Die jüngst vorgelegten Ergebnisse der Taskforce Burgenland zur Situation rund um die Asbest-Belastung zeigen gesetzliche Regelungslücken auf. Demnach sei Asbest zwar verboten, aber nur, wenn er bewusst zugesetzt wurde. Natürlich vorkommender Asbest ist nicht umfasst. Im Unterschied dazu regelt in Deutschland die Gefahrstoffverordnung auch das, etwa in Form von Grenzwerten. „Die Gesundheit der Menschen muss an erster Stelle stehen“, stellt die stv. Klubvorsitzende der SPÖ, Julia Herr, fest und will die Erkenntnisse der Taskforce zum Anlass nehmen, zu prüfen, inwieweit die österreichische Gesetzeslage lückenhaft sei. An der SPÖ werden Lösungen, die Mensch und Natur schützen, nie scheitern, so Herr abschließend. (Schluss) lk/ls
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