FPÖ – Petschnig: „Reichensteuer“ ist der Einstieg ins Vermögensregister

Die gestern von AK-Präsidentin Renate Anderl geforderte Reichen- und Erbschaftssteuer ist ein politischer Kampfbegriff ohne Substanz. Bis heute bleibt unbeantwortet, ab welchem Vermögen jemand „reich“ sein soll. Und was fließt in diese Bewertung mit ein? Das Eigenheim? Der Familienbetrieb? Die Briefmarkensammlung? Der Pensionsfonds? FPÖ-Geld- und Währungssprecher NAbg. Alexander Petschnig warnt vor den tatsächlichen Folgen: „Wer von einer Reichensteuer spricht, muss zuerst definieren, wen er treffen will. Solange diese Grenze nicht klar benannt wird, ist jeder Mittelständler, jede Familie, jeder Arbeitnehmer, jeder Pensionist potenziell gemeint.“

Eine Vermögens- oder Erbschaftssteuer ist ohne eine Bewertung sämtlicher Vermögenswerte nicht umsetzbar. Das bedeutet teure Gutachter, Bürokratie und letztlich ein zentrales Vermögensregister. „Ohne staatliche Erfassung aller Vermögenswerte funktioniert dieses Modell nicht. Das ist kein Beitrag zur Budgetkonsolidierung, sondern der Einstieg in die Vermögensüberwachung“, stellt Petschnig klar.

Nicht zufällig wurde die frühere Erbschaftssteuer nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs abgeschafft. Ihre damalige Ausgestaltung war unsachlich und verfassungswidrig. Die Probleme sind heute dieselben, nur die Wortwahl ist eine andere. „Eigentum ist das Fundament unserer Wirtschaftsordnung. Wer es zur Verfügungsmasse des Staates erklärt, gefährdet Leistungsbereitschaft, Investitionen und Generationengerechtigkeit“, betont Petschnig abschließend. „Wir sagen klar Nein zur sogenannten ‘Reichensteuer’, die in Wahrheit den Mittelstand trifft und ein staatliches Vermögensregister durch die Hintertür einführt.“

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