Demokratie als Verantwortung: Wie junge Menschen an der Entstehung von Gesetzen mitwirken können

Die eigene Meinung zu Gesetzen äußern, bevor sie beschlossen werden, oder selbst Anliegen ins Parlament einbringen – das können Bürgerinnen und Bürger im Begutachtungsverfahren, mittels Bürgerinitiativen und Volksbegehren. Wie das genau funktioniert und wie die Möglichkeiten von jungen Menschen genutzt werden, hat sich die Parlamentskorrespondenz im Rahmen des Jahresschwerpunkts „teilhaben teilsein“ angesehen. Der Demokratiebildungsexperte Georg Lauß und zwei Schülerinnen geben Einblicke in die Praxis und erzählen, was junge Menschen brauchen, um demokratische Verantwortung wahrzunehmen und sich zu beteiligen.

Welche Beteiligungsmöglichkeiten gibt es?

In einer repräsentativen Demokratie machen gewählte Vertreterinnen und Vertreter Gesetze für die Bevölkerung. Dennoch gibt es für Bürgerinnen und Bürger abseits von Wahlen mehrere Möglichkeiten, an der Entstehung von Gesetzen teilzuhaben. Diese Beteiligungsmöglichkeiten können auch junge Menschen nutzen.

Noch bevor ein Gesetzesentwurf von der Bundesregierung finalisiert und dem Parlament vorgelegt wird, können Bürgerinnen und Bürger im vorparlamentarischen Begutachtungsverfahren eine Stellungnahme dazu abgeben. Möglich ist das für alle Personen ab 14 Jahren, unabhängig von der Staatsbürgerschaft. Während dieser Frist sind nicht nur Privatpersonen eingeladen, ihre Meinung zu einem Entwurf abzugeben, das zuständige Ministerium fordert insbesondere auch Institutionen wie andere Ministerien, Landesregierungen und Interessenvertretungen zu Stellungnahmen auf. Die Ministerialentwürfe und die dazu abgegebenen Stellungnahmen werden auf der Parlamentswebsite veröffentlicht. Bürgerinnen und Bürger können dort selbst Stellung nehmen oder eine Stellungnahme anderer unterstützen. Nach der Begutachtungsphase überarbeitet das zuständige Ministerium üblicherweise den Gesetzesentwurf und kann dabei die Stellungnahmen einfließen lassen. Verpflichtung dazu gibt es aber keine.

Seit August 2021 gibt es außerdem die Möglichkeit, auch während des gesamten parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens zu allen Gesetzesinitiativen Stellungnahmen abzugeben. Das parlamentarische Begutachtungsverfahren steht ebenso allen Personen ab 14 Jahren offen. Damit können Interessierte nicht nur zu Gesetzesentwürfen der Regierung, sondern auch zu Gesetzesanträgen von Abgeordneten, Ausschüssen und des Bundesrats sowie zu Volksbegehren ihre Meinung abgeben. Möglich ist das ebenso auf der Website des Parlaments und zwar bis zum Ende des parlamentarischen Verfahrens, in der Regel also bis zum Beschluss im Bundesrat.

Wer nicht nur zu einem bestehenden Vorschlag eine Meinung abgeben, sondern ein eigenes Anliegen ins Parlament bringen will, kann eine Bürgerinitiative starten. Dafür muss man – wie auch beim Wählen – mindestens 16 Jahre alt sein und die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Eine Bürgerinitiative muss schriftlich vorgelegt werden und eine Angelegenheit des Bundes behandeln. Damit es eine Bürgerinitiative ins Parlament schafft, muss sie von mindestens 500 Personen unterstützt werden. Das Mindestalter für die Unterstützung einer Bürgerinitiative beträgt ebenfalls 16 Jahre. Petitionen greifen ebenfalls die Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern auf, werden aber direkt von einer oder einem Abgeordneten vorgelegt.

Wer zu einer bereits eingebrachten Bürgerinitiative oder Petition eine Stellungnahme abgeben oder die Stellungnahme anderer Personen unterstützen will, muss ebenfalls mindestens 16 Jahre alt sein und die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Wenn alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, wird eine parlamentarische Bürgerinitiative dem Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen des Nationalrats zur weiteren Behandlung zugewiesen. Der Ausschuss kann dann zum Beispiel weitere Stellungnahmen einholen, die Bürgerinitiative einem Fachausschuss zuweisen oder die Initiative zur Kenntnis nehmen.

Die Möglichkeit, selbst ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten, haben Bürgerinnen und Bürger mittels Volksbegehren. Auch hier sind ein Mindestalter von 16 Jahren und die österreichische Staatsbürgerschaft die Voraussetzungen. Ein Volksbegehren muss eine Bundessache betreffen, beim Innenministerium angemeldet und von 100.000 Personen unterstützt werden. Außerdem fallen Kosten in der Höhe von rund 3.400 Ꞓ an, die bei einem erfolgreichen Volksbegehren allerdings fünffach rückerstattet werden. Schafft es ein Volksbegehren ins Parlament, müssen die Abgeordneten darüber beraten. Die Inhalte sind aber nicht bindend.

