Bei der nächsten Nationalratssitzung am 25. Februar werden die Abgeordneten unter anderem über Änderungen im Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz zur Stärkung der Krisenvorsorge und über den Österreichischen Stabilitätspakt beraten. In dieser Bund-Länder-Vereinbarung wird unter anderem festgelegt, in welchem Ausmaß sich die einzelnen Gebietskörperschaften in den kommenden Jahren verschulden dürfen. Zudem könnte das sogenannte Anti-Mogelpackungs-Gesetz endgültig auf Schiene gebracht werden. Voraussetzung dafür ist, dass bis dahin keine Einwände auf EU-Ebene geltend gemacht werden. Es geht dabei um Kennzeichnungspflichten für den Handel, wenn Produkte bei gleicher Packungsgröße plötzlich weniger Inhalt haben. Mit einer vom Kulturausschuss noch freizugebenden Novelle des Kunstrückgabegesetzes will die Regierung im Umsetzung einer EU-Verordnung illegalen Handel mit Kulturgütern entgegentreten. Auch der Außen- und Europapolitische Bericht 2024, ein Monitoringbericht über die Entwicklung der Gesundheitsausgaben in Österreich und der Rechnungshofbericht über Einkommen in staatsnahen Unternehmen 2023 und 2024 stehen auf der Tagesordnung.
Aktuelle Stunde
Die Sitzung beginnt um 9 Uhr mit einer Aktuellen Stunde, in der die NEOS unter dem Titel „Zukunftsfittes Bildungssystem – wir stärken Schulen durch mutige Reformschritte und holen die Lehrpläne ins 21. Jahrhundert“ mit Bildungsminister Christoph Wiederkehr über geplante Lehrplanänderungen diskutieren wollen.
Aktuelle Europastunde
Daran schließt eine Aktuelle Europastunde an. Die FPÖ möchte mit Außenministerin Beate Meinl-Reisinger das Thema „Schluss mit intransparenten Geldgeschenken an die Ukraine – wahren Sie die Neutralität, Frau Außenministerin!“ debattieren.
Anti-Mogelpackungs-Gesetz
Die Regierungsparteien haben sich bereits Ende vergangenen Jahres auf Maßnahmen zur Eindämmung versteckter Preiserhöhungen – Stichwort Shrinkflation – verständigt. Der Handel soll demnach dazu verpflichtet werden, Produkte, deren Füllmenge bei gleicher Verpackungsgröße gesunken ist, klar zu kennzeichnen. Vor einem Beschluss im Nationalrat musste der Gesetzesentwurf allerdings noch der EU zur Notifizierung vorgelegt werden. Nun soll es endgültig grünes Licht für die Regierungsvorlage geben.
Konkret wird der Handel mit dem Gesetz ab April 2026 – und befristet bis Mitte 2030 – verpflichtet, entweder am Produkt, am Regal, in unmittelbarer Umgebung oder per Informationsschild darauf hinzuweisen, dass die Ware von „Shrinkflation“ betroffen ist, etwa durch den Hinweis „Achtung: Weniger Inhalt – höherer Preis“. Davon betroffen sind Unternehmen des stationären Lebensmittel- und Drogerieeinzelhandels mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m2 bzw. mehr als fünf Filialen. Die Kennzeichnung soll für eine Dauer von 60 Tagen erfolgen. Auch bei einer Verringerung der Stückzahl in einer Ware soll die Pflicht zur Kennzeichnung gelten. Ausnahmen sind nur in einzelnen Fällen – etwa bei nur geringfügigen Erhöhungen des Grundpreises – vorgesehen. Bei Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben drohen in letzter Konsequenz Geldstrafen.
Im Wirtschaftsausschuss hat die Regierungsvorlage – trotz gewisser Bedenken – auch die Zustimmung der Grünen enthalten. Die FPÖ befürchtet hingegen zusätzlichen Bürokratieaufwand für den Handel ohne inflationsdämpfende Wirkung. Sollten auf EU-Ebene doch noch Einwände geltend gemacht werden – die Rückmeldefrist läuft bis kommenden Dienstag – wollen die Fraktionen den Gesetzentwurf kurzfristig wieder von der Tagesordnung nehmen.
