Nach mehr als 12 Stunden intensiven Verhandlungen wurde in der fünften Runde endlich eine Einigung beim Kollektivvertrag für die Privatkrankenhäuser erzielt. Die Arbeitgeber-Vertreter stimmten Ende Februar 2026 bei einer außerordentlichen Generalversammlung mehrheitlich zu. Der neue Vertrag gilt ab 1. April 2026 für zwei Jahre und beinhaltet unter anderem eine Gehaltserhöhung und höhere Zulagen um 3 %. Außerdem gibt es künftig einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit und Teilpension, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Insgesamt waren fünf Verhandlungstreffen nötig, bis sich der Verband der Privatkrankenanstalten und die Gewerkschaft vida auf einen neuen Kollektivvertrag für die Mitarbeiter:innen von österreichischen Privatkliniken und Rehakliniken einigen konnten. Nach der Zustimmung der Mitglieder stehen jetzt die wichtigsten Punkte des Vertrags fest, der ab dem 1. April 2026 gilt.
Wirtschaftliche Unterschiede als Schwierigkeit
„Wir sind sehr erleichtert darüber, dass wir trotz eingangs weit auseinanderliegender Vorstellungen einen Konsens erzielen konnten. Damit setzen wir gegenüber den Mitarbeitenden ein deutliches Zeichen der Wertschätzung. Diesmal war die Zustimmung im Gremium der Arbeitgebervertreter nicht mehr einstimmig möglich, da die Höhe des Abschlusses aufgrund der Finanzierungslage und die Unterschiedlichkeit der Einrichtungen für viele unserer Mitglieder immer schwieriger umzusetzen sein wird“
, erklärt Mag. Stefan Günther, Vizepräsident und Verhandlungsführer des Verbands. Die verschiedenen Finanzbedingungen und die unterschiedlichen Kliniken machten die Verhandlung besonders herausfordernd.
Die wichtigsten Punkte des Zweijahres-Vertrags
Ab 1. April 2026 steigen die Gehälter bis zu einem Betrag von 3.750,00 EUR um 3 %. Höhere Einkommen erhalten eine Erhöhung von 2,75 % oder mindestens 73,00 EUR. Auch Zulagen werden entsprechend angepasst. Weiterhin wurde ein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit und Teilpension bei erfüllten Voraussetzungen vereinbart. Zudem gibt es klare Regeln für Berufspraktikant:innen, um die dringend benötigte Ausbildung zu fördern.
Ab 1. April 2027 werden Gehälter und Zulagen an 85 % der Inflation angepasst. Außerdem sind zusätzliche Erhöhungen für nichtärztliche Gesundheitsberufe und Schreibkräfte geplant. Weitere kleinere Anpassungen wurden ebenfalls festgelegt.
Über den Verband
Der Verband der Privatkrankenanstalten Österreichs vertritt seit 1953 die Interessen privater Krankenhäuser und hat die Befugnis, eigene Kollektivverträge abzuschließen. Er ist eine wichtige Stütze im österreichischen Gesundheitswesen. Weitere Informationen finden Sie unter www.privatkrankenanstalten.at.
Rückfragen
Himmelhoch GmbH
Mag. Doris Lenhardt
Telefon: +43 650 400 27 81
E-Mail: doris.lenhardt@himmelhoch.at
KI-BEARBEITETER OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. Originaltext www.ots.at
(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender. Verband der Privatkrankenanstalten Österreichs