VSV/Holzinger: OGH schafft Hürden für Abhilfeklage

Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat aufgrund tausender Fälle von Rückforderungen der Kreditbearbeitungsgebühr einer Bank eine Abhilfeklage eingebracht, die vom Handelsgericht Wien ohne Zustellung an die Bank sofort zurückgewiesen wurde.
Im Rechtsmittelverfahren haben das Oberlandesgericht Wien und nun auch der OGH diese Entscheidung bestätigt.

Der OGH vermeint, der VSV hätte zu wenig Vorbringen zu den betroffenen Kreditverträgen erstattet. Daher könne das Gericht nicht prüfen, ob „im Wesentlichen gleichartige Sachverhalte vorliegen“. Verweise auf Beilagen würden nicht ausreichen.

Wir hatten sehr wohl vorgebracht, dass sich die Abhilfeklage auf Kreditverträge von Verbrauchern mit der bestimmten Bank bezieht, in denen ein gesetzwidriges Kreditbearbeitungsentgelt vereinbart worden war. Daher hätten alle Kreditnehmer einen Anspruch darauf, dass die Bank diese Bearbeitungsgebühr zurückzahlt.

Damit legt der OGH in seiner ersten Entscheidung zu der ersten in Österreich vom VSV eingebrachten Abhilfeklage die Hürde für diese neue Art von Verbandsklage sehr hoch.

Das überrascht, zumal der Gesetzgeber in seinen Erläuterungen zum Gesetz darauf verweist, dass die Anforderungen „an die Plausibilität und die Substantiierung des Klagevorbringens“ gelockert sein mögen.

Denn was wäre der Sinn von Abhilfeklagen, wenn in der Klage bereits für die Prüfung der Prozessvoraussetzung, ob ein „im Wesentlichen gleichartiger Sachverhalt“ vorliegt, ein detailliertes Vorbringen zu jedem einzelnen Anspruch erstattet werden muss. Dann kann man gleich Einzelklagen einbringen. Das würde die Gerichte überlasten und um das zu verhindern, wurde die Abhilfeklage eingeführt.

Wir bezweifeln, dass diese Entscheidung des OGH dem Geist der EU-Richtlinie für Verbandsklagen entspricht, die doch die Rechtsdurchsetzung in Massenfällen vereinfachen und effektiver gestalten wollte. Der VSV wird daher einen neuen Anlauf nehmen. Dabei werden wir prüfen, ob wir:
– eine neue Abhilfeklage einbringen
– uns die Forderungen abtreten lassen und eine Sammelklage nach österr. Recht einbringen
– für tausende Kreditnehmer Einzelklagen einbringen, die dann wohl die Gerichtsbarkeit am Handelsgericht Wien lahmlegen würden.“ so Daniela Holzinger, Obfrau des VSV.

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