Verfassungsausschuss genehmigt „mittleres Management“ an Pflichtschulen

Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat heute beschlossen, an Pflichtschulen ein sogenanntes „mittleres Management“ einzuführen. ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne unterstützten eine vorgeschlagene Änderung im Dienstrecht, die auch mehr Geld und Personal für die Verwaltung an allgemeinbildenden höheren Schulen (AHS) sowie berufsbildenden mittleren und höheren Schulen (BMHS) vorsieht. Das „mittlere Management“ wird nach und nach die bisher eingesetzten pädagogisch-administrativen Fachkräfte an Volks- und Mittelschulen ablösen. Ziel ist es, Schulleitungen und Lehrkräfte bei Verwaltungsaufgaben zu entlasten, damit sie mehr Zeit fürs Unterrichten haben.

Am ursprünglichen Gesetzesentwurf wurden vorerst keine Änderungen vorgenommen. Staatssekretär Alexander Pröll erklärte, dass es nach der Begutachtung noch Anpassungen während der Plenarsitzung geben könnte. Das Bundeskanzleramt arbeitet zusammen mit dem Bildungsministerium, um die eingegangenen Rückmeldungen zu prüfen.

Die gesamten zusätzlichen Mittel wurden von Pröll und Bildungsminister Christoph Wiederkehr auf etwa 20 Millionen Euro pro Jahr geschätzt. Wiederkehr bezeichnete das als „richtig gut“, besonders angesichts der knappen Finanzlage. Außerdem plant der Bildungsminister, die Bürokratie für Schulen generell zu verringern, damit Lehrerinnen und Lehrer mehr Freiräume erhalten.

Die FPÖ lehnte das Gesetz ab. Sie kritisiert, dass weiterhin Lehrerinnen und Lehrer auch Verwaltungsaufgaben übernehmen sollen, anstatt klar zwischen Verwaltung und Unterricht zu trennen.

Ein Antrag der Grünen, das neue Zulagensystem für freigestellte Personalvertreterinnen und Personalvertreter im öffentlichen Dienst wieder abzuschaffen oder gerechter zu gestalten, wurde von der Koalition abgelehnt. Dieses Zulagensystem war mit der Dienstrechts-Novelle 2025 eingeführt worden und hatte auch öffentliche Kritik ausgelöst. Grünen-Abgeordnete Sigrid Maurer bezeichnete es als „unfaires Tauschgeschäft“ im Zusammenhang mit der Anpassung der Gehälter für den öffentlichen Dienst.

Was bedeutet „mittleres Management“ an Pflichtschulen?

Das „mittlere Management“ ist keine neue Führungsebene an Volks- und Mittelschulen, erklärt die Regierung im Gesetzesentwurf (405 d.B.). Es geht darum, dass bestimmte Lehrerinnen und Lehrer weniger unterrichten, dafür aber mehr Verwaltungsaufgaben übernehmen. Dazu zählen zum Beispiel die Organisation von schulischen Veranstaltungen, die Koordination von Arbeitsgruppen oder das Zusammenstellen von wichtigen Informationen. Die Höhe der Entlastung hängt von der Schulgröße ab: Schulen mit 10 bis 40 Lehrkräften sollen insgesamt zwölf Wochenstunden entlastet werden, Schulen mit mehr als 100 Lehrkräften sogar 34 Wochenstunden. Dabei entspricht eine Stunde weniger Unterricht etwa zwei Stunden Arbeit für die Verwaltung.

Die Schulleitung entscheidet nach einem Bewerbungsverfahren, welche Lehrkräfte diese Aufgaben übernehmen. So bleibt die Schule selbst flexibel und kann die Schulautonomie stärken. Kleine Schulen mit weniger als 15 Klassen erhalten ein bis zwei Lehrkräfte für diese Aufgaben, größere Schulen bis zu vier Lehrkräfte. Die Einführung erfolgt schrittweise: Ab dem Schuljahr 2026/27 gilt das neue System für größere Schulen mit mindestens 15 Klassen, ab dem Schuljahr 2027/28 auch für kleinere Schulen. Insgesamt werden rund 225 zusätzliche Planstellen benötigt.

Auch an AHS und BMHS gibt es künftig mehr Personal für Verwaltung. Besonders kleine und sehr große Schulen profitieren davon. So können jetzt auch AHS mit weniger als acht Klassen Verwaltungskräfte einsetzen. Außerdem entfällt eine bisherige Obergrenze, und die Verwaltungsaufgaben können auf bis zu vier Lehrerinnen oder Lehrer verteilt werden, wobei einer auch die Vertretung der Schulleitung übernehmen kann. In Berufsschulen wird die Verteilung der Verwaltungsaufgaben flexibler, obwohl das Budget gleich bleibt.

Das Bildungsministerium rechnet ab 2027 mit jährlichen Mehrkosten von knapp 20 Millionen Euro, davon entfallen etwa 1,28 Millionen Euro auf AHS und BMHS.

Wie wurde das Gesetz aufgenommen?

Im Verfassungsausschuss stimmten die Grünen für das Gesetz, obwohl Abgeordnete wie Sigrid Maurer sagen, dass die Regierung „auf halbem Weg stehen geblieben ist“. Sie wünscht sich ein eigenes Gehaltssystem für Verwaltungsfachkräfte, wie es auch der Rechnungshof empfiehlt. Außerdem bekomme nur eine kleine Zahl von rund 500 Schulen zusätzliche Ressourcen. Das Mittlere Management sei vor allem eine Umbenennung der bisherigen pädagogisch-administrativen Fachkräfte, betont sie. Positiv findet Maurer, dass die Aufgaben auf bis zu vier Lehrkräfte verteilt werden können.

