Unglaublich: Stadt Wien digitalisiert über 7 Millionen Dokumente – Einwanderung und Staatsbürgerschaft revolutioniert!

Die Verzeichnisse der Wiener Staatsbürgerschaftsevidenz lagen früher nur in Papierform vor. Gemeinsam mit der Stadt Wien – Rechnungs- und Abgabenwesen (MA 6) wurden diese Akten digitalisiert. Dadurch können Anfragen und Nachforschungen schneller und einfacher durchgeführt werden. Gleichzeitig werden die alten Daten so für kommende Generationen erhalten. Von April 2024 bis Dezember 2025 wurden dabei fast 7,2 Millionen Dokumente eingescannt. Dabei entstanden rund 10,4 Millionen digitale Bilder.

„Es ist wichtig historische Daten für die Nachwelt zu sichern. Dass die Scans der Staatsbürgerschaftsverzeichnisse abgeschlossen wurden, bedeutet außerdem einen wichtigen Schritt für die weitere Digitalisierung der Abteilung. Ziel ist die kontinuierliche Modernisierung und Entwicklung der Serviceorientierung und Transparenz der Abteilung – hier spielt die Digitalisierung eine wesentliche Rolle“, sagt Vizebürgermeisterin und Integrationsstadträtin Bettina Emmerling.

Die stellvertretende Abteilungsleiterin Nina Crobath ergänzt: „Ich danke meinen Mitarbeiter*innen für die Leistung, diesen empfindlichen Papierberg so professionell für das Scanzentrum verpackt und wieder korrekt einsortiert zu haben.“ Als nächstes werden die Dokumente mit Stichworten versehen („beschlagwortet“), damit gewünschte Unterlagen in Zukunft schnell gefunden werden können.

Weiterer Reformschritt

2021 startete die Abteilung für Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35) eine große Reform. 2024 wandelte sich diese Bahn in einen fortlaufenden Verbesserungsprozess. Ein wichtiger Teil davon ist die Digitalisierung aller Abläufe. Seit 2022 laufen alle internen Verfahrensschritte, sowohl bei Einwanderung als auch bei Staatsbürgerschaften, digital ab. Neue Akten werden nur noch elektronisch bearbeitet. Das spart Zeit und macht die Arbeit flexibler. Außerdem können Auskünfte über den Stand eines Verfahrens schneller gegeben werden.

Staatsbürgerschaftsevidenz und Heimatrolle

Die Staatsbürgerschaftsevidenz wird heute im sogenannten zentralen Staatsbürgerschaftsregister (ZSR) geführt. Darin sind auch ausländische Personenstandsfälle vermerkt, die im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) erfasst werden.

Das Heimatrechtsgesetz vom 3. Dezember 1863 bestimmte, dass alle österreichischen Staatsbürger*innen in einer Gemeinde „heimatberechtigt“ sein müssen. 1896 wurde mit der Heimatrechtsnovelle das Heimatrecht auch nach zehn Jahren Aufenthalt verliehen. 1939 wurde dieses Heimatrecht wieder abgeschafft. Danach, ab 1945, wurde der Besitz der Staatsbürgerschaft nachgewiesen.

Die sogenannte Heimatrolle enthält wichtige persönliche Informationen wie Personenstandsdaten, Beruf, Wohnort, Abstammung sowie den Grund und Zeitpunkt des Erwerbs des Heimatrechts. Sie ist wichtig, wenn geprüft wird, ob jemand die österreichische Staatsbürgerschaft besitzt oder erworben hat. Zudem wird sie oft für interne Recherchen genutzt, zum Beispiel im Zusammenhang mit § 58c – Staatsbürgerschaftserwerb für Angehörige von NS-Opfern, der besondere Regelungen vorsieht.

Rückfragen

Matthias Holzmüller
Stadt Wien - Einwanderung und Staatsbürgerschaft (MA 35)
+43 1 4000 35232
matthias.holzmueller@wien.gv.at

Stephan Maier

Mediensprecher der Vizebürgermeisterin Bettina Emmerling

stephan.maier@wien.gv.at

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