Ab 16 Jahren dürfen österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger übrigens auch bei den weiteren direktdemokratischen Instrumenten Volksbefragung und Volksabstimmung teilnehmen.

Wie nutzen junge Menschen die Möglichkeiten zur Partizipation an der Gesetzgebung?

Wie umfangreich die Beteiligungsmöglichkeiten von jungen Menschen genutzt werden, lässt sich nur bedingt messen. Als das Begutachtungsverfahren im Jahr 2021 weiter geöffnet wurde, wollte man es so niederschwellig wie möglich gestalten. Wer eine Stellungnahme abgeben will, muss daher nur bestätigen, dass sie oder er älter als 14 Jahre ist. Ein Geburtsdatum muss man nicht angeben. Das Parlament kann daher auch keine Auswertungen in Bezug auf das Alter der einbringenden Personen erstellen.

In der aktuellen Gesetzgebungsperiode wurden bis Ende Jänner insgesamt rund 5.000 Stellungnahmen abgegeben, davon fast die Hälfte – über 2.300 – von Institutionen. 88 davon stammen von Institutionen aus dem Kinder- und Jugendbereich sowie aus dem Bildungssektor. Das sind zum Beispiel Organisationen wie „Jugend am Werk“, die Kinderschutzorganisation „die möwe“, die Kinder- und Jugendanwaltschaft, Fridays for Future, die Jugendabteilung der Islamischen Föderation Wien, UNICEF, SOS Kinderdorf und der Jugendarbeitsverein JUVIVO. Die Bundesjugendvertretung, die Bundesschülervertretung und diverse Studierendenvertretungen haben ebenso ihre Meinung zu Gesetzesentwürfen geäußert wie das Bildungsministerium, die Bildungsdirektionen, einzelne Kindergärten, Schulen und Universitäten sowie die Abteilungen für Bildungspolitik aus Arbeits- und Wirtschaftskammer. Darüber hinaus haben noch 23 Vertretungsorganisationen von Lehrkräften und Hochschulkollegien Stellungnahmen abgegeben. Die Organisationen haben etwa ihre Meinung zum Kopftuchverbot, zur Sommerschule und zum digitalen Studierendenausweis mitgeteilt.

Bei den Bürgerinitiativen der aktuellen Legislaturperiode liegt das Durchschnittsalter der einbringenden Personen bei rund 49 Jahren. Keine Bürgerinitiative wurde von einer oder einem Unter-24-Jährigen eingebracht. Aktuell stehen 31 Bürgerinitiativen und 16 Petitionen in Verhandlung. Davon beschäftigen sich acht Bürgerinitiativen mit Jugend- und Bildungsthemen. Die Anliegen reichen von Kinder- und Jugendschutz über Mobilitäts- und Schulthemen bis zu Bildungs- und Therapiemöglichkeiten für Kinder mit Behinderungen.

Von den fünf Volksbegehren, die in der aktuellen Gesetzgebungsperiode bislang im Nationalrat behandelt wurden, drehte sich keines explizit um Jugend- oder Bildungsthemen.

Was brauchen junge Menschen, um sich in der Demokratie zu beteiligen?

Wer sich beteiligen will, braucht zuallererst Wissen. Politische Bildung ist deshalb in den österreichischen Lehrplänen ab der Volksschule verankert. Georg Lauß ist Professor für Politikwissenschaft mit Schwerpunkt Demokratiebildung und Partizipation an der Pädagogischen Hochschule Wien. Er bildet dort die angehenden Lehrkräfte aus und gibt ihnen Unterrichtsmaterialien an die Hand, um Kinder und Jugendliche in den Schulen zu Partizipation anzuregen. Für politische Beteiligung brauchen Menschen Information, Interesse, und gewisse Kompetenzen, erklärt er. Es gehe darum, herauszufinden, was junge Menschen wirklich interessiert und sie dazu zu bringen, sich für ihre Interessen einzusetzen. Dafür brauchen sie dann Kompetenzen. Sie müssen wissen, wie sie ihre Positionen verbreiten können, wie sie Verbündete suchen können und wo sie sich im Institutionengefüge einbringen können, sagt Lauß. Wichtig sei auch, dass sie lernen, andere Positionen als die eigene auszuhalten.

Auf individueller Ebene spielen laut dem Demokratiebildungsexperten Variablen wie Einkommen, formale Bildung, sozialer Status und das Gefühl, einen Unterschied machen zu können, eine große Rolle. Diese individuellen Variablen seien bei jungen Menschen rein vom Lebensalter her noch nicht so sehr vorhanden wie bei älteren, sagt Lauß. Und auch zahlenmäßig seien junge Menschen den älteren unterlegen. Der Politikwissenschaftler spricht von einer „demografischen Imbalance“. Wer sich ehrlich für die Partizipation junger Menschen interessiere, dürfe auch eine Gruppe nicht vergessen, fordert Lauß: jene ohne Wahlrecht. Von den 862.354 Menschen zwischen 16 und 24 Jahren, die laut Statistik Austria Anfang 2026 in Österreich lebten, waren 214.667 ausländische Staatsangehörige. Fast ein Viertel der jungen Menschen über 16 darf also nicht wählen.