Lebensmittelversorgung im Krisenfall
Vom Seiten des Landwirtschaftsausschusses liegt die Empfehlung vor, das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz (LMBG) anzupassen, um künftig auf außerordentliche Krisenfälle besser reagieren zu können. Dabei soll es unter anderem zur Erweiterung von Vorsorgemaßnahmen kommen, insbesondere durch eine künftig per Verordnung mögliche Vorratshaltung von Lebensmitteln. Laut Landwirtschaftsminister Norbert Totschnig setzt die Regierung damit die Lehren der vergangenen Jahre um, damit man für zukünftige Krisen besser gerüstet ist. Für einen Beschluss im Nationalrat ist eine Zweidrittelmehrheit nötig, FPÖ und Grüne sahen zuletzt allerdings noch Gesprächsbedarf.
Das LMBG bildet gemeinsam mit dem Versorgungssicherungs- und dem Energielenkungsgesetz den Rahmen zur Bewältigung von außerordentlichen Krisenfällen. Zur Erhöhung der Krisenresilienz sind etwa auch Informationsmaßnahmen für die Bevölkerung vorgesehen. Weiters ist zur Beurteilung der Notwendigkeit und Zielgerichtetheit sowie zur Evaluierung verschiedener Maßnahmen eine bessere Datennutzung geplant. Mit einem im Ausschuss eingebrachten Abänderungsantrag halten die Regierungsfraktionen fest, dass bei Vorsorgemaßnahmen auch auf die Erhaltung der Ernährungssouveränität Rücksicht genommen werden soll. Zudem soll eine im Krisenfall erlassene Verordnung zur Lagerhaltung keinesfalls dazu führen, dass bislang privat getragene Lagerkosten für Güter, die in ausreichender Menge vorhanden sind, in der Folge staatlich finanziert werden.
UN-Übereinkommen zum Schutz der Meere
Das UN-Hochseeschutz-Übereinkommen über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere von Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse wurde vom Umweltausschuss mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen zur Genehmigung ins Plenum geschickt. Nachdem 60 Staaten das Übereinkommen ratifiziert haben, ist es im Jänner 2026 in Kraft getreten. Mit dem Abkommen soll die Hochsee, die etwa zwei Drittel der Ozeane umfasst und bisher weitgehend ungeschützt ist, unter anderem vor Überfischung, chemischer Verschmutzung und anderen Gefahren geschützt werden. Zu den Regelungsbereichen zählen Tätigkeiten im Zusammenhang mit maringenetischen Ressourcen (also genetischem Material, das in Meeresorganismen einschließlich Pflanzen und Tieren vorkommt, die Einrichtung gebietsbezogener Managementinstrumente wie Meeresschutzgebiete, die Verpflichtung zur Durchführung von Umweltverträglichkeits-Prüfungen für Aktivitäten auf Hoher See sowie Kapazitätsaufbau und Meerestechnologietransfer.
Das Übereinkommen sei nicht nur im Sinne der Nahrungsmittelversorgung und Einkommenssicherung, sondern auch zur Aufrechterhaltung der klimaregulierenden Funktion der Ozeane bedeutend, wird in den Erläuterungen zum Abkommen festgehalten. Auch für Binnenländer wie Österreich habe es damit eine große Bedeutung. Keine Zustimmung erhielt das Abkommen im Umweltausschuss von den Freiheitlichen, sie hinterfragten angesichts der budgetären Situation die Kosten.
Ungarisches Atomkraftwerk Paks II
Anknüpfend an einen Entschließungsantrag der Grünen drängt der Umweltausschuss die Bundesregierung dazu, gegen staatliche Beihilfen Ungarns für das Atomkraftwerk Paks II vorzugehen. Die Regierung solle sich dafür einsetzen, dass die Europäische Kommission (EK) einem EuGH-Urteil zum Bau des Atomkraftwerks Rechnung trage und die Genehmigung der staatlichen Beihilfen neu bewerte, heißt es unter anderem in der einhellig angenommenen Resolution. Auch auf bilateraler Ebene soll sich Österreich gegen den Bau von Paks II wende. Für die Fraktionen ist das EuGH-Urteil „ein starkes Signal für Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und fairen Wettbewerb in der EU“, wie sie in der Begründung festhalten.
Im ursprünglichen – letztlich abgelehnten – Antrag hatten die Grünen kritisiert, dass der Bau der Reaktoren von Paks II trotz des EuGH-Urteils fortgesetzt wird, und einen Baustopp gefordert. Laut Grünen geht es um Mittel in der Höhe von 12,5 Mrd. Ꞓ, von denen 10 Mrd. Ꞓ aus einem Darlehen Russlands für Ungarn im Rahmen eines zwischenstaatlichen Abkommens stammten.
