Wien sieht geplante Novelle zur Umsetzung von Asyl- und Migrationspakt kritisch

In ihrer am Donnerstag eingereichten Stellungnahme bemängelt die Stadt Wien, dass Länder und Gemeinden von der Bundesregierung nicht rechtzeitig und strukturiert in die geplante Novelle eingebunden wurden. So waren die nationalen Umsetzungspläne zum Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS) kein Thema in der laufenden Reformpartnerschaft zwischen Bund und Ländern und auch Beschlüsse der Landeshauptleute blieben unberücksichtigt.

„Der EU-Asylpakt bietet die Chance, einige Dinge besser zu machen als in der Vergangenheit. Der Innenminister ist dabei, diese Chance zu verspielen.“, so der Wiener Sozialstadtrat Peter Hacker. „Wir haben mit einer 15a-Vereinbarung geregelt, dass die Grundversorgung bundesweit einheitlich sein soll. Sie soll partnerschaftlich durchgeführt werden und eine regionale Überbelastung vermeiden. Diesen Zugang kann ich bei den vorgelegten Entwürfen nicht erkennen, obwohl das eigentlich eines der Grundprinzipien des Europäischen Asylsystems ist.“

Die Wiener Vizebürgermeisterin Bettina Emmerling begrüßt, dass das GEAS erstmals europaweit ein verbindliches Regelwerk schafft, sieht die geplante Novelle allerdings kritisch: „Es ist bedauerlich, dass in budgetär angespannte Zeiten Aufgaben einseitig vom Bund zu den Ländern verschoben werden – ohne die finanziellen Auswirkungen angemessen auszugleichen. Ich erwarte mir, dass vor Beschluss des Gesetzespakets auf die im Begutachtungsverfahren geäußerten Bedenken eingegangen wird. Darüber hinaus würde eine Residenzpflicht eine nachhaltige Wirkung erzeugen und für eine faire Verteilung geflüchteter Menschen in ganz Österreich sorgen. Denn Integration kann nur gelingen, wenn Systeme nicht an ihre Belastungsgrenzen stoßen.“

Ende des Einvernehmlichkeitsprinzips wird ungleiche Verteilung von Flüchtlingen weiter verschärfen

Im so genannten Grundversorgungsgesetz – Bund (GVG-B) war bisher klar geregelt, dass der Bund – der die alleinige Verantwortung für eine faire und bundesweit ausgewogene Verteilung von Flüchtlingen trägt – vorher unbedingt das Einvernehmen mit den Bundesländern herstellen muss, um Flüchtlinge aus der Bundes-Grundversorgung in die Landes-Grundversorgung zuzuweisen. Das war insbesondere deshalb so geregelt, weil die Bundesländer dadurch eine gewisse Planungssicherheit hatten, wenn es um die Organisation dieser Grundversorgungsquartiere bzw. – wohnungen geht. Dieses Prinzip der Einvernehmlichkeit soll nun ersatzlos gestrichen werden. Es ist zu befürchten, dass der Bund, je nachdem, wie sich die Bundesregierung politisch zusammensetzt, einseitig bestimmt, wo Flüchtlinge angesiedelt werden sollten und dies künftig nicht mehr nach der Maßgabe der örtlichen Ressourcen geschieht, sondern einseitig über die Köpfe der Bundesländer hinweg entschieden werden soll. Ein solches Vorgehen wird die ungleiche Verteilung von Flüchtlingen weiter verschärfen. Schon jetzt übererfüllt Wien seine Unterbringungsquote mit derzeit 198 Prozent.