Für die konkreten Mitwirkungsmöglichkeiten im Gesetzgebungsprozess, wie etwa das Begutachtungsverfahren, sieht Lauß gewisse Gruppen von jungen Menschen – etwa Jugendliche mit gymnasialer Ausbildung oder Studierende – als „motivierbar“. Doch auch diese Personen müssten sich in der Vielzahl an Stellungnahmen erst einmal zurechtfinden und wüssten dann oft nicht, was sie mit ihrer Stellungnahme wirklich bewirken können. Lauß spricht hier von der „Erwartungsfalle“. Wer junge Menschen zu Partizipation anregen will, darf die Erwartungen nicht zu hoch schrauben. Für den Lernprozess könne es zwar gut sein, in die Erwartungsfalle zu tappen. Denn jede und jeder müsse lernen, dass rund neun Millionen andere Menschen in diesem Land leben und nicht nur die eigene Meinung zähle. Doch man müsse jungen Menschen klar sagen, was mit ihren Beiträgen passiere, wenn man sie zu Partizipation aufruft.

Demokratie ist nicht nur Service, sondern Verantwortung

Von ihren ersten Berührungspunkten mit demokratischer Teilhabe erzählen zwei 14-jährige Schülerinnen vom Katholischen Oberstufenrealgymnasium Kettenbrücke in Innsbruck. Bisher haben sie sich vor allem im Rahmen von Schulprojekten mit dem Thema beschäftigt. Im Dezember 2025 haben sie etwa am Jugendparlament in Wien teilgenommen. Neben Wahlen kennen sie auch Demonstrationen als Möglichkeit, die eigene Meinung zu äußern. An einer Demo teilgenommen haben aber beide noch nie.

Auch von der Möglichkeit, ihre Meinung zu Gesetzesentwürfen mit Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren zu äußern, haben sie noch nie gehört. „Ich finde es aber relativ cool, dass man hier seine Meinung äußern kann“, sagt eine der beiden Schülerinnen. Die Jugendlichen können sich vorstellen, in Zukunft Stellungnahmen abzugeben. Ihnen ist wichtig, dass Politikerinnen und Politiker ihre Meinung kennen. „Die Gesetze gelten ja auch für uns, vor allem, wenn sie Jugendliche betreffen“, sagen sie.

Generell äußern beide gerne ihre Meinung, erzählen die Schülerinnen. Vor allem mit der Familie und Freunden diskutieren sie über aktuelle politische Ereignisse, etwa, wenn in ihrem Dorf ein neuer Bürgermeister gewählt wird. Plattformen im Internet spielen derzeit keine große Rolle für sie, wenn es um politische Beteiligung geht. Beide Schülerinnen sind erst seit Kurzem an Politik interessiert. „Ich darf in 1,5 Jahren wählen gehen. Deshalb informiere ich mich jetzt mehr über Parteien und Wahlen“, erzählt eine der beiden.

Der Demokratiebildungsexperte Georg Lauß sieht Demokratie und Möglichkeiten der Partizipation nicht nur als Service, sondern insbesondere als Verantwortung. Oft höre er das Lamento, jungen Menschen würden die Türen zur Demokratie nicht geöffnet. „Ich weiß nicht, wie sehr man jungen Menschen dabei hilft, wenn man ihnen alle Türen aufmacht und einen roten Teppich auslegt“, sagt Lauß. Wenn eine Tür zu ist, müsse es für Bürgerinnen und Bürger manchmal auch darum gehen, Werkzeuge zu finden, um sie aufzumachen. „Was wir alle lernen müssen, junge Menschen wie alte, ist: In einer Demokratie zu leben, ist ein Privileg. Aber das bedeutet nicht, dass es anstrengungslos ist“, sagt Lauß. Das gelte auch für Institutionen. Sie müssten die „Zumutungen“ mehr suchen, sich also mit den Themen auseinandersetzen, wo Debatten emotional werden und Personen an ihre Grenzen kommen. Die Beschäftigung damit, wie sich junge Menschen an der Gesetzgebung beteiligen können, dürfe nicht zu einer „Wohlfühlveranstaltung“ werden, fordert der Politikwissenschaftler. (Schluss) kar

HINWEIS: Unter dem Titel „teilhaben teilsein“ rückt das Parlament die gesellschaftspolitische Teilhabe von jungen Menschen in den Mittelpunkt. Mehr Informationen zum Jahresschwerpunkt 2026 finden Sie unter www.parlament.gv.at/jahresschwerpunkt

Einen Podcast über politische Bildung finden Sie in der Mediathek des Parlaments. Ein Fachdossier zum Begutachtungsverfahren und weitere Fachinfos finden Sie im Webportal des Parlaments.


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