Die starke Nachfrage nach Schuldnerberatung kommt vor allem durch steigende Preise, viele Arbeitslose und verschiedene Krisen zustande. Mit einem niedrigen Einkommen fällt es den Menschen oft sehr schwer, ihren Alltag zu meistern.
Das durchschnittliche Einkommen der Klient*innen bei Schuldenberatungen liegt bei etwa 1.500 Euro. Mehr als ein Drittel dieser Menschen verdient weniger als das Existenzminimum. Im Jahr zuvor lag das Existenzminimum für alleinstehende Personen bei 1.273 Euro. Bei Frauen ist die Lage noch schwieriger: 4 von 10 Frauen in der Schuldenberatung verdienen weniger als diesen Betrag. Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der Dachorganisation der staatlich anerkannten Schuldenberatungen in Österreich, sagt dazu: „Das Existenzminimum muss so weit angehoben werden, dass damit ein menschenwürdiges Leben geführt werden kann.“
Im Jahr 2025 lag die Armutsgefährdungsschwelle bei 1.661 Euro. Das heißt, dass alle Personen, die eine Lohnpfändung haben oder Privatkonkurs angemeldet haben, unter dieser Schwelle leben müssen.
Frauen sind besonders betroffen
Im Juli könnte sich die Situation für überschuldete Privatpersonen verschlechtern, wenn der Gesetzgeber nicht handelt. Dann endet die Möglichkeit, sich in 3 Jahren von Schulden zu befreien – es dauert dann mindestens 5 Jahre. Besonders Frauen sind dadurch benachteiligt, weil sie seltener selbstständig sind als Männer. Nur 13 % der Frauen, die zur Schuldenberatung kommen, waren früher selbstständig, bei den Männern sind es 23 %. Clemens Mitterlehner erklärt: „Zusätzlich zu strukturell benachteiligenden Faktoren wie Gender Pay Gap, Teilzeitarbeit, Karenz und unbezahlter Care-Arbeit wartet hier die nächste Benachteiligung für Frauen. Besonders absurd wird es in Fällen von privaten Bürgschaften für selbständig Tätige – was häufig Frauen betrifft. Künftig wäre es rechtens, dass etwa ein Mann mit seiner gescheiterten Selbstständigkeit nach 3 Jahren schuldenfrei ist, seine Frau, die für das Unternehmern gebürgt hat, hingegen erst nach 5 Jahren.“
Die Expert*innen im Justizministerium sprechen sich dafür aus, die 3-jährige Entschuldungsdauer für alle beizubehalten. Die endgültige Entscheidung der Regierung dazu steht aber noch aus.
Gründe für Überschuldung und Privatkonkurse
Die drei Hauptgründe für Überschuldung sind:
- Arbeitslosigkeit und sinkendes Einkommen (36 %)
- Probleme im Umgang mit Geld oder fehlende Finanzbildung (20 %)
- ehemalige Selbstständigkeit (19 %)
Im Jahr 2025 wurden insgesamt 8.768 Privatkonkurse eröffnet. Davon wurden 70 % durch staatlich anerkannte Schuldenberatungen vorbereitet, die die Betroffenen vor Gericht unterstützten oder vertraten.
Durchschnittliche Schuldenhöhe
Die durchschnittlichen Schulden aller Klient*innen liegen bei 56.432 Euro. Bei ehemals Selbstständigen sind die Schulden mit durchschnittlich 105.073 Euro deutlich höher. Frauen haben im Durchschnitt Schulden in Höhe von 46.284 Euro, Männer sind mit 63.354 Euro stärker belastet. Clemens Mitterlehner weist darauf hin: „Wir werden nicht müde zu betonen, dass dies in aller Regel nicht die ursprünglich gemachten Schulden sind. Wenn keine Rückzahlung erfolgt, verdreifachen sich ungeregelte Schulden etwa alle 8 Jahre. Daher ist es wichtig, bei Problemen rasch eine staatlich anerkannte Schuldenberatung aufzusuchen – diese ist immer kostenlos. In dem Zusammenhang fordern wir seit Jahren, dass sich Schulden ab Fälligstellung maximal verdoppeln dürfen. Denn oft ist der Kosten- und Zinseszins-Effekt schuld an der Überschuldung – nicht die betroffene Person“.
Wichtig zu wissen ist auch, dass viele Menschen erst spät Hilfe suchen, wodurch sich die Schulden durch Zinsen und Gebühren stark erhöhen. Schuldenberatung kann daher helfen, Ärger und große finanzielle Belastungen zu vermeiden.
Rückfragen
ASB Schuldnerberatungen GmbH
Mag. (FH) Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer
Telefon: 0732656599
E-Mail: clemens.mitterlehner@asb-gmbh.at
Mag.a Christiane Moser, Öffentlichkeitsarbeit, T. 0732-65 65 99, E.
christiane.moser@asb-gmbh.at
Kontakt zu den Leitungspersonen der Schuldenberatungen in den
Bundesländern:
Fonds Soziales Wien Schuldenberatung, Christian Neumayer, T. 01-24524
-60247, 0676-8289 60247, E. christian.neumayer@fsw.at
Schuldnerberatung Niederösterreich, Michael Lackenberger, T. 02742-35
54 20, E. st.poelten@sbnoe.at
SCHULDNERHILFE OÖ, Johannes Kletzl, BA, T. 0732-77 77 34, E. kletzl@
schuldner-hilfe.at
Schuldnerberatung Oberösterreich, Mag. Thomas Berghuber, T. 0732-77
55 11, 0699-1 777 555 0, E. t.berghuber@schuldnerberatung.at
Schuldenberatung Salzburg, Mag. Peter T. Niederreiter, T. 05-1734,
0676-50 75 200, E. peter.niederreiter@sbsbg.at
Schuldenberatung Tirol, Mag. Thomas Pachl, T. 0512-57 76 49-14, E.
thomas.pachl@sbtirol.at
ifs Schuldenberatung Vorarlberg, MMag.a Simone Strehle-Hechenberger,
T. 05-1755 4377, 0664-6088 4377, E. simone.strehle-hechenberger@
ifs.at
Schuldenberatung Steiermark, Kerstin Kogl, T. 0316-37 25 07, E.
kerstin.kogl@staf.or.at
Schuldnerberatung Kärnten, Andreas Pregl, T. 0463-51 56 39, E.
andreas.pregl@sb-ktn.at
Referat Schuldenberatung Burgenland, Dr.in Michaela Puhr, T. 057-600-
2149, E. post.schuldenberatung@bgld.gv.at
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