Kollektivverträge im ORF: Streit um gestrichene Zulagen vor dem EGMR

Die jüngste Gesetzesnovelle hat dazu geführt, dass Zulagen in den sogenannten ORF-Altverträgen gestrichen wurden. Diese Veränderung sorgt für erheblichen Unmut bei den betroffenen MitarbeiterInnen und beim Zentralbetriebsrat des ORF.

Im Detail handelt es sich um eine Kürzung von Sonderzahlungen, die ursprünglich in den Kollektivverträgen für Altverträge geregelt waren. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat diese Maßnahme als „verhältnismäßig“ beurteilt, was den Eingriff in den Kollektivvertrag rechtfertigt.

Der Zentralbetriebsrat hingegen sieht hierin einen gravierenden Eingriff in die Kollektivvertragsautonomie, also das Recht der Sozialpartner, Arbeitsbedingungen eigenständig zu verhandeln. Laut Betriebsrat führt diese Entscheidung dazu, dass das Grundprinzip der kollektiven Tarifautonomie ausgehebelt wird.

Aus diesem Grund hat der Betriebsrat eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eingebracht. Dabei steht insbesondere der Schutz von Arbeitnehmerrechten und der Wahrung des Tarifvertragsprinzips im Vordergrund.

Der Fall illustriert zentrale Aspekte des Arbeitsrechts und der Arbeitsbeziehungen in Österreich, insbesondere wie gesetzliche Änderungen und Gerichtsentscheidungen die Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen beeinflussen können.

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