„Es freut mich, dass die Regierung die Wiedereingliederungsteilzeit nun bewerben will, sodass sie stärker als bisher zum Einsatz kommt. Und das nicht nur, weil das Instrument auf eine Initiative der WKÖ zurückgeht, sondern weil es eine echte Win-Win-Situation schafft“, sagt Martha Schultz, Präsidentin der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). So würden Arbeitnehmer:innen profitieren, weil ihnen nach langer Krankheit der Wiedereinstieg ins Arbeitsleben erleichtert wird. Unternehmen wiederum halten wertvolle Mitarbeiter:innen, die ansonsten dem Arbeitsmarkt oft noch länger nicht zur Verfügung stünden.
So steigt durch die Wiedereingliederungsteilzeit der bzw. die Arbeitnehmer:in z.B. für 20 Stunden wieder in den Arbeitsmarkt ein. Der Betrieb zahlt die tatsächlich geleistete Arbeitszeit, der/die Arbeitnehmer:in bekommt das Entgelt aber durch Wiedereingliederungsgeld aufgebessert, das die ÖGK für maximal 6 Monate (und einer Verlängerungsmöglichkeit um 3 Monate) bezahlt. Die Wiedereingliederungsteilzeit ist freiwillig und bedarf einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber:in und Arbeitnehmer:in, was sich in der Praxis sehr bewährt hat.
Die Wiedereingliederungsteilzeit zählt zu den wirksamsten Arbeitsmarktinstrumenten. Eine Evaluierung aus 2025 zeigt, dass rund 87 % der Personen im 1. Jahr nach der Wiedereingliederungsteilzeit weiter erwerbstätig sind. Die Mehrheit der Personen in Wiedereingliederungsteilzeit ist weiblich und zwischen 45 und 54 Jahren alt. „Gerade in Zeiten eines zunehmenden Fachkräftemangels brauchen wir genau solche Instrumente. Denn wenn wir als Standort zukunftsfähig sein wollen, können wir es uns nicht leisten, auf Arbeitskräfte, die meist erfahren und motiviert sind, zu verzichten“, so Schultz. (PWK056/DFS)
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