Österreichischer Stabilitätspakt
Nach monatelangen Verhandlungen haben sich Bund, Länder und Gemeinden im Herbst 2025 auf einen gemeinsamen Budgetpfad für die nächsten Jahre geeinigt. Nun liegt der neue Österreichische Stabilitätspakt dem Nationalrat in Form einer Bund-Länder-Vereinbarung zur Genehmigung vor. Ziel der Vereinbarung ist es, durch eine koordinierte Haushaltsführung übermäßige Defizite zu vermeiden und die staatliche Schuldenquote nachhaltig zu senken.
In der Vereinbarung wird insbesondere, angelehnt an die neuen EU-Fiskalregeln, festgelegt, wie stark sich die einzelnen Gebietskörperschaften verschulden dürfen, wobei die erste Phase des Pakts das Vorhaben widerspiegelt, das Budgetdefizit nach Maastricht-Kriterien bis zum Jahr 2029 von 4,2 % auf 2,8 % zu senken. Demnach ist der Bund (inkl. Sozialversicherungen) angehalten, sein Minus in diesem Zeitraum von 3,07 % auf 2,13 % zurückzufahren. Den Ländern (inkl. Wien) wird eine Verschuldung von 1,13 % im Jahr 2026 und 0,67 % im Jahr 2029 zugestanden. Jeweils 20 % dieses erlaubten Defizits müssen die Länder den Gemeinden einräumen. Ab 2030 sollen sich die Saldenziele dann an den jeweiligen Fiskalvorgaben der EU orientieren, wobei der Anteil des Bundes inkl. Sozialversicherung an der erlaubten Verschuldung bei 76 % und jener der Länder und Gemeinden bei 24 % liegt.
Vereinbart wurden außerdem umfassende Berichtspflichten; die Abstimmung zwischen den Gebietskörperschaften soll über Koordinationskomitees erfolgen. Für Steuerreformen kommt eine Sonderregelung zum Tragen. Sollten Vorgaben nicht eingehalten werden und die EU deshalb finanzielle Sanktionen verhängen, wären diese laut Stabilitätspakt nach dem Verursacherprinzip zu tragen.
Im Budgetausschuss hat der Stabilitätspakt lediglich die Zustimmung der Koalitionsparteien erhalten, wobei die Grünen ihre Ablehnung unter anderem mit Einsparungen beim Klimaschutz begründeten. In einem Entschließungsantrag fordern sie außerdem mehr Transparenz beim Budgetvollzug der Länder. Mit der Gebarungsstatistik-Verordnung wurde diesem Anliegen zwar zum Teil bereits Rechnung getragen, eine Annahme des Antrags ist dennoch nicht zu erwarten. Einige Forderungen der Grünen seien aufgrund fehlender Bundeskompetenzen nicht umsetzbar, hatten die NEOS im Budgetausschuss gemeint.
Außen- und Europapolitischer Bericht 2024
Der Außen- und Europapolitische Bericht der Bundesregierung 2024 bietet den Abgeordneten die Möglichkeit mit Außenministerin Beate Meinl-Reisinger über das aktuelle weltpolitische Geschehen zu diskutieren. Er wird auf Wunsch der FPÖ im Plenum verhandelt.
Zu den Schwerpunkten des Berichts gehören unter anderem die Lage im Nahen Osten, die Situation in der Ukraine, die Migrationsbewegungen, die EU-Erweiterungspolitik und die Entwicklungszusammenarbeit. Zudem wird das Thema autonome Waffensysteme und KI aufgegriffen. Eine ausreichende menschliche Kontrolle beim Einsatz solcher Systeme sei das Gebot der Stunde, hebt das Außenministerium hervor und weist darauf hin, dass sich Österreich mit einer Reihe anderer Staaten dafür einsetze, dass internationale Regeln zur Nutzung von durch künstliche Intelligenz (KI) gesteuerten Waffen greifen. Ansonsten würden ethische und menschenrechtliche Grenzen der Kriegsführung immer leichter überschritten, warnt das Ressort. In diesem Zusammenhang wird auch auf zwei von Österreich mitinitiierte UNO-Resolutionen verwiesen. Aufgrund der jüngsten Entwicklungen in den USA waren im Außenpolitischen Ausschuss darüber hinaus die transatlantischen Beziehungen ein zentrales Thema.
