Mag.a Christine Steger, Anwältin für Gleichbehandlungsfragen von Menschen mit Behinderungen, warnt gemeinsam mit dem Österreichischen Behindertenrat und dem Chancen Nutzen Büro des Österreichischen Gewerkschaftsbunds vor geplanten Kürzungen im Ausgleichstaxfonds. Diese Kürzungen treffen wichtige Programme, die Menschen mit Behinderungen helfen, gut in den Arbeitsmarkt einzusteigen. Oft sind diese Menschen schon ohne Kürzungen benachteiligt.
„Es geht nicht um freiwillige Zusatzangebote, sondern um jene Unterstützungsmaßnahmen, die gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt überhaupt erst ermöglichen. Werden diese Mittel reduziert, geraten bestehende Arbeitsverhältnisse und die Chancen zahlreicher Jugendlicher mit Behinderungen ins Wanken,“ sagt Steger.
Behinderungen und der Arbeitsmarkt: Große Herausforderungen
In Österreich haben Menschen mit Behinderungen oft größere Schwierigkeiten, einen Job zu finden als andere. Viele sind arbeitslos oder armutsgefährdet, und ihre Erwerbsquote liegt deutlich unter dem Durchschnitt der Gesamtbevölkerung. Das Risiko, dauerhaft keinen Job zu bekommen, ist erhöht.
Besonders schwierig ist die Situation bei Menschen mit psychischen Erkrankungen, Jugendlichen mit Behinderungen beim Übergang von Schule zu Beruf sowie bei Frauen mit Behinderungen, die oft mehrfach benachteiligt sind.
Damit Menschen mit Behinderungen dauerhaft und erfolgreich im Job bleiben, braucht es oft verschiedene Unterstützungen, Qualifizierungen und begleitende Hilfen zusammen. Genau solche Angebote fördert der Ausgleichstaxfonds. Kürzungen hier gefährden diese Hilfen und damit die Chancen auf stabile Arbeitsplätze.
Beratung zeigt typische Probleme, keine Einzelfälle
In Beratungen zeigt sich oft, dass der Weg zu erfolgreicher Teilhabe am Arbeitsmarkt selten einfach ist. Vielmehr braucht es oft langjährige Unterstützung, die verschiedene Hilfen kombiniert.
Viele berichten, dass erst durch technische Anpassungen am Arbeitsplatz, persönliche Assistenz und Informationen im Betrieb ein langfristiger Arbeitsplatz möglich wurde. Ohne diese Maßnahmen wären viele Jobs wegen struktureller Barrieren nicht möglich.
Besonders junge Menschen mit Behinderungen brauchen oft von Anfang an arbeitsmarktpolitische Unterstützung, damit der Übergang von Ausbildung in Beschäftigung gelingt. Fehlt diese Hilfe, sind lange Phasen ohne Job häufig. Das schadet den weiteren Chancen auf dem Arbeitsmarkt sehr.
Diese Beispiele sind keine Ausnahmen. Sie zeigen systematische Probleme, die durch gezielte Hilfen gemildert werden können. Kürzungen bedeuten daher negative Folgen für das Leben von Menschen mit Behinderungen.
Unterstützungen sind rechtlich vorgeschrieben
Arbeitsassistenz, Jobcoaching, Weiterbildung und technische Änderungen am Arbeitsplatz sind sogenannte angemessene Vorkehrungen nach der UN-Behindertenrechtskonvention. Sie sorgen dafür, dass Menschen mit Behinderungen unter gleichen Bedingungen mitarbeiten können.
„Eine Reduktion dieser Maßnahmen bedeutet faktisch eine Verschärfung bestehender Ungleichheiten und einen Verstoß gegen geltendes Völkerrecht,“ warnt Steger.
Langfristiger Schutz statt kurzfristiger Sparmaßnahmen
Inklusion am Arbeitsmarkt ist ein langfristiges Ziel. Deshalb brauchen Projektträger, Unternehmen und Betroffene klare und verlässliche finanzielle Planung. Kurzfristiges Sparen kann später zu höheren Kosten führen – etwa mehr Sozialhilfe, höhere Gesundheitsausgaben oder der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften.
„Kürzungen im Ausgleichstaxfonds bedeuten nicht nur das Verhindern von Chancen echter Inklusion von zahlreichen Menschen mit Behinderungen. Sie führen auch zu langfristigen Mehrkosten für die Volkswirtschaft, die nicht zu unterschätzen sind“, so Steger.
Politische Forderungen
Christine Steger fordert von der Politik:
- die dauerhafte und sichere Finanzierung des Ausgleichstaxfonds,
- den Schutz und Ausbau bestehender arbeitsmarktpolitischer Unterstützungen,
- und den aktiven Kampf gegen Arbeitslosigkeit und Armut von Menschen mit Behinderungen.
„Inklusion am Arbeitsmarkt ist kein Nebenprojekt, sondern ein Maßstab für soziale Gerechtigkeit und wirtschaftliche Vernunft. Eine nachhaltige Absicherung der erforderlichen Maßnahmen ist unerlässlich, um Chancengleichheit nicht nur zu proklamieren, sondern tatsächlich zu gewährleisten,“ so Steger.
Rückfragen
Anwältin für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen
Mag.a Christine Steger
Telefon: 066478761504
E-Mail: office@behindertenanwaltschaft.gv.at
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