Ehemalige Umweltministerin Leonore Gewessler wird nicht vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) wegen des Baustopps beim Lobautunnel und anderen Straßenbauprojekten angeklagt. Die anderen Fraktionen im Verfassungsausschuss des Nationalrats lehnten heute einen Antrag der FPÖ dazu ab. Auch der Vorschlag eines ÖVP-Abgeordneten, ein Expertenhearing zu diesem Thema abzuhalten, wurde zurückgewiesen. Wolfgang Gerstl (ÖVP) betonte: „Man solle das Instrument der Ministeranklage nicht inflationär anwenden.“ Er sagte außerdem, es sei nicht klar, dass Gewessler gegen ein Gesetz verstoßen habe. Wichtig sei für die ÖVP vor allem, dass der Lobautunnel jetzt gebaut werde.
Im Ausschuss ging es außerdem um weitere Themen: Die FPÖ brachte eine Verfassungsänderung zum Schutz der österreichischen Neutralität ein. Die Grünen stellten zwei Entschließungsanträge vor, einen zur Änderung des Bundesarchivgesetzes, um eine Lücke beim Recht auf Information zu schließen, und einen zur Änderung des Ablaufs für die Bestellung der Leitung des Bundesverwaltungsgerichts. Über diese Vorschläge wird später noch weiter beraten.
Keine Ministeranklage gegen Gewessler wegen Baustopp
Die FPÖ behauptet, dass Gewessler mit dem Baustopp des Lobautunnels und anderer Straßenprojekte das Bundesstraßengesetz „vorsätzlich verletzt“ habe und somit gegen das Gesetz gehandelt habe. Sie berufen sich darauf auf Gutachten der Wirtschaftskammer Wien. Michael Schilchegger (FPÖ) sagte, ein Minister müsse Gesetze umsetzen und dürfe keine gegenteiligen Anweisungen geben. Ein Verfahren vor dem VfGH könnte zeigen, dass eine Rechtsverletzung vorliegt. Er freute sich, dass die Blockade beim Lobautunnel nun beendet sei.
Die Grünen-Abgeordnete Alma Zadić bezeichnete den FPÖ-Antrag als nicht nachvollziehbar. Das Vorgehen von Gewessler sei gerechtfertigt gewesen, und es habe keine verbotenen Weisungen gegeben. Zudem wurde ein ähnlicher Antrag schon früher vom Nationalrat abgelehnt. Sie nannte den Antrag einen „rein politischen Gag“.
Wolfgang Gerstl (ÖVP) wies darauf hin, dass Ministeranklagen nicht zu oft benutzt werden sollten, um die Justiz nicht politisch zu missbrauchen. Die ÖVP habe geprüft und sehe keinen klaren Gesetzesverstoß von Gewessler. Auch seine Partei war verärgert über den Baustopp, findet nun aber gut, dass der Tunnel gebaut wird.
Eine Ministeranklage kann dazu führen, dass ein Minister sein Amt verliert. Bei schwereren Fällen kann der VfGH auch politische Rechte zeitweise entziehen. Die Verantwortung eines Ministers endet nicht mit dem Ausscheiden aus dem Amt. Der Nationalrat kann noch bis Anfang September eine Ministeranklage gegen Gewessler einbringen.
FPÖ will Neutralität Österreichs in der Verfassung verankern
Die FPÖ will Österreichs Neutralität schützen und hat eine Änderung der Bundesverfassung vorgeschlagen (698/A). Dabei soll eine Zustimmung der Regierung zu EU-Beschlüssen, die Österreich zu neutralitätswidrigem Verhalten verpflichten, als rechtswidrig gelten. Momentan hängt das davon ab, wie die Regierung entscheidet, was aus Sicht der FPÖ problematisch sein kann, gerade wegen aktueller Konflikte. Michael Schilchegger warnte, dass Österreich dadurch völkerrechtliche Probleme und sogar Schadenersatzforderungen riskieren könnte.
Die anderen Parteien – SPÖ, ÖVP und Grüne – sehen keine Notwendigkeit für diese Verfassungsänderung. Sie betonen, dass Neutralität bereits verfassungsrechtlich geschützt sei. Muna Duzdar (SPÖ) sagte, es sei klar, dass die Regierung die Neutralität respektieren müsse. Wolfgang Gerstl (ÖVP) sieht keinen unlösbaren Konflikt zwischen nationalem Recht und EU-Recht. Alma Zadić (Grüne) schlug stattdessen vor, über die sogenannte Beistandspflicht (also die Unterstützung anderer Staaten) zu diskutieren.
Grüne fordern Änderung des Bundesarchivgesetzes und Reform des Bundesverwaltungsgerichts
Die Grünen möchten das Bundesarchivgesetz ändern (723/A(E)), um sicherzustellen, dass Bürger weiterhin Zugang zu wichtigen staatlichen Dokumenten erhalten und keine Schlupflöcher für Informationssperren entstehen. Derzeit können Akten teilweise sehr lange unter Verschluss bleiben – teils mehrere Jahrzehnte. Auch die Archivgesetze der Bundesländer sollen überprüft werden, denn dort gibt es ähnliche Probleme.
Nikolaus Scherak von den NEOS erinnerte daran, dass seine Fraktion dieses Thema schon bei der Einführung des Informationsfreiheitsgesetzes angesprochen hat. Er verwies auf das Regierungsprogramm, das eine Änderung des Bundesarchivgesetzes vorsieht, und zeigte sich zuversichtlich, dass Staatssekretär Alexander Pröll daran arbeite.
Außerdem setzen sich die Grünen für eine Reform des Auswahlverfahrens für die Leitung des Bundesverwaltungsgerichts ein (729/A(E)). Alma Zadić bemängelt, dass die Politik zu viel Einfluss darauf habe, wer Präsident oder Vizepräsident des Gerichts wird. Ihrer Meinung nach kann das das Vertrauen in die unabhängige Justiz schwächen. Auch die Europäische Kommission und die Anti-Korruptionsgruppe GRECO haben ähnliche Bedenken geäußert.
Zadić schlägt vor, dass die Richterinnen und Richter des Gerichts selbst mehr Mitspracherecht bei der Besetzung bekommen könnten. Sie könnten über unabhängige Gremien geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen. Aktuell steht gerade die Nachbesetzung der Vizepräsidentenstelle an, aber die erste Ausschreibung wurde zurückgezogen, berichtete sie.
Wolfgang Gerstl (ÖVP) verwies darauf, dass im Regierungsprogramm eine Überprüfung der Verwaltungsgerichte vorgesehen sei. Er sieht an sich keinen Nachteil darin, wenn die Politik Entscheidungen trifft.
(Ende Bericht Verfassungsausschuss) gs
Rückfragen
Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
www.parlament.gv.at/Parlamentskorrespondenz
KI-BEARBEITETER OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. Originaltext www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz