EVZ deckt auf: So werden Reisende im eskalierenden Nahost-Chaos geschützt!

Viele Reisende fragen sich wegen der kriegerischen Konflikte im Nahen Osten, welche Rechte sie bei einer Stornierung oder einem Abbruch ihrer Reise haben. Das Europäische Verbraucherzentrum Österreich, das zum Verein für Konsumenteninformation (VKI) gehört, bietet dazu eine Übersicht. Weitere Informationen finden Sie auch online unter www.europakonsument.at/iran-2026.

Wenn Sie sich schon in der Krisenregion befinden: Das sollten Sie jetzt tun

  • Sicherheit geht vor: Melden Sie sich bei der Reiseregistrierung des österreichischen Außenministeriums an, kontaktieren Sie die österreichische Botschaft oder das Konsulat vor Ort und folgen Sie den Anweisungen der lokalen Behörden. Im Notfall erreichen Sie das Außenministerium in Wien unter der Nummer +43 1 90115 4411.

  • Ausreise prüfen: Nehmen Sie sofort Kontakt mit Ihrem Reiseveranstalter oder der Fluggesellschaft auf. Bei Sperrung des Luftraums ist schnelles Handeln sehr wichtig, um Alternativen zu finden.

  • Flug gestrichen: Flüge mit EU-Fluggesellschaften von Drittstaaten in die EU können kostenlos umgebucht oder erstattet werden. Außerdem haben Sie Anspruch auf Mahlzeiten und Unterkunft. Da Krieg „außergewöhnliche Umstände“ sind, gibt es keine zusätzliche Entschädigung.

  • Pauschalreisen: Wenn die Reise stark beeinträchtigt ist, muss der Veranstalter die kostenlose Rückreise ermöglichen. Falls das nicht sofort geht, übernimmt der Veranstalter die Unterkunftskosten für bis zu drei Nächte. Außerdem gibt es eine gesetzliche Verpflichtung zur Unterstützung der Reisenden.

  • Wichtig für gestrandete Pauschalreisende: Die Rechte aus der EU-Fluggastverordnung sind oft besser als die des Pauschalreisegesetzes. Z.B. muss die Fluggesellschaft bei einer Flugverschiebung um mehr als drei Tage auch die Unterkunft bezahlen, während der Reiseveranstalter in der Regel nur für drei Tage aufkommt.

Reise steht bald bevor: Wann ist eine kostenlose Stornierung möglich?

Ein kostenloser Rücktritt ist nicht nur bei offiziellen Reisewarnungen möglich. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat klargestellt, dass es darauf ankommt, ob die Gefahren am Reiseziel deutlich über das normale Risiko hinausgehen und die Reise für einen „durchschnittlichen Reisenden“ unzumutbar ist – selbst wenn der Flughafen noch angeflogen wird.

  • Pauschalreisen: Gute Chancen auf kostenfreies Storno

Bei Pauschalreisen können Sie kostenfrei stornieren, wenn am Reiseziel oder in der Nähe „unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände“ eintreten, die Ihre Reise stark stören. Wichtig ist, dass die Abreise bald bevorsteht. In diesem Fall erhalten Sie den vollen Reisepreis zurück, jedoch keine zusätzliche Entschädigung.

  • Individualreisen: Schwieriger

Wenn Sie Flug, Hotel, Mietwagen oder Ausflüge einzeln gebucht haben, ist die Lage komplizierter, da Sie verschiedene Verträge mit unterschiedlichen Anbietern haben. Bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Krieg können einzelne Verträge unwirksam werden („Wegfall der Geschäftsgrundlage“). Bei Flügen aus der EU haben Sie bei Luftraumsperren Anspruch auf Ersatz oder Erstattung. Für Hotels oder Mietwagen gilt jedoch meist das Recht des jeweiligen Landes, und es gibt keinen einheitlichen Schutz wie bei Pauschalreisen. Prüfen Sie unbedingt die Stornobedingungen der Anbieter, da die Durchsetzung von Ansprüchen oft schwierig ist und vom Einzelfall abhängt.

Pauschalreise in einigen Wochen: Jetzt umbuchen oder abwarten?

Ob Sie später noch kostenlos stornieren können, hängt davon ab, ob sich die Lage nach Vertragsschluss unerwartet verschlechtert hat. Nur dann greifen außergewöhnliche Umstände. Wer schon bei bekannter Krisenlage bucht und sich nichts Wesentliches verschlimmert, kann meist später keine Unzumutbarkeit geltend machen. Dann fallen Stornogebühren an, die nahe am Reisebeginn bis zu 100 % betragen können.

  • Abwägen: Niemand muss die Reise antreten. Stornieren gegen Gebühr ist jederzeit möglich. Wer abwartet, riskiert höhere Kosten. Verschärft sich die Lage aber kurz vor Abreise deutlich, ist ein kostenloser Rücktritt möglich.

  • Empfehlung: Bei Reisen in Wochen oder Monaten nicht vorschnell stornieren. Die Sicherheitslage ändert sich ständig, daher ist oft klüger, abzuwarten und die Entwicklung zu beobachten.

SERVICE: Weitere Informationen zum Thema finden Sie auf www.europakonsument.at/iran-2026. Dort gibt es auch praktische Tipps und aktuelle Hinweise.

Rückfragen

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Telefon: +43 676 852270 256
E-Mail: presse@vki.at
Website: https://www.vki.at/presse

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