Neuausrichtung der österreichischen Entwicklungspolitik
Mit einem Entschließungsantrag wollen die Regierungsparteien ihr Bekenntnis zur Entwicklungszusammenarbeit und zu humanitärer Hilfe unterstreichen. Trotz erforderlicher Budgetkonsolidierung solle Österreich sein aktives humanitäres Engagement fortsetzen, sind sich ÖVP, SPÖ und NEOS einig. Gleichzeitig gilt es ihrer Ansicht nach aber, die verfügbaren Mittel so effizient und wirkungsvoll wie möglich einzusetzen und einen gesamtstaatlichen Ansatz unter Wahrung der österreichischen Interessen, etwa im Migrations-, Wirtschafts- oder Sicherheitsbereich, zu verfolgen. Die Bevölkerung erwarte sich von der Entwicklungszusammenarbeit einen Beitrag zur Förderung der globalen Stabilität, zur Sicherheit und zum Wohlstand, hob die ÖVP im Ausschuss hervor.
Mitverhandelt mit der Koalitionsinitiative wird ein Entschließungsantrag der FPÖ: Er zielt unter anderem darauf ab, EZA-Gelder an eine Kooperationsbereitschaft in Fragen der Migration und Rückführungen zu knüpfen. Außerdem soll den Freiheitlichen zufolge ein klarer Fokus auf „Hilfe zur Selbsthilfe“ sowie auf dem Ausbildungs- bzw. Bildungsbereich liegen. Die Grünen kritisierten im Ausschuss massive Mittelkürzungen, etwa beim Auslandskatastrophenfonds.
Verurteilung der Massaker im Iran
Gemeinsam mit den Grünen haben ÖVP, SPÖ und NEOS einen Entschließungsantrag zur Verurteilung der Massaker an der Bevölkerung im Iran vorgelegt. Es gelte, den Druck auf die iranische Republik zu erhöhen, sich weiterhin für die Gewährung von Meinungs- und Versammlungsfreiheit einzusetzen sowie den Zugang der iranischen Bevölkerung zu Informationen einzufordern, heben die Antragstellerinnen und Antragsteller hervor. Gefordert wird außerdem ein fortgesetztes Engagement Österreichs zur Abschaffung der Todesstrafe sowie die Listung der islamischen Revolutionsgarde auf der EU-Terrorliste, ein Anliegen, das mit einem Ende Jänner gefassten Beschluss des Auswärtigen Rats auf EU-Ebene bereits umgesetzt wurde.
Im Außenpolitischen Ausschuss hat der Antrag auch die Zustimmung der FPÖ erhalten. Ein weitergehender Antrag der Grünen, der im Plenum ebenfalls zur Debatte steht, fand hingegen keine Mehrheit. Unter anderem plädieren die Grünen dafür, die diplomatischen Beziehungen mit dem Iran auf ein Minimum zu reduzieren und etwa den iranischen Botschafter aus Österreich auszuweisen.
Kleine Sozialversicherungsnovelle
Mit der von den Regierungsparteien initiierten Sozialversicherungsnovelle sollen in erster Linie diverse Klarstellungen und sprachliche Vereinheitlichungen vorgenommen sowie einzelne obsolete Bestimmungen aufgehoben werden. Außerdem wird normiert, dass Funktionärinnen und Funktionäre der Sozialversicherungsträger, die für ihre Tätigkeit als Mitglied in den Verwaltungskörpern lediglich eine Entschädigung bekommen, etwaige aus der Ausübung ihrer Funktion resultierende Verwaltungsstrafen künftig nicht mehr selbst zahlen müssen, sondern die Geldstrafen vom jeweiligen Versicherungsträger zu tragen sind. Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln ist allerdings ein Regress möglich. Begründet wird das damit, dass Sitzungsgelder von weniger als 50 Ꞓ in keinem Verhältnis zum Risiko stehen, für Geldstrafen in jeglicher Höhe aufkommen zu müssen. Das Problem liege schon länger am Tisch, jetzt sei es unter Einbindung von Experten gelungen, eine Lösung zu finden, hieß es dazu von Koalitionsseite im Sozialausschuss.
Die Opposition ist allerdings skeptisch und stimmte im Ausschuss gegen das Vorhaben. Man sehe sich außerstande, in der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit, die Tragweite dieser Bestimmung abzuschätzen, so der Tenor von FPÖ und Grünen. Gleichzeitig warnten sie davor, über das Ziel hinauszuschießen, konnte sich mit der Forderung nach einem Begutachtungsverfahren aber nicht durchsetzen.
