Oft übersehene Versicherungsfallen können Deckung kosten

Ing. Alexander Punzl, Ehrenpräsident des ÖVM (Österreichischer Versicherungsmaklerring) klärt auf, in welche Fallen man rund um Gebäude- und Haushaltsversicherungen tappen kann.

1. Leitungswasser – Hauptwasserhahn nicht abgedreht

Die Musterbedingungen des Versicherungsverbandes Österreich (VVO) verlangen in vielen Fällen, dass bei längerer Abwesenheit von mehr als 72 Stunden der Hauptwasserhahn abgedreht wird.

Kaum bekannt: Ist das technisch oder baulich nicht möglich – etwa bei Indoor-Pools oder Aquarien, Heizsystemen mit Frischwasserbedarf oder Doppelhaushälften mit nur einem Hauptwasserhahn – kann es ohne vorherige Klarstellung zu massiven Leistungskürzungen oder Deckungsausschlüssen kommen.

Nur wenige Versicherer sehen hier vertragliche Besserstellungen vor.

Weiters muss die Liegenschaft während der Frostperiode ausreichend beheizt oder sämtliche Leitungswasser- und Heizungswasserleitungen mit ausreichend Frostschutzmittel befüllt sein.

2. „Ständig bewohnt“ – ein unterschätzter Risikoumstand

Ein Gebäude gilt nur dann als ständig bewohnt, wenn es mindestens 270 Tage pro Jahr genutzt wird. Wochenendhäuser, Freizeitwohnsitze oder selten genutzte Objekte sind zwingend als nicht ständig bewohnt zu melden – auch dann, wenn sie regelmäßig kontrolliert werden.

Ein häufiger Irrtum: Begehungen oder kurze Aufenthalte ersetzen keine ständige Bewohnung. Auch der Gedanke „Es ist noch nie etwas passiert“ schützt nicht vor Leistungsfreiheit des Versicherers.

Die beiden Punkte gehören zwingend vor Vertragsabschluss oder bei jeder Vertragsüberprüfung mit dem Versicherungsexperten des Vertrauens besprochen und versicherungsgültig dokumentiert. Wer hier nicht aktiv wird, riskiert im Ernstfall den Versicherungsschutz.

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