Das Amt der Wiener Landesregierung hat einen neuen Gesetzentwurf erstellt.
Dieser betrifft Änderungen am Wiener Wohnungsvergabegesetz (WrWVG), das regelt, wie Wohnungen in Wien vergeben werden.
Änderung des Wiener Wohnungsvergabegesetzes – WrWVG
Den Gesetzentwurf und die dazugehörigen Erklärungen finden Sie online auf der Webseite:
http://www.wien.gv.at/recht/landesrecht-wien/begutachtung/index.htm
Außerdem liegt der Entwurf bei den Magistratischen Bezirksämtern zur öffentlichen Einsicht auf.
Dies ist möglich vom 11. März 2026 bis 6. April 2026 während der normalen Öffnungszeiten.
Wer möchte, kann zu dem Gesetzentwurf eine Meinung oder Vorschläge abgeben.
Diese Stellungnahmen können per E-Mail an folgende Adresse geschickt werden:
Alternativ können die Meinungen auch schriftlich bei den Magistratischen Bezirksämtern eingereicht werden.
Bitte beachten Sie: „Es wird darauf hingewiesen, dass abgegebene Stellungnahmen im Internet veröffentlicht werden, es sei denn die Veröffentlichung wird seitens der bzw. des Stellungnehmenden ausdrücklich untersagt.“
Das bedeutet, Ihre Rückmeldungen sind in der Regel öffentlich, außer Sie sagen ausdrücklich, dass sie nicht veröffentlicht werden sollen.
Diese öffentliche Beteiligung ist ein wichtiger Teil des Gesetzgebungsprozesses – so können Bürgerinnen und Bürger direkt mitreden und die Wohnungsvergabe in Wien mitgestalten.
Rückfragen
Rathauskorrespondenz
Stadt Wien - Kommunikation und Medien, Diensthabende*r Redakteur*in
Service für Journalist*innen, Stadtredaktion
Telefon: 01 4000-81081
E-Mail: dr@ma53.wien.gv.at
Website: https://presse.wien.gv.at
KI-BEARBEITETER OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. Originaltext www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Stadt Wien - Kommunikation und Medien (KOM)