Monitoringbericht zur Finanzzielsteuerung Gesundheit
Bereits im Jahr 2013 haben sich Bund, Länder und Sozialversicherung erstmals auf eine vertraglich festgelegte Organisation der Gesundheitsversorgung in Österreich verständigt. Über das Erreichen der Vorgaben, den Stand der Reformvorhaben sowie die aktuelle Entwicklung des öffentlichen Gesundheitswesens informiert der Jahresbericht 2024, der im Gesundheitsausschuss mit breiter Mehrheit – ohne die Stimmen der FPÖ – zur Kenntnis genommen wurde. Zusammenfassend wird darin festgehalten, dass die Zielerreichung sowohl in Bezug auf die Finanzziele als auch auf die Steuerungsbereiche als heterogen zu beurteilen sei und dass aufgrund der teils signifikanten Unterschiede zwischen den Bundesländern Handlungsbedarf bestehe. Der Bericht steht auf Wunsch der Freiheitlichen im Plenum zur Debatte. Thema war im Ausschuss unter anderem die Einhaltung der Ausgabenobergrenze bei den öffentlichen Gesundheitsausgaben.
Maßnahmen gegen illegalen Handel mit Kulturgütern
Schließt der Kulturausschuss seine für Dienstag anberaumten Beratungen zeitgerecht ab, wird sich das Plenum außerdem mit einer von der Regierung vorgelegten Novellierung des Kulturrückgabegesetzes befassen. Dabei geht es in Umsetzung einer EU-Verordnung vor allem darum, illegalen Handel mit Kulturgütern zu unterbinden bzw. einzudämmen. Die Plünderung archäologischer Stätten habe gewerbsmäßige Ausmaße angenommen, wobei der illegale Handel mit Kulturgütern auch der Terrorismusfinanzierung diene, hatte die EU ihren Vorstoß in dieser Frage begründet.
Konkret sieht die EU-Verordnung etwa eine Einfuhrgenehmigung für am stärksten gefährdete Kulturgüter vor, wobei in Österreich dafür laut Regierungsvorlage grundsätzlich das Bundesdenkmalamt zuständig sein soll. Für andere von der Verordnung umfasste Kulturgüter ist bei der Einfuhr eine Erklärung samt Nachweis der rechtmäßigen Herkunft anzugeben. Ein zentrales elektronisches System dient der Speicherung und dem Austausch von Informationen zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten. Auch die Mitwirkung der Zollbehörden sowie die Höhe der Verwaltungsstrafen bei Verstößen gegen die EU-Verordnung werden mit der Gesetzesnovelle geregelt.
Von Seiten der Opposition mahnt die FPÖ die Bereitstellung von Budgetmitteln zur Förderung kultureller Aktivitäten deutschsprachiger Minderheiten im Ausland und einen „Masterplan“ für den Musikstandort Österreich ein. Den Grünen geht es um die Beibehaltung von Zuverdienstmöglichkeiten für Kunst- und Kulturschaffende, die Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe beziehen. Auch diese Anträge könnten auf die Tagesordnung kommen, sofern die Ausschussberatungen darüber nicht vertagt werden.
Einkommen in öffentlichen Unternehmen
Schließlich liegt dem Plenum ein Rechnungshofbericht vor, der sich den Bruttogehältern in öffentlichen Unternehmen widmet. Im Jahr 2024 lagen bei 30 dieser Unternehmen die durchschnittlichen Bezüge von 68 Führungskräften über dem Bezug des Bundeskanzlers (333.758,60 Ꞓ), heißt es im Bericht über die Jahre 2023 und 2024. Insgesamt wurden 445 Unternehmen sowie die Bezüge von 270.192 Beschäftigten, 1.704 Aufsichtsratsmitgliedern und 712 Mitgliedern der Geschäftsführungen analysiert. Die Ergebnisse zeigen, dass das durchschnittliche Einkommen in Geschäftsführungen im Jahr 2024 auf 245.100 Ꞓ stieg, während Beschäftigte im Schnitt 70.000 Ꞓ verdienten. Die höchsten Spitzengehälter verzeichneten demnach die Österreichische Post und die Verbund AG. Trotz eines Anstiegs des Frauenanteils in Vorständen auf 27,2 % bestehe weiterhin ein Gender-Pay-Gap, so der Bericht. Die zusätzlichen Leistungen für Pensionen an ehemalige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie deren Angehörige betrugen im Jahr 2024 617,28 Mio. Ꞓ für 25.106 Personen. (Schluss TOP im Nationalrat) gs/mbu
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