Warnschild gegen Shrinkflation: Jetzt muss es auch wirken

Weniger Packungsinhalt, gleicher Preis: Was viele Konsument:innen seit Jahren im Supermarkt ärgert, bekommt nun erstmals ein verpflichtendes Warnschild. Mit dem heute beschlossenen Anti-Mogelpackungsgesetz müssen Händler ab 1. April kennzeichnen, wenn sich die Füllmenge eines Produkts reduziert hat, ohne dass der Preis entsprechend sinkt. Für foodwatch Österreich ist das ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz – aber nur dann wirksam, wenn die Umsetzung nicht selbst zur Mogelpackung wird.

„Mit dem neuen Gesetz wird klar festgeschrieben, dass versteckte Füllmengenreduktionen keine Bagatelle sind, sondern transparent gemacht werden müssen. Das ist ein wichtiger Erfolg für Konsument:innen. Gleichzeitig bleibt zu hoffen, dass der angekündigte Rundumschlag gegen Mogelpackungen nicht ausbleibt. Entscheidend wird sein, dass das Gesetz keine Schlupflöcher oder Ausnahmen enthält, die Unternehmen weiterhin Spielräume für intransparente Preiserhöhungen lassen“, sagt Indra Kley-Schöneich, Geschäftsführerin von foodwatch Österreich.

Knapp 5.500 Menschen haben die foodwatch-Petition gegen die „stille Preiserhöhung“ bereits unterzeichnet. Sie haben damit deutlich gemacht: Konsument:innen wollen Klarheit im Regal – keine Tricksereien auf Kosten ihres Budgets. Gerade in Zeiten hoher Lebensmittelpreise trifft Shrinkflation besonders jene Haushalte, die ohnehin jeden Euro umdrehen müssen.

Transparenz darf nicht verwässert werden

Positiv ist: Erstmals gilt eine verpflichtende Kennzeichnung für Shrinkflation im Handel. Doch die konkrete Ausgestaltung schwächt die Wirkung des Gesetzes an mehreren Stellen. Unklar geregelt ist etwa, wie genau die Kennzeichnung im Regal auszusehen hat. Weder Schriftgröße noch exakte Platzierung oder verbindlicher Wortlaut sind ausreichend präzisiert. Ohne eindeutige Mindeststandards besteht die Gefahr, dass Hinweise klein, uneinheitlich oder wenig auffällig gestaltet werden.

Auch die vorgesehene Befristung des Gesetzes bewertet foodwatch skeptisch. „Shrinkflation ist kein vorübergehendes Phänomen, sondern seit Jahren gängige Praxis. Konsument:innenschutz darf kein Ablaufdatum haben“, so Kley-Schöneich. Statt eines automatischen Außerkrafttretens nach vier Jahren brauche es eine Evaluierung und gegebenenfalls Verschärfung der Regeln.

Das Anti-Mogelpackungsgesetz ist ein wichtiger Meilenstein für mehr Transparenz im Supermarkt. foodwatch wird die Umsetzung genau beobachten und dokumentieren, ob Unternehmen die neue Transparenzpflicht ernst nehmen – oder Schlupflöcher nutzen, um Preiserhöhungen zu verschleiern.

Weiterführende Informationen:

Petition gegen die stille Preiserhöhung

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