Seit Jahren unterstützt der Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums Verbraucher:innen gegen sogenannte „Parkplatzabzocker“. Diese Firmen schicken oft überhöhte Rechnungen an Autofahrer:innen wegen kleiner Verstöße auf Parkplätzen. Der VKI setzt sich mit Unterlassungsklagen erfolgreich dafür ein, dass diese Firmen ihr verbotenes Verhalten einstellen. Jetzt wurde auch einer der Hauptverantwortlichen hinter den Abmahngesellschaften endlich vor Gericht gestoppt. Das Verfahren endete mit einem rechtskräftigen gerichtlichen Unterlassungsvergleich.
In der Franz-Eduard-Matras-Gasse 5–7 befindet sich ein Gebäude, das in den letzten Jahren als Ausgangspunkt für viele Abmahnungen gegen Autofahrer:innen diente. Dabei wurden kleine Fehler oft zu hohen Forderungen in den Abmahnschreiben aufgeblasen. Obwohl der VKI bereits mehrere dieser Firmen mit Gerichtsverfahren stoppen konnte, tauchten immer wieder neue Gesellschaften wie die Franz Eduard Madras Gasse 5-7 Projektentwicklung GmbH, die D-22 Construction GmbH und die PV22 GmbH auf, die das Geschäftsmodell weiterführten. Dieses Vorgehen nennt man auch „gesellschaftliches Verschleiern“, um rechtliche Konsequenzen zu umgehen.
Der VKI hat nun Michael Nowak, den mutmaßlichen Hauptverantwortlichen hinter diesen Firmen, verklagt. Durch den Unterlassungsvergleich verpflichtet sich Nowak, keine Teilnahme an Abmahnschreiben im Zusammenhang mit KFZ-Besitzstörungen und überhöhten Geldforderungen mehr zu machen. Außerdem verpflichtet er sich, keine schikanösen oder missbräuchlichen Rechtsdurchsetzungen mehr zu betreiben.
Dr. Petra Leupold, die Leiterin Intervention im VKI, erklärt dazu: „Mit diesem Vergleich setzen wir ein deutliches Zeichen gegen missbräuchliche Abmahnmodelle und die Kapitalisierung von Besitzstörungsansprüchen. Verbraucher:innen dürfen nicht durch systematisch überhöhte Forderungen unter Druck gesetzt werden.“ Dies ist ein wichtiger Schritt, um den Schutz der Konsument:innen zu stärken und unser Rechtssystem vor Missbrauch zu bewahren.