Bis Ende Februar müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ihre Jahreslohnmeldungen für das vergangene Jahr abgeben. Ab Anfang März startet dann die Hauptzeit, in der viele Personen ihre Arbeitnehmerveranlagung – also die Einkommensteuer-Überprüfung – machen. In den letzten Jahren haben im März etwa 1,2 Millionen Menschen ihre Arbeitnehmerveranlagung eingereicht.
Seit Oktober 2023 gibt es bei FinanzOnline eine 2-Faktor-Authentifizierung (2FA). Diese sorgt dafür, dass der Zugriff auf das System noch sicherer wird. Das bedeutet, man benötigt zum Einloggen neben dem Passwort einen zweiten Sicherheitscode, der beispielsweise über eine App auf dem Smartphone erzeugt wird.
Damit auch Menschen, die mit Computern oder digitalen Angeboten weniger vertraut sind, ihre Arbeitnehmerveranlagung einfach erledigen können, wurde ab Jänner 2026 die sogenannte unentgeltliche Vertretung</strong eingeführt. Das heißt: Man kann eine volljährige Vertrauensperson bestimmen, die für einen die Veranlagung kostenlos über FinanzOnline erledigt.
Die Nutzung von FinanzOnline wächst schnell: Seit 1. Oktober 2025 haben sich rund 1,78 Millionen Menschen mindestens einmal über ID Austria eingeloggt. ID Austria ist der Standard-Zugang, der automatisch die 2FA-Anforderungen erfüllt. Zudem aktivierten über 860.000 Nutzerinnen und Nutzer die 2FA über die Authenticator-App. Seit der Einführung der unentgeltlichen Vertretung sind knapp 12.000 Anträge eingereicht worden, wovon aktuell etwa 7.300 Personen vertreten werden.
Finanzminister Markus Marterbauer erklärt: „Die Monate März und April sind erfahrungsgemäß die Monate mit der höchsten Zahl an Arbeitnehmerveranlagungen. Mehr als 80 Prozent davon werden digital über FinanzOnline abgewickelt. Um auch Menschen, die sich bei der digitalen Nutzung lieber Unterstützung haben möchten, wurde die unentgeltliche Vertretung ins Leben gerufen.“
Finanzstaatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl ergänzt: „In Österreich wird die Arbeitnehmerveranlagung mittlerweile überwiegend digital durchgeführt. Unser Ziel muss es dabei sein, die Services des Finanzministeriums so unkompliziert, praxistauglich und leicht zugänglich wie möglich zu gestalten. Seit Jänner 2026 ermöglichen wir daher, dass auch jene, die sich im digitalen Raum weniger sicher fühlen, ihre Anliegen einfach, verlässlich und durch eine vertraute Person unentgeltlich erledigen lassen können. Die aktuellen Nutzungszahlen zeigen eindrucksvoll, dass die Österreicherinnen und Österreicher dieses Angebot annehmen und schätzen.“
Für Menschen ohne ID Austria gibt es in FinanzOnline die Möglichkeit, die 2FA mit einer Authenticator-App mit TOTP-Standard einzurichten. Das kann auf dem Smartphone, Tablet oder am PC/Laptop geschehen.
Die unentgeltliche Vertretung erlaubt es, eine volljährige Vertrauensperson zu bestimmen, die in FinanzOnline alle Funktionen übernehmen kann, die auch der vertretenen Person zur Verfügung stehen – inklusive finanzieller Angelegenheiten. Die Vertretung basiert auf einer allgemeinen Vollmacht und ist nur in einem engen Vertrauensverhältnis möglich. Sie ist jederzeit nachvollziehbar, kann widerrufen werden und ist auch befristbar.
Um die unentgeltliche Vertretung zu beantragen, muss das amtliche Formular „FONUV1 Unentgeltliche Vertretung in Finanz Online“ ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Vertrauensperson lädt das Formular online in FinanzOnline hoch. Das Finanzamt prüft den Antrag und informiert die vertretene Person per Brief, wenn die Vertretung genehmigt wird.
Wichtige Fragen zur unentgeltlichen Vertretung
Warum gibt es die unentgeltliche Vertretung?
Sie hilft Menschen, die ihre Angelegenheiten in FinanzOnline nicht selbst erledigen können oder sich bei der digitalen Nutzung unsicher fühlen. So wird der digitale Alltag einfacher und gleichzeitig sicherer.
Kann man die Vertretung auch per Post beantragen?
Nein. Die Anmeldung ist nur online über FinanzOnline möglich. Die Vertrauensperson lädt den Antrag im Bereich „Vertretungsbeziehung verwalten“ hoch.
Kann die Vertretung auf bestimmte Bereiche eingeschränkt werden (z.B. nur Arbeitnehmerveranlagung)?
Nein. Die Vertretung gilt als allgemeine Vollmacht für alle Funktionen, die die vertretene Person in FinanzOnline nutzen kann.
Warum kann das Finanzamt eine Vertretung ablehnen?
Beispielsweise wenn die Vertrauensperson nicht volljährig ist, sie bereits zu viele Vertretungen hat (mehr als vier) oder es Hinweise auf eine entgeltliche Tätigkeit gibt.
Ab wann gilt die Vollmacht und wer wird informiert?
Die Vollmacht gilt ab der Genehmigung durch das Finanzamt. Die vertretene Person erhält einen Brief als Bestätigung. Die Vertrauensperson erkennt die Genehmigung daran, dass sie nach dem Login die vertretene Person auswählen kann. Bei Ablehnung erhält sie einen Bescheid.
Wie kann die vertretene Person die Vollmacht beenden?
- Die Vollmacht endet automatisch mit dem Tod der vertretenen Person.
- Bei Antragstellung kann ein Enddatum für die Vollmacht festgelegt werden, an dem sie automatisch endet.
- Die vertretene Person kann die Vollmacht jederzeit widerrufen – entweder über FinanzOnline unter „Sonstiges Anbringen“ oder per Brief an das Finanzamt Österreich (Postfach 260, 1000 Wien).
Rückfragen
Bundesministerium für Finanzen, Pressestelle
(+43 1) 514 33 501 031
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Johannesgasse 5, 1010 Wien
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