Skandal-Urteil des OGH: Kundenbindungsprogramm myUNIQA plus steckt voller illegaler Klauseln!

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hatte im Auftrag des Sozialministeriums die Versicherung UNIQA Österreich Versicherungen AG (UNIQA) verklagt. Es ging darum, dass UNIQA einen sogenannten „Schadenfreibonus“ nur dann gibt, wenn Kund:innen der elektronischen Kommunikation zustimmen. Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat die Entscheidungen der Vorgerichte bestätigt, dem VKI Recht gegeben und die betreffenden Klauseln für nicht erlaubt erklärt.

Das Kundenbindungsprogramm „myUNIQA plus“ bietet Kund:innen Vorteile, etwa einen Bonus von 5 % oder 10 % auf die Versicherungsprämien, wenn sie im Kalenderjahr keine Schäden melden. Für die Teilnahme an diesem Programm müssen die Kund:innen sich jedoch anmelden und der elektronischen Kommunikation zustimmen. Vor „myUNIQA plus“ gab es schon den Vorteilsclub „QualitätsPartnerschaft“. Dieser bot denselben Schadenfreibonus unter ähnlichen Bedingungen an, verlangte aber keine Zustimmung zur elektronischen Kommunikation oder die Anmeldung zum elektronischen Postfach.

Der OGH erklärte jetzt alle vier Klauseln, die der VKI beanstandet hatte, für unzulässig. Er stellte klar: Die Versicherung darf den Schadenfreibonus nicht davon abhängig machen, ob die Kund:innen der elektronischen Kommunikation zustimmen. Der Schadenfreibonus ist ein Anreiz, Versicherungen abzuschließen oder weiterzuführen und gehört zum Vertrag dazu. Deshalb darf UNIQA das Kundenbindungsprogramm auch nicht ohne wichtigen Grund beenden oder den Bonus später einfach senken.

Dr. Petra Leupold, Chef-Juristin im VKI, kommentiert das Urteil so: „Das Urteil stärkt die Rechte der Versicherungsnehmer:innen und trifft erste grundlegende Klarstellungen zur Wahlfreiheit der Kommunikationsmittel bei Versicherungen.“ Außerdem sagt sie: „Zugesagte Vorteile sind auch im Rahmen von Kundenbindungsprogrammen verpflichtend einzuhalten und dürfen nicht nachträglich entzogen werden.”

Zusätzliche Informationen: Das Urteil zeigt, wie wichtig es ist, dass Versicherungen Kund:innen nicht zwingen dürfen, bestimmte Kommunikationswege zu akzeptieren, um Vorteile zu erhalten. So wird die Freiheit der Kund:innen geschützt, selbst zu entscheiden, wie sie Informationen erhalten möchten. Außerdem verdeutlicht das Urteil, dass zugesagte Bonuszahlungen verbindlich sind und nicht einfach wegfallen dürfen. Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Verbraucherschutz im Bereich Versicherungen.

SERVICE: Das Urteil im Volltext gibt es auf www.vki.at/myUNIQAplus032026

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