Bundesrat beschließt Anti-Mogelpackungs-Gesetz ab April

Ab April müssen Händler deutlich zeigen, wenn Produkte von „Shrinkflation“ betroffen sind. Das heißt, wenn die Menge in der Verpackung kleiner wird, aber der Preis gleich bleibt oder steigt. Der Bundesrat hat heute dieses neue Anti-Mogelpackungs-Gesetz zugestimmt. Damit sollen Kundinnen und Kunden besser informiert werden.

Außerdem gibt es Änderungen im Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz, die dafür sorgen sollen, dass die Lebensmittelversorgung in Krisenzeiten besser abgesichert wird. Weiterhin wurde die Ratifizierung eines UN-Abkommens beschlossen, um die Hochsee – also große Teile der Weltmeere – besser vor Überfischung und Verschmutzung zu schützen. Zudem wurde eine neue Sozialversicherungsnovelle angenommen, die unter anderem geregelt, wer Geldbußen bezahlt, wenn Mitglieder von Verwaltungskörperschaften Fehler machen.

Die FPÖ hatte einen Antrag gestellt, wonach im Verwaltungsrat der Agrarmarkt Austria (AMA) alle fünf Parlamentsparteien vertreten sein sollen. Dafür gab es aber keine Mehrheit.

Das Anti-Mogelpackungs-Gesetz gilt ab April

Auf Produkten oder in deren Nähe muss ab April ein Hinweis wie „Achtung: Weniger Inhalt – höherer Preis“ sichtbar sein, wenn bei diesen Waren „Shrinkflation“ vorliegt. Das Gesetz gilt zunächst bis Mitte 2030. Die Kennzeichnung muss 60 Tage lang angebracht sein. Betroffen sind vor allem Geschäfte mit mehr als 400 m² Verkaufsfläche oder mehr als fünf Filialen.

Staatssekretärin Elisabeth Zehetner bezeichnete Mogelpackungen als „Preiserhöhung durch die Hintertür“. Die Regierung wolle damit Schluss machen und hat eine praktikable Lösung gefunden, die kleine Händler ausnimmt.

Für Sandra Lassnig (ÖVP/K) ist das Gesetz eine wichtige Maßnahme gegen die Inflation. Es soll mehr Klarheit auf dem Markt schaffen und für Fairness gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern sorgen. Auch Christoph Thoma (ÖVP/V) hob hervor, dass kleinere Betriebe bei den Regeln Erleichterungen bekommen.

Verena Schweiger (SPÖ/W) betonte, dass sich der Verbraucherschutz nicht danach richten darf, wie viel Zeit man im Supermarkt mit „Detektivarbeit“ verbringt, um herauszufinden, ob der Inhalt einer Packung geschrumpft ist. Deshalb brauche es klare Hinweise. Auch Christoph Matznetter (SPÖ/W) und Gabriele Kolar (SPÖ/St) machten darauf aufmerksam, dass viele Produkte von Shrinkflation betroffen sind und strenge Regeln notwendig sind.

FPÖ ist gegen das Gesetz, Grüne sehen Lücken

Günter Pröller (FPÖ/OÖ) findet Transparenz zwar wichtig, sieht aber, dass das Gesetz großen Aufwand für Händler bedeutet. Er glaubt, dass dadurch die Preise eher steigen. Zudem entstünden Mogelpackungen hauptsächlich bei der Produktion, nicht im Handel. Deshalb träfe das Gesetz seiner Meinung nach die falschen. Peter Samt (FPÖ/St) sprach sich außerdem für die Eigenverantwortung der Konsumentinnen und Konsumenten aus.

Simone Jagl (Grüne/NÖ) begrüßte das Gesetz, kritisierte aber, dass nicht alle Geschäfte, z. B. Baumärkte oder Trafiken, eingeschlossen sind. Außerdem gilt die Kennzeichnungspflicht erst ab 20 Gramm oder 20 Millilitern Verpackungsinhalt, sodass viele Produkte wie Gewürze oder Tee nicht markiert werden müssen. Zudem erwähnte sie, dass die Regierung die sogenannte „Skimpflation“ – also eine schlechtere Qualität der Zutaten – nicht mit einbezieht.

Weitere wichtige Beschlüsse

Der Bundesrat stimmte einstimmig Änderungen im Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz zu. Diese sollen die Vorratshaltung und Krisenvorsorge verbessern, zum Beispiel durch das Erlauben von Lebensmittelreserven per Verordnung.

Mehrheitlich wurde auch die Ratifizierung des UN-Übereinkommens zum Schutz der Hochsee beschlossen. Die Hochsee umfasst rund zwei Drittel der Ozeane und ist bisher kaum geschützt. Das Abkommen soll Überfischung, Schadstoffeinträge und andere Gefahren eindämmen.

Die kleine Sozialversicherungsnovelle wurde ebenfalls angenommen. Sie regelt, dass Bußgelder gegen Mitglieder einer Verwaltung künftig vom jeweiligen Sozialversicherungsträger bezahlt werden. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten kann aber eine Rückforderung erfolgen.

Hinweis: Die Sitzungen von Nationalrat und Bundesrat können per Livestream verfolgt werden und stehen als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments zur Verfügung.


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