Einseitige Budget-Konsolidierung des Bundes auf dem Rücken der Länder ist in Zeiten der Konsolidierung problematisch

Kritisch gesehen werden auch Änderungen bei der Familienzusammenführung. GEAS verlangt hier an und für sich gar keine Änderungen, der Entwurf verlagert jedoch wesentliche Verfahrensteile – insbesondere im Bereich der Familienzusammenführung – in die Zuständigkeit der Länder. Dazu kommt: Lediglich jene Fälle, in denen eine negative Prognose besteht und die möglicherweise schnell abgeschoben werden können, sollen vom Bund abgewickelt werden. Jene Fälle, mit denen eine langwierigere Prüfung einhergeht, gehen frühzeitig in die Verantwortung der Länder über. Die Stadt Wien kritisiert diese Verlagerung vom Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte der Länder. Diese waren damit bisher nicht befasst und sind dafür zum jetzigen Zeitpunkt weder personell noch strukturell ausgestattet. Die Aussetzung des Familiennachzugs durch den Bund hat einen Rückstau an Anträgen verursacht, der nun von den Ländern abgearbeitet werden soll. Jene Kosten und jenes Personal, die sich der Bund dadurch erspart, soll vollständig von den Ländern getragen werden. Weiterer Kernpunkt der Kritik der Stadt Wien: Die Wirkungsfolgenabschätzung im AMPAG beschränkt sich auf Einsparungen für den Bund. Die länderspezifischen und kommunalen Mehrkosten sind nicht berücksichtigt.

Gesamtkonzept für Integration und Beschäftigung fehlt weiterhin

Bemängelt wird von Wien darüber hinaus, dass die Bundesregierung zu den Auswirkungen der GEAS-Umsetzung wesentliche Fragen unbeantwortet lässt. Weiterhin unklar sei beispielsweise, was bei der Grundversorgung und im Integrationsbereich verändert werden soll. So ist im Programm der Bundesregierung ein Integrationsgesetz vorgesehen, das einen transparenten Pfad und konkrete Maßnahmen zur Integration, zum Spracherwerb und zur Förderung von Beschäftigung. Hierzu braucht es ebenso ein partnerschaftliches Vorgehen, wie es bisher in der 15a-Vereinbarung festgeschrieben war.

Unvorbereitete Einführung eines neuen Aufenthaltstitels sorgt für mehr Bürokratie bei Bund und Ländern und für problematische Familienkonstellationen

Erstanträge auf den neuen Aufenthaltstitel nach § 46a NAG sind quotenpflichtig (es gibt pro Jahr nur eine bestimmte Anzahl an Plätzen). Verlängerungen sind nicht quotenpflichtig und müssen von den Ländern bearbeitet werden (in Wien: MA 35). Wenn in einem Jahr mehr Erstanträge eingehen als Quotenplätze vorhanden sind, werden die überschüssigen Fälle ins nächste Jahr übernommen. Spätestens nach 3 Jahren werden solche unerledigten Erstanträge „quotenfrei“ und müssen zusätzlich zur aktuellen Jahresquote abgearbeitet werden. Das erzeugt eine Situation, in der Anträge zum Familiennachzug ungedrosselt bei den Ländern aufschlagen. Darüber hinaus führt die Einführung eines neuen Aufenthaltstitels im NAG dazu, dass Familienkonstellationen entstehen, in denen die Kinder andere Aufenthaltstitel als ihre Eltern haben. Dadurch, dass die bestehenden Gesetze auf diese Entwicklung angepasst werden, sind diese Kinder weder krankenversichert noch in der Grundversorgung. Die einzige Möglichkeit wäre, dass Länder diese Kosten freiwillig zu 100 Prozent übernehmen, was in Zeiten der Konsolidierung ebenso nicht möglich sein wird.

Wien löst Konsultationsmechanismus aus

Die geplante Kompetenzverschiebung von Bund auf Länder sowie von der Bundes- auf die Landesverwaltungsgerichtsbarkeit wird zu Einsparungen auf Bundesebene zu Lasten der Landesebene führen – aufgrund von Mehrkosten bei Personal und Versorgungsaufwand. Noch dazu sind diese Kompetenzverschiebungen nicht durch GEAS notwendig geworden. Das wird allein im Bereich der Verwaltung und der Grundversorgung zu geschätzten Mehrkosten in Höhe von rund 16 Millionen Euro führen. Der Konsultationsmechanismus ist ein Recht, innerhalb der Begutachtungsfrist, Verhandlungen im Konsultationsgremium zu verlangen. Dem Konsultationsgremium gehören Vertreterinnen und Vertreter aller Finanzausgleichspartner an. Ziel muss hierfür sein, eine faire Beteiligung des Bundes in der Kostentragung zu erwirken.

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