Martina Künsberg Sarre von den NEOS sagte, dass die Einführung des mittleren Managements an Pflichtschulen eine langjährige NEOS-Forderung sei und an großen Schulen international üblich ist. Sie meinte, dass die Schulverwaltung durch das neue System besser zusammenarbeitet. Nach langen Verhandlungen habe die Regierung damit „etwas Gutes auf den Weg gebracht“.

Romana Deckenbacher (ÖVP) warnte davor, kleinere Schulen auf dem Land zu vergessen. Sie fordert zudem eine Vereinfachung bei der Abrechnung von Reisekosten und möchte einige Punkte aus dem Begutachtungsprozess nochmal prüfen. Selma Yildirim (SPÖ) erinnerte daran, dass viele Lehrerinnen und Lehrer sich über zu viel Verwaltungsarbeit beklagen.

Warum lehnt die FPÖ das Gesetz ab?

Die FPÖ stimmte gegen das Gesetz. Abgeordneter Werner Herbert sagte, dass es schon länger einen Lehrermangel gibt, weil Lehrerinnen und Lehrer viele Verwaltungsaufgaben übernehmen müssen. Das ändere die Dienstrechtsnovelle nicht. Stattdessen würden Lehrerinnen und Lehrer „für administrative Aufgaben belohnt“, obwohl sie eigentlich Lehrer seien. Herbert fordert eine klare Trennung zwischen Unterricht und Verwaltung. Außerdem profitieren seiner Meinung nach nicht alle Schulen von der Novelle. Das Begutachtungsverfahren sei enttäuschend verlaufen, besonders wegen der Mittelverteilung.

Positive Bewertung von Wiederkehr und Pröll

Staatssekretär Alexander Pröll und Bildungsminister Christoph Wiederkehr betonten, dass das Gesetz nicht nur mehr Ressourcen für die Verwaltung bringt, sondern den Schulen insgesamt mehr Flexibilität beim Einsatz der Mittel erlaubt. Wiederkehr nannte die Änderung einen „wichtigen und historischen Schritt“. Vor allem große Schulen, in denen Schulleitungen viele Aufgaben bewältigen müssen, profitieren. Das Gesetz stärkt die Schulautonomie, da das mittlere Management je nach Bedarf unterschiedlich gestaltet werden kann. Außerdem eröffnet es engagierten Lehrkräften neue Chancen.

Wiederkehr sagte zur Kritik von FPÖ und Grünen, er sei dafür, mehr Menschen als Lehrer an Schulen zu beschäftigen. Dadurch könnten Schulen ebenfalls mehr Freiheit im Umgang mit Ressourcen erhalten. Er betonte, dass es sich beim mittleren Management um eine Mischform aus pädagogischen und administrativen Aufgaben handelt, zum Beispiel auch Schulentwicklung. Auch an Bundesschulen übernehmen Lehrerinnen und Lehrer solche administrativen Tätigkeiten.

Zum Thema Reisekostenabrechnung läuft bereits ein Projekt, um diese einfacher und digitaler zu machen. Insgesamt arbeitet das Bildungsministerium darauf hin, den Bürokratieaufwand für Schulen zu verringern.

Debatte um das neue Zulagensystem für Personalvertretungen

Der Verfassungsausschuss lehnte einen Antrag der Grünen ab, der das mit der Dienstrechts-Novelle 2025 eingeführte Zulagensystem für freigestellte Personalvertreterinnen und Personalvertreter im öffentlichen Dienst wieder abschaffen oder gerechter gestalten will (746/A(E)). Die Grünen betonen, dass Personalvertreterinnen und Personalvertreter viel für die Bediensteten tun und keine Nachteile haben sollten. Sie kritisieren, dass die neue Regelung zu weit gehe, etwa weil eine Deckelung der Ersatzzulagen nötig sei und die rückwirkende Anwendung weggefallen werden sollte, um überhöhte Nachzahlungen zu vermeiden.

In der Debatte sagte Maurer, die Grünen hätten wegen der kurzfristigen Vorlage wichtige Punkte übersehen. Die Regierungsparteien hätten Regelungen eingebaut, die die Grünen zuvor abgelehnt hatten. Sie fühlt sich getäuscht und fordert eine Abschaffung der „obszön hohen Zulagen“ für Personalvertreter, vor allem da eine Klassenlehrerin mit 20 Dienstjahren höchstens 500 Euro Zulage bekommt, ein Personalvertreter aber das Siebenfache.

Aus ÖVP, SPÖ und NEOS kam dagegen Verständnis für die neue Regelung. Romana Deckenbacher (ÖVP) sagte, dass Personalvertreter viel für ihre Kolleginnen und Kollegen leisten und dass das Gesetz mehr Klarheit bei den Zulagen schafft. Auch SPÖ-Abgeordneter Wolfgang Kocevar verteidigte die Entscheidung. NEOS-Abgeordnete Martina Künsberg Sarre sieht die Verantwortung eher bei den Grünen, die früher ein „Budgetdesaster“ hinterlassen hätten. Die NEOS hätten mit dem Aufschnüren des Gehaltsabschlusses 2024 eine Budgetverbesserung von 300 Millionen Euro bewirkt.

FPÖ-Abgeordneter Werner Herbert kritisierte zwar Maurers Wortwahl als Geringschätzung gegenüber Personalvertretern. Trotzdem betrachtet auch die FPÖ die Dienstzulagen kritisch und unterstützte den Grünen-Antrag.

(Fortsetzung im Verfassungsausschuss)

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