigt hätte. Denn 2024 hätte eine passende Prothese etwa 18.000 Euro weniger gekostet als jetzt.

Mehr zu der ursprünglichen Ablehnung gibt es hier: PVA verweigert Handprothese – Volksanwalt Achitz: „Paradebeispiel für schlechte Verwaltung“https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250518_OTS0004

SERVICE: Die Volksanwaltschaft ist erreichbar unter post@volksanwaltschaft.gv.at und der kostenlosen Telefonnummer 0800 223 223.

Rückfragen

Florian Kräftner
Mediensprecher im Büro von
Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz
Telefon: +43 664 301 60 96
E-Mail: florian.kraeftner@volksanwaltschaft.gv.at
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