Fernost-Plattform Temu gibt nach HV-Beschwerde zurück

Vereinfachter Bericht zum Erfolg gegen Temu

Der Handelsverband hat einen wichtigen Erfolg im Kampf für gerechte Wettbewerbsbedingungen im E-Commerce erreicht. Ein aktueller Bericht der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) bestätigt die Beschwerden des Handelsverbands gegen die Fernost-Plattform Temu als gerechtfertigt. Durch das Eingreifen vom Handelsverband und der BWB hat Temu jetzt drei unfaire Praktiken eingestellt, die den Wettbewerb verzerrten.

„Der Bericht der BWB zeigt schwarz auf weiß, dass das Einschreiten des Handelsverbands und der Bundeswettbewerbsbehörde Wirkung gezeigt hat. Temu hat drei unlautere Praktiken auf seiner Plattform eingestellt. Das ist ein wichtiger Meilenstein in Richtung eines echten Level-Playing-Field. Unser besonderer Dank gilt der BWB, die sich intensiv mit den von uns verorteten Verstößen befasst und für Abhilfe gesorgt hat“, erklärt Handelsverband-Geschäftsführer und Beschwerdeführer Rainer Will.

Nach der BWB-Abmahnung hat Temu neue Schritte eingeführt, um zu verhindern, dass solche irreführenden Geschäftsmethoden wieder vorkommen. Dazu gehört die Einrichtung einer speziellen Task Force, die beliebte Produkte auf der österreichischen Website genauer überprüft. Außerdem wurde ein neuer Mechanismus entwickelt, um Verstöße schneller zu erkennen und zu beheben. Die BWB kann bei erneuten Verstößen weitere Maßnahmen einleiten.

Beschwerde gegen Temu schon im September 2024 eingereicht

Im August 2024 reichte der Handelsverband eine umfassende Beschwerde bei der BWB ein. Grund waren mögliche Verstöße gegen das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG). Dabei wurden folgende Probleme festgestellt:

  • Manipulative Geschäftspraktiken: Temu gab viele falsche Behauptungen ab, zum Beispiel, dass ein Angebot nur kurz verfügbar sei, obwohl das nicht stimmte.
  • Vorgetäuschte Warenknappheit: Auf der Website hieß es oft, Produkte seien sehr begrenzt verfügbar. Tatsächlich konnte man aber oft hunderte Stück bestellen.
  • Irreführende Werbebilder und Produktbeschreibungen: Die Darstellung der Artikel entsprach nicht der Realität.

Erfolg im Fall der Modemarke FUSSL zeigt Wirkung

Der Erfolg des Handelsverbands zeigt sich auch bei der österreichischen Modemarke FUSSL. Temu hatte deren Marke unrechtmäßig auf der Website benutzt. Nachdem der Handelsverband die Beweise an die BWB weitergegeben hatte und diese mit Temu Kontakt aufnahm, wurde das unerlaubte Verhalten sofort gestoppt.

Der Handelsverband konnte nicht nur gegen Temu Erfolge erzielen: Bereits 2019 musste der weltweit größte Online-Marktplatz Amazon nach einer Beschwerde durch den Handelsverband weltweit acht Geschäftsbedingungen ändern. Davon profitieren bis heute über 4.000 österreichische Händler, die über Amazon verkaufen.

Neue Studie vom Rechnungshof bestätigt Steuerverluste im Onlinehandel

Ein aktueller Bericht des Rechnungshofs zeigt, dass der Staat durch den grenzüberschreitenden Onlinehandel jährlich Milliarden an Steuereinnahmen verliert, weil Umsätze aus dem EU-One-Stop-Shop-System (OSS) kaum geprüft werden.

„Der auf den ersten Blick günstige Einkauf auf Fernost-Plattformen hat einen hohen Preis: Kaufkraft fließt ins Ausland, lokale Arbeitsplätze geraten unter Druck und wichtige Steuereinnahmen gehen verloren, erklärt Handelssprecher Rainer Will.

Wichtige Schritte für fairen Wettbewerb geplant

Die österreichische Regierung will mit strengeren Zollkontrollen und einer neuen nationalen Paketabgabe die Situation verbessern. Wichtig ist, dass solche Maßnahmen nicht die heimischen Zustellfirmen wie die Österreichische Post benachteiligen. Außerdem plant die EU ab Juli 2026 eine Einführung eines festen Zollsatzes von 3 Euro auf Sendungen aus Drittländern mit einem Warenwert unter 150 Euro. Ab November 2026 soll zusätzlich eine EU-weit geltende Handling-Gebühr eingeführt werden.

Gleichzeitig betont der Handelsverband, dass noch mehr entschlossene Handlungen nötig sind, besonders bei der Durchsetzung der Regeln. Deshalb hat der Verband den „E-Commerce Aktionsplan 2026“ mit sechs konkreten Vorschlägen veröffentlicht. Mehr Informationen gibt es HIER.

Mehrere EU-Verfahren gegen Temu & Shein laufen

Auf EU-Ebene gibt es derzeit mehrere Verfahren gegen Plattformen wie Temu und Shein, unter anderem im Rahmen des Digital Services Act (DSA). „Auf EU-Ebene ist das rasche Handeln der zuständigen Institutionen essenziell. Es kann nicht sein, dass sich heimische Händler an alle Regeln halten müssen, während Ramsch-Plattformen aus Fernost praktisch ohne Konsequenzen bleiben“, so Rainer Will.

Ein Beispiel für wirksames Vorgehen ist Polen: Dort wurde Temu wegen falscher Angaben bei Preisermäßigungen mit 5,9 Millionen Euro Geldstrafe belegt. Das zeigt, dass effektive Kontrollen möglich sind und schnelle Sanktionen Wirkung haben.

Rückfragen

Handelsverband
Mag. Gerald Kühberger, MA
Pressesprecher
Telefon: +43 (1) 406 22 36 77
E-Mail: gerald.kuehberger@handelsverband.at

Mag. Manuel Friedl
Senior Communications Manager
Telefon: +43 (1) 406 22 36 80
E-Mail: manuel.friedl@handelsverband.at

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