ARA bestätigt Prüfung durch die Bundeswettbewerbsbehörde: Volle Kooperation zur Klärung zugesagt

Der Vorstand der ARA hat volle Unterstützung zur raschen Abwicklung dieser Prüfung zugesagt. Zum aktuellen Zeitpunkt gehen wir nicht davon aus, dass es zu Verfehlungen gekommen ist. Interne wie externe Kontrollen sind fester Bestandteil unserer Governance. Wir haben Verständnis dafür, dass die Bundeswettbewerbsbehörde etwaigen Verdachtsmomenten nachgehen muss. Wir wollen das aufklären und hoffen, dass mit dem Ergebnis dieser Prüfung allfällige Zweifel an der korrekten Gestion der ARA ausgeräumt werden.

Expertengremium bestätigte korrekte Finanzgebarung

Bis 2023 sah das Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) eine Überprüfung der Tarifkalkulation der Sammel- und Verwertungssysteme durch ein vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) bestelltes Expertengremium vor. Dieses bestand aus einem Wirtschaftstreuhänder, einem abfallwirtschaftlichen Sachverständigen und einem Rechtsexperten. Nach umfangreicher Prüfung bestätigte der Bericht 2021 der ARA eine korrekte und transparente Finanzgebarung. Zudem ließ die ARA als einziges österreichisches Sammel- und Verwertungssystem auf freiwilliger Basis die Einhaltung des Rabattverbots prüfen: Es gab keinerlei Hinweise auf eine Umgehung.

Novellierung des AWG: Jährliche Überprüfung der Tarifkalkulation

Das Expert:innengremium wurde im Zuge der Novellierung des AWG per 01.01.2023 abgeschafft und durch eine erweiterte Berichtspflicht der Sammel- und Verwertungssysteme ersetzt. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Tarifkalkulation muss seither jährlich durch ein Gutachten eines Wirtschaftsprüfers bestätigt und an das BMLUK übermittelt werden. So werden faire Wettbewerbsbedingungen zwischen Sammel- und Verwertungssystemen für Verpackungen und deren Kund:innen, die Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen sowie Transparenz sichergestellt.

Die ARA Tarife werden getrennt für den Haushalts- und Gewerbebereich sowie für jede Tarifkategorie nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten kalkuliert. Sie richten sich im Sinne der Kostenwahrheit nach dem Aufwand, den die einzelnen Packstoffe im Sammel- und Verwertungskreislauf verursachen und werden dem BMLUK angezeigt. Es gibt dabei keinerlei Quersubventionierung zwischen einzelnen Verpackungsarten und den Tochterunternehmen der ARA. Der Tarifkalkulationsprozess wird jährlich von externen Wirtschaftsprüfer:innen und dem BMLUK geprüft.

Geprüftes Compliancemanagement-System

Die ARA verfügt über ein etabliertes Compliance-Managementsystem, das u. a. Präventionsmaßnahmen und Prozesse vorsieht, um kartellrechtlichen Risiken entgegenzuwirken. Mit der Zertifizierung nach ISO 37301 geht sie freiwillig über nationale und europäische Rechtsvorschriften hinaus. Die Zertifizierung bestätigt, dass die ARA klare Strukturen, Prozesse und Kontrollmechanismen zur Einhaltung rechtlicher Pflichten implementiert hat und diese kontinuierlich weiterentwickelt und verbessert.

Über die ARA
Zukunft. Kreislauf. Wirtschaft. Seit mehr als 30 Jahren arbeitet die Altstoff Recycling Austria AG (ARA) als treibende Kraft der österreichischen Abfall- und Kreislaufwirtschaft und ist Marktführer unter den Sammel- und Verwertungssystemen für Verpackungen, Elektroaltgeräten und Batterien.

Die ARA mit ihren Tochterunternehmen ARAplus GmbH, Austria Glas Recycling GmbH, DiGiDO GmbH, Digi-Cycle GmbH, ERA GmbH, ERAplus GmbH und TriPlast GmbH gilt heute als internationale Best Practice und entwickelt als Partner der Wirtschaft maßgeschneiderte Entsorgungslösungen in der Abfall- und Kreislaufwirtschaft: von Entpflichtung über Stoffstrommanagement bis zu Circular Design und Digitalisierung der Kreislaufwirtschaft. Die ARA AG serviciert mehr als 15.000 Kunden. Sie steht im Eigentum heimischer Unternehmen und agiert als Non-Profit Unternehmen nicht gewinnorientiert.

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