In einem wichtigen Gerichtsverfahren, das von der dP die Prozessfinanzierer GmbH unterstützt wurde, klagte ein Kunde gegen die Bank Austria. Dabei ging es um die Rückzahlung der Kreditbearbeitungsgebühr. Das Handelsgericht Wien, als Berufungsinstanz, entschied klar zugunsten des Kunden: Die Bank muss ihm mehr als EUR 6.000,00 plus Zinsen zurückzahlen.
Das Gericht bezeichnete die Kreditbearbeitungsgebühr als „krass überhöht“ – das bedeutet, dass die Gebühr viel zu hoch war.
Die Vertreter der Bank argumentierten, dass ein Stundensatz von EUR 431,43 für die Arbeit eines Bankmitarbeiters bei der Bearbeitung des Kredits angemessen sei.
Das Gericht rechnete den Stundensatz um und stellte fest, dass ein solcher Wert einem Monatsgehalt von etwa EUR 69.000,00 entsprechen würde. Das sei für die Bearbeitungsgebühr viel zu viel und somit nicht gerechtfertigt.
Rechtsanwalt Dr. Norbert Nowak, der zusammen mit dem erfahrenen Rechtsanwalt Mag. Robert Haupt, LL.M. inzwischen tausende Kunden vertritt, kommentierte dazu: „Wenn man diesen Stundensatz – so wie die Banken meinen – als angemessen ansehen würde, wäre dieser Job wohl der beliebteste in ganz Österreich. Ob das aber auch den Kunden dieser Bank gefallen würde, die das dann zahlen müssten, steht auf einem anderen Blatt.“
In diesem Fall spielte es keine Rolle, dass ein Teil der Bearbeitungsgebühr an einen Vermittler weitergegeben wurde. Denn zwischen der Bank und dem Vermittler bestand eine Kooperationsvereinbarung.
Eine weitere Überprüfung des Urteils durch das höchste Gericht (Revision) wurde ausgeschlossen, da die Rechtslage inzwischen sehr klar ist.
Der Verbraucherschutzverein (VSV) begrüßt, dass die Gerichte jetzt klare Regeln für die Rückzahlung der Kreditbearbeitungsgebühren geschaffen haben. Daniela Holzinger, Obfrau des VSV, sagt dazu: „Unsere Arbeit zahlt sich aus, diese intransparente Vielfalt der Bearbeitungsgebühren samt groben Kostenüberschreitungen sind rechtswidrig und die Gebühr ist als Konsequenz dessen zurückzuzahlen.“
Der VSV sammelt weiterhin Fälle von Kreditnehmern, die ihre zu hohe Kreditbearbeitungsgebühr von verschiedenen Banken – einschließlich der Bank Austria – zurückfordern wollen.
FOKUS: Bausparkreditverträge – JETZT anmelden
Besonders wichtig sind Bausparkredite. Der VSV hat gegen zwei Bausparkassen Klagen eingereicht, weil bei diesen meist generell keine Bearbeitungsgebühren berechnet werden dürfen, wenn zuvor schon ein Bausparvertrag bestanden hat. Solche Gebühren gelten hier als „Spezialfall“ und sind oft unzulässig.
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https://www.verbraucherschutzverein.eu/kredit/
Hier können betroffene Kreditnehmer Unterstützung erhalten und sich melden, um ihre Rechte durchzusetzen.
Rückfragen
Obfrau VSV
NR-Abg. a.D. Daniela Holzinger, BA
E-Mail: d.holzinger@verbraucherschutzverein.eu
Website: https://www.verbraucherschutzverein.eu
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