Nach einem nunmehr fast sieben Jahre dauernden Ermittlungsverfahren beabsichtigte die WKStA (Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft) auch den letzten verbliebenen Vorwurf zur Gänze einzustellen. Aufgrund einer Weisung der OStA Wien/Bundesministerium für Justiz erfolgte die beabsichtigte Einstellung jedoch nicht.
Es ist nicht nachvollziehbar, auf Basis welcher neuen Erkenntnisse nun ein Strafantrag eingebracht wurde. Weder fanden zusätzliche Einvernahmen statt noch gibt es neue Beweismittel, die diese gegenteilige Entscheidung erklären.
NOVOMATIC-Sprecherin Alexandra Lindlbauer hält fest: „NOVOMATIC hat sämtliche Vorwürfe von Beginn an entschieden als unwahr zurückgewiesen. Von den ursprünglich zahlreichen Anschuldigungen haben sich im Zuge des Ermittlungsverfahrens bereits alle, bis auf diesen letzten Vorwurf, als unbegründet erwiesen und führten zu rechtskräftigen Einstellungen. Wir sind daher überzeugt, dass sich auch dieser letzte verbleibende Vorwurf ebenso als haltlos erweisen wird und begrüßen daher die Klärung durch ein unabhängiges Gericht.“
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