Neue Tierhaltungsverordnungen stoßen auf scharfe Tierschutzkritik

Am 13. März endet die Frist, in der man zu zwei neuen Verordnungen des Gesundheitsministeriums zur Tierhaltung in Österreich Stellung nehmen kann. Diese Verordnungen sollen bald gültig werden. Mit ihnen wird es Pflicht, einen Sachkundenachweis zu machen, wenn man zum Beispiel Hunde, aber auch Reptilien, Amphibien oder bestimmte Papageienvögel halten möchte. Das bedeutet, Halter:innen müssen nachweisen, dass sie die nötigen Kenntnisse haben.

Große Tierschutzorganisationen und Tierheime in Österreich sind besorgt. Sie sagen, es gibt kaum klare Anforderungen an die Personen, die diese Kurse geben sollen. In der Verordnung steht nur, dass Kursleiter:innen „fachlich geeignet“ und „langjährig praktisch erfahren“ sein sollen – aber es wird nicht genau erklärt, was das heißt.

Organisationen wie VIER PFOTEN, der VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN, Tierschutz Austria, der Verein Freunde der Tierecke, der Verein Pfotenhilfe, der Verband pro-tier und das Tierheim Krems finden das nicht akzeptabel. Sie fordern, dass solche Kurse nur von „tierschutzqualifizierten Hundetrainer:innen“ geleitet werden dürfen. Dieses Zertifikat wird vom Messerli Forschungsinstitut der Veterinärmedizinischen Universität Wien vergeben und steht für gute Qualität im Sinne des Tierschutzes.

VIER PFOTEN Kampagnenleiterin Veronika Weissenböck sagt dazu: „Es kann nicht sein, dass künftig Hinz und Kunz den angehenden Halter:innen beibringen dürfen, wie Hunde zu halten sind! Wenn es nach der Verordnung geht, werden nicht nur sämtliche selbsternannte Hundetrainer:innen als Kursleiter:innen zugelassen, deren Kenntnisse nicht dem neuesten wissenschaftlichen Stand entsprechen, sondern es können auch Personen, die mit Gewalt in der Hundeerziehung arbeiten, zugelassen werden. Das ist ein völliger Irrsinn und kann an sich schon einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz darstellen. Auch in den Schulen möchte schließlich niemand Lehrpersonen, die keine Ahnung von der Materie haben und mit schwarzer Pädagogik arbeiten“.

Brigid Weinzinger vom Verband pro-tier nennt die Situation einen „wahren Schildbürgerstreich“. Sie erklärt: „Das Gütesiegel ‚Tierschutzqualifizierter Hundetrainer:in‘ entstand auf Initiative des Ministeriums als Qualitätssicherung im Hundetraining und wurde aus Steuermitteln aufgebaut. Nun erklärt das selbe Ministerium das Gütesiegel für praktisch wertlos, wenn alle anderen genauso gut die Sachkunde prüfen dürfen.“

Außerdem steht im Entwurf, dass nur „tierquälerisches oder schwerwiegendes Verhalten“ dazu führt, dass jemand die Erlaubnis verlieren kann, Sachkundekurse anzubieten. Andere Verstöße gegen das Tierschutzgesetz sollen keine Folgen haben. Weissenböck nennt das „grob fahrlässig“.

Georg Prinz vom VEREIN GEGEN TIERFABRIKEN weist darauf hin: „Eine ‚langjährige praktische Erfahrung‘ im Umgang mit Tieren (wie etwa das Training von Hunden), wie in der Verordnung angeführt, bedeutet nicht, dass diese Tätigkeit auf fundiertem Wissen oder tierschutzkonformen Methoden basiert. Denn Erfahrung alleine ist kein objektiver Qualitätsnachweis, wenn nicht gleichzeitig inhaltliche Mindeststandards, Fortbildungspflichten oder Kontrollen Voraussetzung sind.“

Auch Madeleine Petrovic von Tierschutz Austria warnt: „Schon jetzt ist es so, dass unsere tierschutzqualifizierten Hundetrainer:innen sich regelmäßig um Hunde kümmern müssen, die – bedingt durch falsche Trainingsmethoden – in unserem Tierheim auf einen neuen Platz warten und nur mit größter Mühe wieder Vertrauen zu Menschen aufbauen lernen.“ Sie erinnert daran, dass Tierschutz seit 2013 Verfassungsrang hat und somit eine wichtige Aufgabe für die Regierung ist, den Tierschutz zu verbessern, nicht zu verschlechtern.

Besonders unverständlich finden die Tierschützer:innen, dass man sich nicht an bewährten Sachkunde-Modellen wie in Wien orientiert hat. Dort gibt es schon seit Jahren erfolgreiche und qualitativ hohe Standards für Hunde- und Exoten-Sachkunde, entwickelt von der Tierschutzombudsstelle Wien.

Die Tierschutzorganisationen fordern deshalb die Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig eindringlich auf: Diese Verordnungen dürfen so nicht in Kraft treten. Es muss garantiert werden, dass die Sachkundenachweise wirklich fachlich fundiert und tierschutzgerecht sind. Gewalt, gefährliches Halbwissen und Inkompetenz dürfen nicht Teil der Kurse sein.

Rückfragen

VIER PFOTEN - Stiftung für Tierschutz
Mag. Elisabeth Penz
Telefon: 06643086303
E-Mail: elisabeth.penz@vier-pfoten.org
Website: https://www.vier-pfoten.at

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