Bundesrat bestätigt Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz einstimmig

Der Bundesrat hat heute einstimmig eine Änderung des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes (LMBG) bestätigt. Zuvor hatte der Nationalrat ebenfalls einstimmig zugestimmt. Damit ist die wichtige Mehrheit für die Änderung im Grundgesetz gesichert.

Die Regierung möchte mit dem LMBG sicherstellen, dass die Versorgung mit Lebensmitteln auch in schwierigen Zeiten, zum Beispiel bei Krisen, gut funktioniert. Das Gesetz wird so an die heutigen Anforderungen angepasst.

Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig</strong sagt dazu: „Mit dem heutigen Beschluss im Bundesrat haben wir die notwendige Verfassungsmehrheit erreicht, um einen besseren Rechtsrahmen für Krisenfälle zu schaffen. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln keine Selbstverständlichkeit ist. Deshalb werden wir Vorsorgemaßnahmen mit Nachdruck vorantreiben, um die nationale Resilienz stärken.“

Maßnahmen auch durch Landeshauptleute möglich
Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz gibt es schon seit 1997. Es regelt, wie der Staat in Notfällen die Lebensmittelversorgung sichern kann, wenn die normale Marktwirtschaft nicht ausreicht.

Der Landwirtschaftsminister kann in solchen Fällen per Verordnung eingreifen und bestimmte Maßnahmen anordnen. Wenn nur einzelne Bundesländer oder Regionen betroffen sind, können auch deren Landeshauptleute aktiv werden.

Die Stromausfälle (Blackouts) in Europa, etwa im letzten Jahr auf der iberischen Halbinsel (Spanien und Portugal), haben gezeigt, wie wichtig eine sichere Lebensmittelversorgung ist.

Die nun beschlossene Änderung modernisiert das Gesetz und verlängert seine Gültigkeit bis Ende 2035.

Wichtige Verbesserungen auf einen Blick
Folgende Punkte werden mit der Gesetzesänderung umgesetzt:

  1. Strategische Vorratshaltung: Es wird erstmals ermöglicht, gezielt Lebensmittel und wichtige Güter als Reserve einzulagern.
  2. Klare Regeln: Die Vorschriften zu staatlichen Maßnahmen und zu Entschädigungen für Unternehmen werden genauer definiert.
  3. Bessere Nutzung von Daten: Bestehende Informationen können für Studien und Analysen genutzt werden, damit Entscheidungen auf Fakten basieren.
  4. Frühzeitige Information: Wirtschaft und Bevölkerung werden schneller und zuverlässiger über mögliche Maßnahmen im Notfall informiert.

Diese Neuerungen sollen helfen, in Krisenzeiten besser vorbereitet zu sein und die Versorgung mit Lebensmitteln sicherzustellen.

Rückfragen

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Telefon: +43 1 71100-606747
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