Die geplante Novelle des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) steht derzeit in der Kritik. Fachleute aus Jugendhilfe und Personalvertretungen bemängeln, dass wichtige Aspekte wie Qualitätssicherung und die Mitbestimmung der betreuten Kinder und Familien unzureichend berücksichtigt werden. Diese Kritik ist besonders relevant, da das KJHG eine zentrale Rolle im Schutz und in der Förderung von Kindern und Jugendlichen spielt.
Das KJHG, auch bekannt als SGB VIII (Sozialgesetzbuch Achtes Buch), regelt unter anderem die Unterstützungssysteme für Kinder, Jugendliche und ihre Familien. Die angestrebte Novelle zielt darauf ab, diese Systeme an aktuelle gesellschaftliche und rechtliche Anforderungen anzupassen. Dennoch äußern Experten Zweifel, ob die vorgeschlagenen Änderungen tatsächlich zu mehr Qualität und Transparenz führen.
Ein zentraler Kritikpunkt ist das fehlende Konzept für eine umfassende Qualitätssicherung in den Hilfesystemen. Fachleute fordern dezidierte Maßnahmen, um die Qualität der Betreuung nachhaltig zu sichern und zu überprüfen. Dazu gehören verbindliche Standards, regelmäßige Evaluationen sowie Fortbildungen des Fachpersonals.
Darüber hinaus wird eine stärkere Partizipation von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in Entscheidungsprozesse gefordert. Laut Experten ist die kindgerechte Beteiligung ein wesentlicher Bestandteil moderner Jugendhilfe und wird auch durch die UN-Kinderrechtskonvention gestützt. Die derzeitige Novelle bleibe in diesem Punkt jedoch hinter den Erwartungen zurück.
Jugendhilfeeinrichtungen haben in den letzten Jahren zahlreiche innovative Ansätze entwickelt, um Kinder und Familien stärker einzubeziehen, etwa durch partizipative Methoden oder familienzentrierte Ansätze. Diese Praxisperspektiven sollten stärker Eingang in die Gesetzgebung finden.
Einige Personalvertreter kritisieren zudem, dass die Novelle keine ausreichenden Mittel für die Praxis bereitstellt. Personalmangel und hohe Arbeitsbelastung beeinträchtigen die Qualität der Betreuung und erschweren die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.
Abschließend lässt sich sagen, dass die Novelle des Kinder- und Jugendhilfegesetzes zwar einen wichtigen Schritt darstellt, jedoch ohne eine verbesserte Qualitätssicherung und stärkere Beteiligung von Betroffenen ihre Wirksamkeit nur eingeschränkt entfalten kann. Die kommenden Beratungen und Anhörungen werden zeigen, ob die Kritikpunkte aufgegriffen und berücksichtigt werden.
Quellen und weiterführende Informationen:
- Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend – KJHG
- Deutscher Arbeitskreis für Jugendhilfe und Gesellschaft (DAJG)
- UNICEF – Kinderrechte
Weiterführende Links
- https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder-jugendfamilie/jugendhilfe/kinder-und-jugendhilfegesetz-152178
- https://www.dajg.de/
- https://www.unicef.de/informieren/ueber-uns/kinderrechte